Mithilfe von Digitalisierung bürgerschaftliches Engagement unterstützen: Eine Onlineplattform für Raumvergabe einrichten
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation vom 20. Januar 2020 Drucksache 18/2424
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 50 Absatz 1 Satz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 18/2425
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 23. Januar 2020 Drucksache 18/2444
Das Abgeordnetenhaus würdigt das Engagement der Volksinitiative „Klimanotstand“ und dankt allen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern. Es sieht sich in der Verantwortung, gemeinsam mit der Zivilgesellschaft konkrete Klimaschutzmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen.
schreitende Erderhitzung eine Klimanotlage darstellt, die dringendes Handeln und zusätzliche Anstrengungen zugunsten des Klimaschutzes erforderlich macht.
Entscheidungen gezielt auf die Auswirkungen auf den Klimaschutz zu überprüfen (Klimafolgenabschätzung bei allen Senatsvorlagen nach einem definierten Kriterienkatalog).
Pariser Übereinkommens, die Erderhitzung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. Der Senat wird daher aufgefordert, unverzüglich eine Novelle des Berliner Energiewendegesetzes vorzubereiten, die den Vorgaben des Pariser Klimaschutzübereinkommens und den aktuellen Erkenntnissen der Klimawissenschaft Rechnung trägt und die gesetzlichen Klimaschutzziele Berlins entsprechend anhebt. Die Ziele zur CO2-Reduktion sind für das Jahr 2030 auf mindestens 65 Prozent zu erhöhen. Mit der Gesetzesnovelle soll die Vorbildfunktion des Landes Berlin konsequent gestärkt werden.
vor dem Jahr 2050 angestrebt. Eine Machbarkeitsstudie zur Zielerreichung, zur Definierung von Zwischenzielen sowie zur Umsetzung von Maßnahmen zur weiteren CO2-Reduktion ist zu beauftragen. Dabei ist auch aufzuzeigen, welche personellen Mehrbedarfe bei Bezirken und Hauptverwaltungen zu erwarten sind. Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm ist unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern entsprechend fortzuschreiben.