Protocol of the Session on January 16, 2020

bäuden und der aktuellen Rechtsprechung [derzeit BVerwG 7 A 14.09]) zu erstellen.

Darin werden die zu erwartenden Luftschallimmissionen, Erschütterungen und Körperschallimmissionen ermittelt. Anhand der Ergebnisse sind die einzusetzende Oberbauform und ggf. zusätzliche lärm- und erschütterungsmindernde Maßnahmen festzulegen. Die o. g. Gutachten und die daraus folgenden Maßnahmen sind von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu prüfen. Bei Streitfällen entscheidet die Senatsverwaltung als Aufgabenträger des ÖPNV. Die Gutachten und Entscheidungen sind vom Vorhabenträger zu veröffentlichen. Erst dann darf eine Ausschreibung der Ausführungsplanung oder der Bauleistung erfolgen.

Lautere Bauformen als Rheda City („Neues Berliner Straßenbahngleis“) dürfen lediglich für Bauzustände – maximal 3 Monate – zum Einsatz kommen. Dieser Beschluss ist im BVG-Verkehrsvertrag oder an anderer geeigneter Stelle zu verankern. Er gilt für alle Bauvorhaben, bei denen Ausführungsplanung oder Bauleistung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht ausgeschrieben sind.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2020 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 14:

Barrierefrei ist gut – inklusiv ist besser

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 15. November 2019 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. November 2019 Drucksache 18/2340

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2145

Der Senat wird aufgefordert, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen, auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen, sportfachlicher Expertise wie dem Kriterienkatalog für inklusiv nutzbare Sportstätten des Netzwerks Sport und Inklusion und unter Beteiligung von Landessportbund und Behinderten- und Rehabilitationssportverband allgemein verbindliche Standards für inklusive Sportanlagen zu entwickeln und diese umzusetzen.

Ziele sind:

in jedem Bezirk im ersten Schritt mindestens zwei

Sportanlagen so zu entwickeln, dass sie vollständig inklusiv sind,

bei Neubauten generell inklusive Anlagen zu errich

ten,

im Rahmen von Sanierungen an allen Standorten

möglichst viel inklusives Sporttreiben zu ermöglichen,

kostenneutral umzusetzende Maßnahmen, die die

Inklusion fördern, generell durchzuführen,

auf barrierefreie Wegebeziehungen hinzuwirken.

Dem Abgeordnetenhaus ist jährlich zu berichten, erstmals zum 31. März 2020.

Zu lfd. Nr. 19:

Keine Unterscheidung nach Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus bei den niedrigschwelligen Beratungs- und Hilfsangeboten der Wohnungslosenhilfe

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales vom 5. Dezember 2019 Drucksache 18/2377

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1651

Das Abgeordnetenhaus von Berlin lehnt einen Ausschluss nichtdeutscher Staatsangehöriger und Menschen ohne Aufenthaltsstatus von Angeboten der Wohnungslosenhilfe ab und weist Forderungen nach einem solchen Vorgehen in Berlin zurück.

Der Senat hat daher sicherzustellen, dass die niedrigschwelligen Beratungs- und Hilfsangebote der Wohnungslosenhilfe allen wohnungslosen Menschen in Berlin unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus zugänglich sind.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. März 2020 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 21:

Neuvergabe des Kultur-Ticketing

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 6. Januar 2020 Drucksache 18/2397

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1946

Der Senat wird beauftragt, die Ticketing-Praxis von öffentlich geförderten Kultureinrichtungen in Berlin auf den Prüfstand zu stellen. In einem ersten Schritt ist zu eruieren, ob und wie zeitnah gemeinsame Ausschreibungen der Dienstleistung „Kultur-Ticketing“ – entsprechend der Anforderungen der landeseigenen bzw. vom Land bezuschussten Theater- und Orchesterbetriebe – erfolgen können.

Im Rahmen einer umfassenden Analyse soll der Senat in einem zweiten Schritt zudem Anforderungen an zukünftige Ticketing-Lösungen darlegen und prüfen, unter wel

chen Bedingungen die Entwicklung eines integrierten Ticketing-Systems in öffentlicher Trägerschaft oder Beauftragung zwecks einer gemeinsamen Nutzung durch die Berliner Theater, Orchester und freien Gruppen aus den Bereichen darstellende Kunst, Tanz und Performance möglich wäre.

Im Rahmen einer umfassenden Analyse soll der Senat in einem zweiten Schritt zudem Anforderungen an zukünftige Ticketing-Lösungen darlegen und prüfen, unter welchen Bedingungen die Entwicklung eines integrierten Ticketing-Systems in öffentlicher Trägerschaft oder Beauftragung zwecks einer gemeinsamen Nutzung durch die Berliner Theater, Orchester und freien Gruppen aus den Bereichen darstellende Kunst, Tanz und Performance möglich wäre.

Diese Analyse soll eine Übersicht über die aktuell genutzten Systeme bzw. Softwarelösungen sowie die bestehenden Verträge enthalten und – auch mittels Abfrage der Betroffenen – u. a. die folgenden Anforderungen an Ticketing-Services darstellen:

Vertriebswege und Points of Sale,

Marketing-Tools und Payment-Lösungen,

Business-Intelligence- und CRM-Systeme sowie Data

Warehousing,

Eigentums- und Nutzungsrechte sowie sonstige rele

vante Vertragsbedingungen,

Datensicherheit und -sparsamkeit,

Vergütungs- und Kostenstruktur.

Ferner ist die Möglichkeit eines Open-Source-basierten Systems und der Integration einer Programmierschnittstelle (API) zwecks Verknüpfung mit anderen Landesportalen ebenso zu berücksichtigen wie eine Erweiterung zugunsten anderer öffentlicher Kultureinrichtungen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. September 2020 zu berichten.