Protocol of the Session on September 3, 2020

Bessere und digitale Transparenz in der Berliner Geburtshilfe

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/2945

an GesPflegGleich

Anlage 2

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Zu lfd. Nr. 9:

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz

Vorlage Drucksache 18/2916

Es wurde gewählt:

Herr Abgeordneter Alexander Wieberneit zum stellvertretenden Mitglied

(auf Vorschlag der Fraktion der FDP)

Zu lfd. Nr. 10:

Nachwahl eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz auf Vorschlag der Fraktion Die Linke

Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 18/2939

Es wurden gewählt:

Frau Abgeordnete Anne Helm zum Mitglied

Herr Abgeordneter Harald Gindra zum stellvertretenden Mitglied

Zu lfd. Nr. 11:

Wahl eines Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds des 3. Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und der Verantwortung für Fehlentwicklungen an der „Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen“ in der 17. und 18. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin auf Vorschlag der Fraktion Die Linke

Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 18/2940

Es wurden gewählt:

Frau Abgeordnete Stefanie Fuchs zum Mitglied

Frau Abgeordnete Katalin Gennburg zum stellvertretenden Mitglied

Zu lfd. Nr. 12:

Wahl eines Abgeordneten zum Mitglied der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Stiftung)

Wahl Drucksache 18/2949

Es wurde gewählt:

Herr Abgeordneter Carsten Schatz (auf Vorschlag der Fraktion Die Linke)

Zu lfd. Nr. 23:

Geflüchtete Menschen mit Behinderungen – Handlungsnotwendigkeit

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales vom 13. August 2020 Drucksache 18/2931

zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1063

Der Senat wird aufgefordert – gemäß den Handlungsempfehlungen der Monitoringstelle der UN-Behinder

tenrechtskonvention –, Maßnahmen für eine bedarfsgerechte Aufnahme von geflüchteten Menschen mit Behinderungen einzuleiten und umzusetzen.

Hierbei soll insbesondere im Rahmen der Erstaufnahme Asylsuchender im Land Berlin ein Case-Management für Menschen mit Behinderung eingerichtet werden, das gewährleistet, dass im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention, der EU-Aufnahmerichtlinie und dem Bundesteilhabegesetz

bestehende Bedarfe ermittelt und bei der Leistungs

gewährung einschließlich Unterbringung berücksichtigt werden,

der Zugang zu den Leistungen des medizinischen

Regelsystems begleitet und durch Sprachmittlung unterstützt wird und

die Wahrnehmung integrativer Angebote z. B. zur

Sprachförderung nach Maßgabe der individuellen Möglichkeiten gefördert wird.

Die Einführung des Case-Managements ist durch eine Evaluierung der Fallzahlen nach Art der Behinderung und der eingeleiteten Maßnahmen zu begleiten.

Darauf aufbauend soll angestrebt werden, dass Unterkünfte für Geflüchtete in Berlin unter Berücksichtigung

geltender Standards barrierefrei gestaltet werden, soweit dies bautechnisch und unter Ausschöpfung verfügbarer Mittel möglich ist.

Zu lfd. Nr. 26:

Beteiligung des Landes Berlin am europaweiten autofreien Tag – Einführung eines fahrscheinlosen Tages im öffentlichen Personennahverkehr

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 11. Juni 2020 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 26. August 2020 Drucksache 18/2951

zum Antrag der Fraktion der SPD, Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2515

Der Berliner Senat wird aufgefordert, sich künftig jedes Jahr in Zusammenarbeit mit den Berliner Verkehrsunternehmen, Mobilitätsverbänden und den Bezirken im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche am europaweiten autofreien Tag zu beteiligen. An diesem Tag sollen mit sichtbaren Aktionen und Maßnahmen die Stärken des Umweltverbundes und die damit verbundenen Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund gestellt werden. In Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern und der Zivilgesellschaft sollen an diesem Tag Straßen oder Straßenabschnitte zu autofreien Zonen erklärt werden, z. B. die Friedrichstraße oder der Kurfürstendamm.

Als eine erste künftig jährlich wiederkehrende Maßnahme wird an diesem Tag ein fahrscheinloser Tag eingeführt, d. h. die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs wird entgeltfrei erfolgen. Entsprechende Mindereinnahmen sind durch das Land Berlin auszugleichen. Mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) sowie der BVG und der S-Bahn sind frühzeitig Gespräche zu führen, welche ÖPNV-Verbindungen an diesem Tag weiter verstärkt werden können. Sowohl die Auswirkungen als auch die Akzeptanz des „fahrscheinlosen Tags“ wird der Senat auswerten lassen.

Darüber hinaus wird der Senat Gespräche im Rahmen des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) aufnehmen mit dem Ziel, künftig jährlich einen fahrscheinlosen Tag im Gebiet des gesamten Verkehrsverbunds zu realisieren.