Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 21. September 2020 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 23. September 2020 Drucksache 18/3048
Der Senat wird aufgefordert, den Bezirk CharlottenburgWilmersdorf bei der Umsetzung eines städtebaulichen Gesamtkonzepts für das Areal zwischen Bundesallee, Schaperstraße, Fasanenplatz und Meierottostraße als „Kulturquartier“ mit einer vergrößerten Grünfläche zu unterstützen.
Dabei ist das von der Anwohner*innen-Initiative gemeinsam mit Vertreter*innen der Berliner Festspiele und der Universität der Künste entwickelte Konzept zu berücksichtigen.
Insbesondere soll der Senat bei der erforderlichen Grundstücksneuordnung und der Verständigung mit dem Bund, den Berliner Festspielen und der Universität der Künste aktiv mitwirken. Ein ggf. erforderlicher Grundstücksankauf ist dem Abgeordnetenhaus frühzeitig anzuzeigen.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Dem städtebaulichen Vertrag mit Erschließungs- und Grundstücksübertragungsvertrag zum Entwurf des Bebauungsplans 11-47ba (,,Parkstadt Karlshorst“) des Bezirks Lichtenberg vom 16. Juli 2018 zur UR-Nr. 83/2018 mit Nachtragsurkunde vom 2. Oktober 2019 zur UR– Nr. 148/2019 jeweils des Notars Robin Maletz in Berlin wird zugestimmt.
Ergänzung zum Beschluss Nr. 2020/54/16 – Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und der Verantwortung für Fehlentwicklungen an der „Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen“ in der 17. und 18. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin (Drs. 18/2505)
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung vom 30. September 2020 Drucksache 18/3060
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Entnahme der nachfolgend genannten Grundstücksteilfläche aus dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) zum Zeitpunkt des Nutzen-Lasten-Wechsels des Einbringungsvertrages zu: