Wir können uns gerne im Anschluss mal zusammensetzen und gucken, ob da nicht vielleicht doch eine Möglichkeit besteht.
Ja, Sie kneifen leider immer. Das haben Sie ja in Thüringen schon bewiesen. Das ist aber Ihr existenzielles Problem. – Danke!
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Jasper-Winter! Ich bedanke mich für Ihren Antrag. Sie haben wichtige Aspekte des Oberthemas Schule im digitalen Zeitalter benannt, und in der Tat wäre allein das Thema Fortbildungsoffensive eine eingehende, echte Diskussion wert.
Dennoch – ich habe anders gerechnet als Frau Czyborra, glaube ich –, ich komme auf 43 Millionen, aber sei es drum, es ist viel Geld, und ich bin mir in der Tat nicht sicher, ob alles, was Sie hier wollen und benannt haben, trennscharf zum Digitalpakt gehört. Und ich glaube, dass wir manches davon aus dem Digitalpakt finanzieren könnten.
Ich bin mir auch nicht über die konkrete Motivation der Summen sicher, die Sie hier so sportlich aufgeschrieben haben, wie die untersetzt sind. Aber vor allem möchte ich auch auf das Thema zurückkommen, das Sie ja im Hauptausschuss selber benannt haben, das Sie ja auch in ihrer Begründung benannt haben, nämlich die Frage der Umsetzung.
Wer was macht, in welcher Reihenfolge – ja, das sind Umsetzungsfragen, und auch ich sage eben nicht Digitalisierung first und Bedenken second, sondern, in der Tat Nachdenken first, Konzipieren second, Umsetzen drittens, und dann kann man Digitalisierung gestalten, dann kann man Digitalisierung zum Funktionieren bringen, und dann kann man vor allem Digitalisierung auch mit Sinn und mit Wert füllen.
Corona war eine Schockerfahrung und eine Erfahrung, die nun wirklich allen die Zeichen der Zeit vor Augen geführt hat. Und seit Anfang des Jahres sind dann eben auch die Mittel des Digitalpakts endlich wirklich verfügbar. Die lange Unsicherheit, ob er kommt, wann er kommt, mit welchen Konditionierungen er kommt, war verlorene Zeit, und das ist bitter.
Jetzt sind die Konditionierungen klar, und wir wissen: Wir können die 256 Millionen, die Berlin zustehen, nur abrufen – wir können insbesondere die Mittel für Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler nur abrufen –, wenn die technischen Grundlagen dafür gelegt sind, diese Geräte auch sinnvoll einsetzen zu können. Und dafür ist eben der Beschluss des Hauptausschusses von letzter Woche wegweisend. Wir haben uns als Koalition dazu bekannt, die technischen Grundlagen für Breitband und WLAN möglichst schnell zu legen, und der Senat muss zeitnah einen Maßnahmenplan vorlegen.
Dabei geht es ganz konkret um die passive Verkabelung der Berliner Schulen, es geht um die Versorgung der Schulen mit leistungsfähigen Internetanschlüssen und zwar sowohl administrativ, wie edukativ, und es geht um Rahmenkonzepte zum Betrieb des edukativen WLAN.
Derzeit bereitet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine Musterleistungsbeschreibung für die passive Verkabelung aus Schulgrundstücken und den Schulgebäuden vor. Wir brauchen auch Musterbetriebs- und Sicherheitskonzepte für den Betrieb von WLAN, und auch da sind wir dran. Die IKT-Steuerung – die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist im Begriff, das ITDZ Berlin mit der Errichtung und dem Betrieb des administrativen Landesnetzes auch für jeden Schulcampus zu beauftragen.
Die Bildungsverwaltung beauftragt dass ITDZ Berlin mit der Errichtung und dem Betrieb der edukativen Internetanschlüsse für die allgemeinbildenden Schulen, und das sollte nun sehr schnell gehen können, denn für die erforderliche Leistungsbeschreibung gibt es beim ITDZ und den beruflichen Schulen schon Vorbilder.
Für die Bezirke ist jetzt klar, dass sie in diesem Kontext für die passive Verkabelung zuständig sind und natürlich auch für die Baugenehmigungen.
Diese Aufgabenklarheit, die wir hergestellt haben, lässt ab jetzt ein schnelles und koordiniertes Vorgehen zu. Es kann ein Musterbeispiel werden für unser Grünes Motto: Bezirke und Land – Hand in Hand. Hand in Hand geht die Entwicklung zukünftig auch mit dem ITDZ. Hier heben wir eine wirtschaftliche Effizienzreserve, denn das ITDZ Berlin kann für die Errichtung und den Betrieb der edukativen Anschlüsse die bereits vorhandenen Kabelkanäle des Berliner Landesnetzes und freie Kapazitäten auf den bereits verlegten Lichtwellenleitern nutzen.
Außerdem gehe ich davon aus, dass das ITDZ bereits zwei bis drei Monate nach Auftragsannahme in der Lage sein wird, einen Fahrplan aufzustellen, wann welche Schule, bzw. wann welcher Schulcampus angeschlossen werden kann, und das ist ein gutes Ziel.
Auch wenn ich mir gewünscht hätte, dass wir schon viel früher so viel weiter gewesen wären, sage ich trotzdem: nachdenken, konzipieren, umsetzen – umsetzen, um die Grundlagen dafür zu legen, dass die Schulen vernünftig arbeiten können. Jetzt ist der Weg in der Tat frei. Mit der Aufgabenklärung ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie von fachfremden Aufgaben entlastet und kann sich voll auf ihre pädagogisch-fachlichen Konzeptionsaufgaben konzentrieren. Insofern, Frau JasperWinter, ist der Weg auch frei, um zum Beispiel die Frage der Lehrkräftefortbildung eingehend zu diskutieren, und ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Kollegin! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Gesetz zur Integration des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung in die Charité – Universitätsmedizin Berlin (BIGIntegrationsgesetz)
Ich öffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD und hier die Kollegin Dr. Czyborra. – Bitte schön!
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Menschen aus den Gesundheitsberufen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Erkrankungen und solche, die in ihrem Leben vielleicht noch welche haben werden!
Als Abgeordnete kontrollieren wir den Senat und den Berliner Landeshaushalt, und dass wir als Abgeordnete der Koalition den Job ernst nehmen und auch an guten Senatsvorlagen Änderungen vornehmen, haben wir gerade diese Woche unter Beweis gestellt. Wir sind in der Lage, zu widersprechen und zu verbessern. Aber es gibt Gelegenheiten, da müssen wir uns mal zurücknehmen und einfach Danke sagen. Dank an den Senat, Dank an die Charité, Dank an den Bund, dass hier etwas Einzigartiges gelungen ist!
Wir haben den Prozess des BIH seit der Gründung – als Institution von MDC und Charité – bis hin zum jetzt zu vollziehenden Schritt – der vollständigen Integration in die Charité – begleitet. Hier geht es um sehr viel, nicht nur um sehr viel Geld, sondern auch um sehr viel Zukunft. Tatsächlich sind wir gemäß einer Vereinbarung mit dem Bund vom Sommer 2019 verpflichtet, die dort getroffenen Vereinbarungen bis Januar 2021 in ein Gesetz
zu gießen, und dieses wurde vom Senat beschlossen und liegt nun hier vor. Der Vorgang entzieht sich insofern auch zum Teil einem landespolitischen Wünsch-dir-was – es sei denn, wir würden als Landesparlament hier Schaden für das Land Berlin oder seine Institutionen sehen. Das ist beim allerbesten Willen nicht der Fall. Ganz im Gegenteil: Das Engagement des Bundes mit 70 Millionen Euro in der Berliner Universitätsmedizin ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine absolute Alleinstellung,
danke, CDU! – die der besonderen Bedeutung der Charité und ihrer Forschungsstärke entspricht und die von enormer Bedeutung für den Nutzen ist, den unsere Gesellschaft aus medizinischer Spitzenforschung ziehen soll.
Natürlich gibt es bei einem Vorhaben dieser Größenordnung Kritik von verschiedenen Seiten. Das ist auch der Tatsache geschuldet, dass unterschiedliche Akteurinnen und Akteure auch unterschiedliche Interessen haben. Es gibt Kritik an komplizierten Governancestrukturen, aber so sehr ich den Wunsch nach einfachen Strukturen nachvollziehen kann, sind komplexe Aufgaben manchmal nicht beliebig vereinfacht abzubilden. Mich irritiert es auch, dass manche nach Vereinfachung rufen, die in anderen Gesetzgebungsverfahren eigentlich immer alles detaillierter und komplexer regeln wollen.
Worum geht es inhaltlich? – Es geht um die dritte Säule der Charité zwischen Klinik und Fakultät. Es geht um Translationsforschung. Was ist das eigentlich, und warum brauchen wir das so dringend? – Translation meint, die wissenschaftliche Erkenntnis schneller in Lebensqualität, in Gesundheit für Menschen zu übersetzen. Translation soll die Blockaden im medizinischen Fortschritt überwinden, die durch strikte Trennung von Grundlagenforschung und klinischer Anwendung entstehen und seit geraumer Zeit beklagt werden. Translation wird dazu führen, dass viele von uns sehr viel schneller von den Erkenntnissen, die die Wissenschaft hervorbringt, direkt profitieren können. Wenn Grundlagenforschung heute Therapien, Medikamente und Wirkstoffe erforscht, dann komme ich, wenn ich aktuell an einer Krankheit leide, vielleicht in 30 Jahren dazu, dass mir diese Forschung helfen wird. Für jeden, der davon betroffen ist, und alle Angehörigen ist das eine äußerst frustrierende Angelegenheit. Deshalb brauchen wir Translationsforschung. Sie soll an der Berliner Charité stattfinden. Sie wird uns in Berlin, aber auch weit darüber hinaus weiterbringen. Das dicke Gesetz, das uns nun vorliegt und das wir im Wissenschaftsausschuss weiterberaten werden, ist das Ergebnis langer, komplexer Verhandlungen mit der Charité und dem Bund. Ich freue mich, dass wir dieses Gesetz jetzt auf dem Tisch haben und damit mit der Berliner Medizin, mit der Charité in die Zukunft gehen. Dafür danke ich allen Beteiligten – dem Bund und dem Senat – noch einmal. Wir werden das im Ausschuss beraten. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute hier an dieser Stelle über das Berliner Institut für Gesundheitsforschung sprechen, dann sprechen wir auch über die Charité. Ich möchte daher einleitend die Gelegenheit nutzen, dem Vorstand der Charité um Herrn Professor Kroemer dafür zu danken, dass er Alexej Nawalny auf der Intensivstation aufgenommen hat und er dort bestmöglich versorgt wird. Das ist ein Zeichen der Humanität, aber auch ein Zeichen für Demokratie, das hier von Berlin ausgeht. Die CDU-Fraktion verurteilt diesen Anschlag, diese Attacke auf Andersdenkende aufs Schärfste.
Kommen wir nun zum BIH. Das Berliner Institut für Gesundheitsforschung wird bundesweit als wissenschaftliches Leuchtturmprojekt wahrgenommen. Wir können stolz darauf sein, dass Berlin mit seiner exzellenten und international anerkannten Universitätsmedizin optimale Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für dieses Projekt bietet. Es wurde 2013 gegründet und in der Folge dann leider über lange Zeit öffentlich vor allem durch Personaldiskussionen, widerstreitende Interessen der Beteiligten und eine zum Teil unklare Ausrichtung wahrgenommen. Die CDU-Fraktion hat daher bereits 2018 einen Besprechungspunkt im Wissenschaftsausschuss angemeldet, um auf der Fachebene darüber zu diskutieren, wie es mit dem BIH weitergeht und welche Perspektiven sich bieten. Sämtliche parlamentarischen Anfragen von uns sind damals vom Senat mit dem Verweis auf noch laufende Verhandlungen nur ausweichend beantwortet worden.
Aus unserer Sicht wäre es wünschenswert gewesen, zunächst die Beratung im Fachausschuss und die Anhörung der Sachverständigen abzuwarten, denn mit Blick auf die vergangene Sitzung am Montag zur BUA, dem Berliner Exzellenzverbund, muss man mittlerweile gespannt sein, ob Regierungsentwürfe, die Sie uns vorlegen, überhaupt von allen Regierungsparteien mitgetragen werden. Ihre Uneinigkeit hemmt nicht nur die Entwicklung des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Berlin, sondern sie schadet auch unserer Stadt. Ich kann nur wiederholen, was ich am Montag im Fachausschuss gesagt habe: Dieses Vorgehen ist total unprofessionell.
Dr. Czyborra hat gerade darauf hingewiesen, dass mit der Integration des Instituts in die Charité nun eine neue strukturelle Lösung gefunden wurde, die eine inhaltliche Weiterentwicklung ermöglicht. Das begrüßen wir ausdrücklich. Voraussetzung hierfür war die vom BMBF vorgeschlagene und 2015 in Kraft getretene Änderung von Artikel 91b des Grundgesetzes, welche die Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich in Fällen von überregionaler Bedeutung deutlich erweitert. Bund und Länder können nun noch wirksamer als bisher gemeinsame Schwerpunkte setzen und Profilbildungen vornehmen – zur Stärkung der deutschen Wissenschafts- und Forschungslandschaft und zur Exzellenzförderung. Letzteres ist bekanntlich ein Thema, mit dem sich einige Kolleginnen und Kollegen gerade in den Reihen der Linksfraktion und der Grünen etwas schwertun.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Integration des Instituts in die Charité - Universitätsmedizin werden nunmehr die erforderlichen landesgesetzlichen Regelungen geschaffen. Das BIH wird als dritte Säule neben Uniklinik und Fakultät ein eigenständiger Exzellenzbereich der Charité. Entscheidend ist, dass die wissenschaftliche Integration des BIH unter Wahrung der Entscheidungsautonomie und der wirtschaftlichen Unabhängigkeit erfolgt. Von der Integration des BIH in die Charité erhoffen auch wir uns verbesserte organisatorische Strukturen und eine klare inhaltliche Ausrichtung und Zielsetzung. Mit dem Spitzenforschungsinstitut BIH sollen Patienten von den Erkenntnissen der Forschung und medizinischen Innovationen schneller profitieren. Darüber hinaus bieten sich Nachwuchstalenten und Spitzenwissenschaftlern aus aller Welt exzellente Perspektiven. Wir hoffen, dass die lange Vorgeschichte des BIH mit den nun vorliegenden landesgesetzlichen Regelungen ein Ende hat und danken dem Bund dafür, dass er mit seiner Finanzierung dieses Zukunftsprojekt in unserer Stadt ermöglicht. – Vielen Dank!