Protocol of the Session on January 30, 2020

Besonderes Augenmerk sollte dabei folgenden Aspekten gelten:

Flexibilisierung und Verbesserung des Perso

nalschlüssels für Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte im Hinblick auf die psychotherapeutische Begleitung und Betreuung sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern und Jugendlichen sowie weitere Professionalisierung des LAF und seines Sozialteams für das frühzeitige Erkennen von Behandlungsbedarf;

Fortführung der Arbeit einer zentralen psychiatrischen

Clearingstelle innerhalb der Regelstrukturen sowie Ausbau der Fachstellen des Berliner Netzwerks für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, für Opfer von Gewalt und Folter als landesweit tätige, spezialisierte Kompetenzzentren;

Unterstützung sowohl von niedergelassenen

Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen als auch der bezirklichen Regelangebote hinsichtlich der Sprachmittlung für die psychosoziale Versorgung;

Interkulturelle Öffnung des öffentlichen Gesundheits

dienstes (insbesondere der sozialpsychiatrischen

Dienste) als Aufgabenträger der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten;

Evaluation, inwieweit Peer-to-Peer Ansätze für eine

niedrigschwellige Begleitung und Beratung von Geflüchteten psychosoziale Angebote sinnvoll ergänzen können. Dabei ist auch eine Erweiterung auf andere Bevölkerungsgruppen mit erschwertem Zugang zum Regelsystem zu prüfen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2020 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 29:

Nr. 11/2019 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. Januar 2020 Drucksache 18/2439

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Verkauf des Grundstücks Köpenicker Str. 1 (ehemaliger Kohlebahnhof Adlershof) in Berlin-Treptow-Köpenick zu den im Kaufvertrag vom 14. Februar 2019 zur UR-Nr. 96/2019 des Notars Alexander Kollmorgen in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 32:

Ein Familienfördergesetz für Berlin

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 5. Dezember 2019 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. Januar 2020 Drucksache 18/2442

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2295

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus schnellstmöglich einen Entwurf für ein Familienfördergesetz zur Beratung vorzulegen und folgende Punkte bei der Erarbeitung zu berücksichtigen:

einen breiten Beteiligungsprozess bei der Erarbeitung

der Gesetzesvorlage zu vollziehen;

auf Basis des § 16 des Achten Sozialgesetzbuches

Angebote der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie rechtlich umfassender abzusichern, als dies bisher erfolgt;

die bestehenden Angebotsformen der Familienförde

rung bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und diese mit qualitativen und quantitativen Fachstandards verbindlich abzusichern;

den Bedarf der Angebote zur Familienförderung an

einwohnerbezogenen Richtwerten zu orientieren;

die FamilienServiceBüros und Familienzentren flä

chendeckend zu etablieren und rechtlich sowie qualitativ abzusichern.

Dem Abgeordnetenhaus ist erstmalig zum 30. Juni 2020 über den aktuellen Stand zu berichten.

Zu lfd. Nr. 33:

Entwurf des Bebauungsplans 1-98 vom 28. Juni 2019 für die Flurstücke 80 und 84 beiderseits der Friedrichstraße zwischen Schützenstraße und Zimmerstraße einschließlich des Grundstücks

Mauerstraße 93 sowie einen Abschnitt der Friedrichstraße im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 15. Januar 2020 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. Januar 2020 Drucksache 18/2443

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/2375 Neu

Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 3. Dezember 2019 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans 1-98 zu.

Zu lfd. Nr. 30:

Nr. 22/2019 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. Januar 2020 Drucksache 18/2440

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuweisung der nachfolgend genannten Teilfläche zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) rückwirkend zum 1. Januar 2019 zu:

Lfd. Nr.

Liegenschaft Bezirk Berlin

Gemarkung Flur Flurstück Grundstücksfläche in m²

1. Schieritzstr. hinter Nr. 22

Pankow Prenzlauer Berg

316 259 ca. 519 (Teilfläche A-B-CD-A)