Protocol of the Session on December 12, 2019

105.

a) Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenar

beit mit den Bezirken ein Berichtswesen zum Forderungsmanagement des Landes Berlin (sonstige Forderungen/Ansprüche) zu entwickeln. Insbesondere soll zusätzlich zum vollständigen Ausweis aller Ansprüche des Landes Berlin über die Erhebung geeigneter Kennzahlen (z.B. Herkunft, Anzahl, Alter, Rückholquote, Niederschlagungsquote) der Forderungsbestand qualitativ bewertet werden. Der Hauptausschuss erwartet, dass der Senat und die Bezirke über geeignete organisatorische Maßnahmen die Bedienung eines standardisierten Berichtswesens zum Forderungsmanagement sicherstellen. Dem Hauptausschuss ist jährlich zum 30. November zu berichten.

b) Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenar

beit mit den Bezirken, beginnend mit dem Stand per 31. Dezember 2017, jährlich zusammen mit der Haushalts- und Vermögensrechnung über die Summe der befristet niedergeschlagenen Forderungen je Kapitel zum jeweiligen Stichtag zu berichten. Darüber hinaus ist über die Summe der im Berichtsjahr unbefristet niedergeschlagenen Forderungen zu berichten.

106.* Der Senat wird gebeten, fortlaufend über die

planmäßige Ablösung des derzeitigen Softwareverfahrens für das Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, durch die Neukonzeption (HKR neu) zu berichten. Insbesondere soll in den Berichten dargestellt werden, wie im weiteren Verlauf des Projektes

Feinplanung und Fachkonzeptionierung des

Gesamtprojekts unter Beteiligung des externen Projektsteuerers

Europaweites Vergabeverfahren zur Softwarelizensierung und Beauftragung von Implementierungsleistungen

IT-Feinkonzeptionierung und Erstellung einer

lauffähigen Referenzlösung

Einführung der Referenzlösung in ausgewähl

ten Bereichen, Tests und Abnahmen

Einführung der neuen Software-Gesamtlösung

in der Berliner Verwaltung sowie

Begleitende Schulung der Nutzerinnen und

Nutzer

erfolgen.

107.* Bei der Zuweisung des Produktsummenbudgets

der Bezirke ist der Hauptausschuss vorab zu informieren:

bei Änderungen der Budgetierungskriterien,

die innerhalb des Budgets für ein Produkt zu

Veränderungen von mehr als 1 Mio. Euro zwischen den Bezirken führen.

bei Ausdehnung des Wertausgleichs innerhalb

eines Produktes bzw. auf weitere Produkte oder Produktgruppen.

108. Der Senat legt dem Unterausschuss Personal und Verwaltung sowie Produkthaushalt und Personalwirtschaft (UA PVPP) des Hauptausschuss jeweils zu Beginn der nächsten Haushaltsberatungen für jede Senatsverwaltung eine Organisationsübersicht bzw. Organigramm vor, aus dem die Abteilungen und Referate mit Anzahl der Stellen, Anzahl der nicht besetzten Stellen sowie VZÄ erkenntlich sind. Die Anzahl der Stellen, unbesetzten Stellen und VZÄ soll jeweils nach einheitlichen Kriterien ermittelt werden. Die zugrunde liegenden Kriterien sind dem UA PVPP darzustellen.

109.* Der Senat wird aufgefordert, im Zusammenwirken

mit den Bezirken über die Verwendung der den Bezirken zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel im Doppelhaushalt 2020/21 jährlich, erstmals zum 31. Mai 2020, zu berichten:

a) Die Regelung zur Basiskorrektur bei der be

zirklichen Jugendberufshilfe wird für die vier maßgeblichen Transferprodukte der Jugendberufshilfe unter den bisher geltenden Bedingungen für 2020 und 2021 fortgeführt.

b) Der Senat wird aufgefordert, die Umsetzung

des Jugendfördergesetzes prozesshaft zu begleiten. Mit den Bezirken sind geeignete Kriterien für ein entsprechendes regelmäßiges Berichtswesen zu vereinbaren. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die vom Land zusätzlich bereit gestellten Mittel für die fünf neuen verbindlichen Angebotsformen in den Bezirken zweckentsprechend verwendet werden.

110.* Die Bezirke werden aufgefordert, bei der Erhö

hung des Anteils von Unterrichtstunden festangestellter Musikschullehrkräfte sowie bei der Erhöhung der Honorare eine Einschränkung oder Verteuerung des Angebots auszuschließen.

111. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis zum 31. März 2020 einen Bericht zur konzeptionellen Ausgestaltung der Führungskräfteakademie vorzulegen. Die Leistung von für die Führungskräfteakademie im Haushaltsjahr 2020 veranschlagten Ausgaben darf erst nach Zustimmung des Hauptausschusses zu dem entsprechenden Konzept erfolgen.

112. Die unter den nachfolgend aufgeführten Haushaltsstellen etatisierten Beträge der Sonderprogramme für Bezirke

1. Kapitel 0300, Titel 68406 – Gewährung von

Zuwendungen zur Unterstützung bezirklicher Freiwilligenagenturen

2. Kapitel 2707, Titel 52130 – Sonderprogramm

Straßensanierung

3. Kapitel 2707, Titel 70117 – Maßnahmen zur

Ökologisierung der Grünflächenämter und Sanierung von Parkanlagen und Gartendenkmälern

4. Kapitel 2707, Titel 81279 – Geräte, technische

Einrichtungen, Ausstattungen

sollen ab 2021 direkt den Bezirken über die Globalsumme zugewiesen werden. Dies ist durch die Senatsverwaltung für Finanzen bei der Globalsummenfortschreibung für das Jahr 2021 zu berücksichtigen.

Für Kapitel 2707, Titel 54106 – Umsetzung der Strategie Stadtlandschaft soll der Entwurf eines entsprechenden Produktblattes vorgelegt werden.

Dem Hauptausschuss ist zum 30. Juni 2020 über die Umsetzung des Beschlusses zu berichten.

113. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich über die Verwendung der Mittel im Kapitel 2729 Titel 71902 und Titel 97101 zu berichten.

114. Dem Hauptausschuss ist bis 31. Mai 2020 ein Vorschlag für eine gesetzliche Regelung zu unterbreiten, durch die auch auf Übernachtungen in Ferienwohnungen die Übernachtungssteuer erhoben werden könnte.

115. Der Senat wird aufgefordert, hinsichtlich der Baumaßnahmen, die gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 4 des SILB-Errichtungsgesetzes übernommen wurden, sowie für haushaltsfinanzierte