Darin werden die zu erwartenden Luftschallimmissionen, Erschütterungen und Körperschallimmissionen ermittelt. Anhand der Ergebnisse sind die einzusetzende Oberbauform und ggf. zusätzliche lärm- und erschütterungsmindernde Maßnahmen festzulegen. Die o. g. Gutachten und die daraus folgenden Maßnahmen sind von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu prüfen. Bei Streitfällen entscheidet die Senatsverwaltung als Aufgabenträger des ÖPNV. Die Gutachten und Entscheidungen sind vom Vorhabenträger zu veröffentlichen. Erst dann darf eine Ausschreibung der Ausführungsplanung oder der Bauleistung erfolgen.
Lautere Bauformen als Rheda City („Neues Berliner Straßenbahngleis“) dürfen lediglich für Bauzustände – maximal 3 Monate – zum Einsatz kommen. Dieser Beschluss ist im BVG-Verkehrsvertrag oder an anderer geeigneter Stelle zu verankern. Er gilt für alle Bauvorhaben, bei denen Ausführungsplanung oder Bauleistung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht ausgeschrieben sind.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 15. November 2019 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. November 2019 Drucksache 18/2340
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2145
Der Senat wird aufgefordert, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen, auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen, sportfachlicher Expertise wie dem Kriterienkatalog für inklusiv nutzbare Sportstätten des Netzwerks Sport und Inklusion und unter Beteiligung von Landessportbund und Behinderten- und Rehabilitationssportverband allgemein verbindliche Standards für inklusive Sportanlagen zu entwickeln und diese umzusetzen.
Keine Unterscheidung nach Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus bei den niedrigschwelligen Beratungs- und Hilfsangeboten der Wohnungslosenhilfe
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales vom 5. Dezember 2019 Drucksache 18/2377
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1651
Das Abgeordnetenhaus von Berlin lehnt einen Ausschluss nichtdeutscher Staatsangehöriger und Menschen ohne Aufenthaltsstatus von Angeboten der Wohnungslosenhilfe ab und weist Forderungen nach einem solchen Vorgehen in Berlin zurück.
Der Senat hat daher sicherzustellen, dass die niedrigschwelligen Beratungs- und Hilfsangebote der Wohnungslosenhilfe allen wohnungslosen Menschen in Berlin unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus zugänglich sind.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 6. Januar 2020 Drucksache 18/2397
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1946
Der Senat wird beauftragt, die Ticketing-Praxis von öffentlich geförderten Kultureinrichtungen in Berlin auf den Prüfstand zu stellen. In einem ersten Schritt ist zu eruieren, ob und wie zeitnah gemeinsame Ausschreibungen der Dienstleistung „Kultur-Ticketing“ – entsprechend der Anforderungen der landeseigenen bzw. vom Land bezuschussten Theater- und Orchesterbetriebe – erfolgen können.
Im Rahmen einer umfassenden Analyse soll der Senat in einem zweiten Schritt zudem Anforderungen an zukünftige Ticketing-Lösungen darlegen und prüfen, unter wel
chen Bedingungen die Entwicklung eines integrierten Ticketing-Systems in öffentlicher Trägerschaft oder Beauftragung zwecks einer gemeinsamen Nutzung durch die Berliner Theater, Orchester und freien Gruppen aus den Bereichen darstellende Kunst, Tanz und Performance möglich wäre.
Im Rahmen einer umfassenden Analyse soll der Senat in einem zweiten Schritt zudem Anforderungen an zukünftige Ticketing-Lösungen darlegen und prüfen, unter welchen Bedingungen die Entwicklung eines integrierten Ticketing-Systems in öffentlicher Trägerschaft oder Beauftragung zwecks einer gemeinsamen Nutzung durch die Berliner Theater, Orchester und freien Gruppen aus den Bereichen darstellende Kunst, Tanz und Performance möglich wäre.
Diese Analyse soll eine Übersicht über die aktuell genutzten Systeme bzw. Softwarelösungen sowie die bestehenden Verträge enthalten und – auch mittels Abfrage der Betroffenen – u. a. die folgenden Anforderungen an Ticketing-Services darstellen:
Ferner ist die Möglichkeit eines Open-Source-basierten Systems und der Integration einer Programmierschnittstelle (API) zwecks Verknüpfung mit anderen Landesportalen ebenso zu berücksichtigen wie eine Erweiterung zugunsten anderer öffentlicher Kultureinrichtungen.