Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist auch hier nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird auch hier die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann wird auch hier so verfahren.
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten sowie mitberatend an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Wir kommen zunächst zum ersten Punkt der Vorlage auf Drucksache 18/2916, der Anpassung der Zahl der Mitglieder des Ausschusses für Verfassungsschutz. Wie in der Vorlage dargelegt, bedarf es infolge der Verkleinerung der Fraktion der FDP einer Vergrößerung des Ausschusses um ein Mitglied, damit eine Vertretung der Fraktion der FDP im Ausschuss sichergestellt ist. Der
Ausschuss für Verfassungsschutz soll daher künftig aus zwölf Mitgliedern und zwölf stellvertretenden Mitgliedern bestehen, wobei drei Mitglieder auf die Fraktion der SPD, jeweils zwei auf die Fraktion der CDU, die Fraktion Die Linke, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die AfD-Fraktion sowie ein Mitglied auf die Fraktion der FDP entfallen.
Vorgesehen ist die sofortige Abstimmung. Wer dieser Vergrößerung des Ausschusses für Verfassungsschutz um ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Ich darf fragen: Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Damit ist es einstimmig so beschlossen.
Punkt zwei der Vorlage betrifft die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz. Diese Wahl soll auf Wunsch der FDP zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Wir kommen damit schließlich zum Punkt drei der Vorlage. Infolge der Vergrößerung des Ausschusses für Verfassungsschutz steht der AfD-Fraktion die Position eines weiteren Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds in dem Ausschuss zu. Die AfD-Fraktion schlägt entsprechend der Ihnen vorliegenden Tischvorlage als weiteres Mitglied des Ausschusses für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Pazderski vor. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, diese und die weitere Wahlen nach § 74 Abs. 1 der Geschäftsordnung in einfacher Abstimmung durchzuführen. Wer Herrn Pazderski zum Mitglied des Ausschusses für Verfassungsschutz zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion, die FDP-Fraktion und die CDUFraktion. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Bei den Koalitionsfraktionen. Damit ist Herr Pazderski zum Mitglied des Ausschusses für Verfassungsschutz gewählt.
Als weiteres stellvertretendes Mitglied schlägt die AfDFraktion Herrn Abgeordneten Vallendar vor. Wer Herrn Vallendar zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses für Verfassungsschutz zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch hier sind das die AfDFraktion, die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion. Gegenstimmten? – Keine. Enthaltungen? – Bei den Koalitionsfraktionen. Damit ist Herr Vallendar zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses für Verfassungsschutz gewählt. – Herzlichen Glückwunsch Ihnen beiden.
Im Hinblick auf die noch ausstehende Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz auf Vorschlag der FDP-Fraktion wird vorgeschlagen, die Vorlage auf Drucksache 18/2916 im Übrigen zu vertagen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Anpassung der Zahl der Mitglieder und Wahl von Mitgliedern des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode (Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit dem Terroranschlag am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016)
Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Infolge der Verkleinerung der Fraktion der FDP bedarf es einer Vergrößerung auch des 1. Untersuchungsausschusses um ein Mitglied, damit eine Vertretung der Fraktion der FDP im Ausschuss sichergestellt ist. Der 1. Untersuchungsausschusses soll daher ebenfalls künftig aus zwölf Mitgliedern und zwölf stellvertretenden Mitgliedern bestehen, wobei drei Mitglieder auf die Fraktion der SPD, jeweils zwei auf die Fraktion der CDU, die Fraktion Die Linke, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die AfD-Fraktion sowie ein Mitglied auf die Fraktion der FDP entfallen. Vorgesehen ist auch hier eine sofortige Abstimmung. Wer dieser Vergrößerung des 1. Untersuchungsausschusses um ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Enthaltungen? – Auch nicht. Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Infolge der Vergrößerung des 1. Untersuchungsausschusses steht der AfD-Fraktion die Position eines weiteren Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds in dem Ausschuss zu. Die AfD-Fraktion schlägt entsprechend der Ihnen vorliegenden Tischvorlage als weiteres Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses Herrn Abgeordneten Vallendar vor. Herr Vallendar hat seine bisherige stellvertretende Mitgliedschaft in dem Ausschuss niedergelegt. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, diese und die weitere Wahl nach § 74 Abs. 1 der Geschäftsordnung in einfacher Abstimmung durchzuführen. Wer Herrn Vallendar zum Mitglied des 1. Untersu
chungsausschusses zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind auch hier wiederum AfD-Fraktion, FDP und CDU. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Bei den Koalitionsfraktionen. Damit ist Herr Vallendar zum Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses gewählt.
Als weiteres stellvertretendes Mitglied der AfD-Fraktion wird Herrn Abgeordneter Kerker vorgeschlagen. Wer Herrn Kerker zum stellvertretenden Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – AfD, FDP und CDU. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Bei den Koalitionsfraktionen. Damit ist Herr Kerker zum stellvertretenden Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses gewählt. – Auch Ihnen Glückwunsch an dieser Stelle.
Anpassung der Zahl der Mitglieder und Wahl von Mitgliedern des 2. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode (Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) – Untersuchung II)
Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Infolge der Verkleinerung der Fraktion der FDP bedarf es einer Vergrößerung auch des 2. Untersuchungsausschusses um ein Mitglied, damit eine Vertretung der Fraktion der FDP im Ausschuss sichergestellt ist. Der 2. Untersuchungsausschuss soll daher ebenfalls künftig aus zwölf Mitgliedern und zwölf stellvertretenden Mitgliedern bestehen, wobei drei Mitglieder auf die Fraktion der SPD, jeweils zwei auf die Fraktion der CDU, die Fraktion Die Linke, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die AfDFraktion sowie ein Mitglied auf die Fraktion der FDP entfallen.
Vorgesehen ist auch hier eine sofortige Abstimmung. Wer dieser Vergrößerung des 2. Untersuchungsausschusses um ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion, FDP und CDU und SPD und Grüne und Linke. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Damit ist der 2. Untersuchungsausschuss um ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied vergrößert.
Infolge der Vergrößerung des 2. Untersuchungsausschusses steht der AfD-Fraktion die Position eines weiteren Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds in dem Ausschuss zu. Die AfD-Fraktion schlägt entsprechend der Ihnen vorliegenden Tischvorlage als weiteres Mitglied des 2. Untersuchungsausschusses Herrn Abgeordneten Buchholz vor. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, diese und die weitere Wahl nach § 74 Abs. 1 der Geschäftsordnung in einfacher Abstimmung durchzuführen. Wer Herrn Buchholz zum Mitglied des 2. Untersuchungsausschusses zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind AfD, FDP und CDU. – Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Bei den Koalitionsfraktionen.
Als weiteres stellvertretendes Mitglied schlägt die AfDFraktion Frau Abgeordnete Dr. Brinker vor. Wer Frau Dr. Brinker zum stellvertretenden Mitglied des 2. Untersuchungsausschusses zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind wieder AfD, FDP und CDU. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Bei den Koalitionsfraktionen.
Herr Abgeordneter Wild ist da, und er hat auch dafür gestimmt. Dann halten wir das so fest. Damit ist Frau Dr. Brinker zum stellvertretenden Mitglied des 2. Untersuchungsausschusses gewählt. – Auch hier Glückwunsch Ihnen beiden!
Anpassung der Zahl der Mitglieder und Wahl von Mitgliedern des 3. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode (Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und der Verantwortung für Fehlentwicklungen an der „Gedenkstätte BerlinHohenschönhausen“ in der 17. und 18. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin)