nalschlüssels für Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte im Hinblick auf die psychotherapeutische Begleitung und Betreuung sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern und Jugendlichen sowie weitere Professionalisierung des LAF und seines Sozialteams für das frühzeitige Erkennen von Behandlungsbedarf;
Clearingstelle innerhalb der Regelstrukturen sowie Ausbau der Fachstellen des Berliner Netzwerks für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, für Opfer von Gewalt und Folter als landesweit tätige, spezialisierte Kompetenzzentren;
Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen als auch der bezirklichen Regelangebote hinsichtlich der Sprachmittlung für die psychosoziale Versorgung;
niedrigschwellige Begleitung und Beratung von Geflüchteten psychosoziale Angebote sinnvoll ergänzen können. Dabei ist auch eine Erweiterung auf andere Bevölkerungsgruppen mit erschwertem Zugang zum Regelsystem zu prüfen.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Dem Verkauf des Grundstücks Köpenicker Str. 1 (ehemaliger Kohlebahnhof Adlershof) in Berlin-Treptow-Köpenick zu den im Kaufvertrag vom 14. Februar 2019 zur UR-Nr. 96/2019 des Notars Alexander Kollmorgen in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 5. Dezember 2019 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. Januar 2020 Drucksache 18/2442
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2295
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus schnellstmöglich einen Entwurf für ein Familienfördergesetz zur Beratung vorzulegen und folgende Punkte bei der Erarbeitung zu berücksichtigen:
Angebote der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie rechtlich umfassender abzusichern, als dies bisher erfolgt;
rung bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und diese mit qualitativen und quantitativen Fachstandards verbindlich abzusichern;
Entwurf des Bebauungsplans 1-98 vom 28. Juni 2019 für die Flurstücke 80 und 84 beiderseits der Friedrichstraße zwischen Schützenstraße und Zimmerstraße einschließlich des Grundstücks
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 15. Januar 2020 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. Januar 2020 Drucksache 18/2443
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 3. Dezember 2019 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans 1-98 zu.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuweisung der nachfolgend genannten Teilfläche zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) rückwirkend zum 1. Januar 2019 zu: