Protocol of the Session on December 12, 2019

69.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zur Sozialarbeit an Schulen jährlich zum 31. Juli zu berichten. Hierzu zählen

Umsetzung sowie der vorgesehene Ausbau des

Landesprogramms Jugendsozialarbeit an Schulen projektscharf

die übergeordneten Maßnahmen im Landes

programm

Maßnahmen durch angestellte Dienstkräfte

beim Land Berlin

hierzu zählt auch eine Darstellung der bezirkli

chen Schulstationen und deren angestrebte Veränderungen an den Berliner Schulen

aktueller Sachstand zur Umstellung TVL / So

zial- und Erziehungsdienst (SuE).

70.* Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken jährlich zum 30. April über die Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes zu berichten. Insbesondere sind bezirkskonkret darzustellen:

die Entwicklung der Antragslage

die Zahl der bewilligten Anträge im Vergleich

zu den eingereichten Anträgen sowie Darlegung der wesentlichen Gründe für die Nichtbewilligung der Anträge

die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der

Anträge einschließlich des damit verbundenen Beratungsaufwands

die personelle Ausstattung und der Beset

zungsstand für die Antragsbearbeitung

die Entwicklung des Finanzierungsaufwandes

zur Umsetzung der gesetzlichen Ansprüche unter besonderer Berücksichtigung der Mittel, die auf das Land Berlin entfallen.

Außerdem soll der Bericht eine tabellarische Darstellung zu den Rückholquoten von ausgezahlten Unterhaltsvorschussleistungen in den Bezirken mit Angaben der tatsächlichen Einnahmen und dem prozentualen Verhältnis zu den geleisteten Auszahlungen enthalten. Ergänzend soll aufgeführt werden, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchschnittlich wie viele Arbeitsstunden mit der Rückforderung von Unterhaltsvorschuss

leistungen beschäftigt sind.

71. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss, erstmalig zum 31. Mai 2020 und dann jährlich, einen Bericht über die aktuelle Entwicklung der Schülerzahlen sowie die Mittelfristige Lehrkräftebedarfsplanung vorzulegen, in der Systematik der roten Nummer 0661 C der 17. Wahlperiode „Mittelfristige Lehrerbedarfsplanung“ sowie analog des weiteren pädagogischen und nichtpädagogischen Personals.

72. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis zum 30. Juni 2020 einen Bericht über die wirtschaftliche Situation der Stiftungen öffentlichen Rechts des Landes Berlin vorzulegen. Dies betrifft insbesondere die Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin.

73. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 31. Juli über die Inanspruchnahme des kostenbeteiligungsfreien Mittagessens in der Grundstufe (differenziert nach Jahrgangsstufen, über die räumliche Situation für die Esseneinnahmen in den Schulen, einschl. Maßnahmen zur Bereitstellung benötigter Räume sowie über die Qualitätssicherung, die Preisentwicklung und die schrittweise Erhöhung des Bio-Anteils und die dafür eingesetzten Mittel) substantiell zu berichten.

74. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem Haupt-ausschuss bis zum 30. Juni 2020 zu Mittelbindung und abfluss der in den Kapiteln 1010 und 1012 bei den Titeln 68569 und 68585 sowie der in Kapitel 1042 bei dem Titel 68425 veranschlagten Ausgaben projektscharf zu berichten. Bis zum 30. November 2021 ist dem Hauptausschuss eine kritische Evaluation der in den Titeln veranschlagten Projekte vorzulegen.

75. Der Senat berichtet dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, erstmals zum 31. Dezember 2020 und ab dann jährlich, über den Fortschritt beim stufenweisen Breitbandausbau an den Berliner Schulstandorten. Dabei ist darzustellen, wie viele Schulen insgesamt über eine Breitbandverbindung verfügen, wie viele Schulen im abgeschlossenen Jahr erfolgreich an das Breitbandnetz angeschlossen sind und welche Maßnahmen im Folgejahr geplant sind.

Einzelplan 11 – Integration, Arbeit und Soziales

76.* Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird ersucht, dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklung und die Verfahrensdauer der Arbeitsgerichtsbarkeit jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklungen im Bundesgebiet zu berichten.

77.* Der Senat wird aufgefordert, zum 31. Mai 2020 über den Ausbau und Finanzierungsstand der im „Integrierten Sozialprogramm“ (ISP) verankerten Maßnahmen im Bereich der Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe sowie über die sog. „Modellprojekte zur Überwindung von Obdachlosigkeit und ihren Folgen“ zu berichten.

Der Senat erstellt darüber hinaus einen zusammenfassenden Bericht über die Maßnahmen, Kosten, Unterbringungsangebote und Belegungszahlen im

Rahmen der Kältehilfe für den Zeitraum Oktober 2019 bis April 2020.

78.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni zur Umsetzung des Leitprojektes „Unterbringung obdachloser und geflüchteter Menschen“

(GStU) zu berichten.

79. Der Senat wird aufgefordert, jährlich, erstmals zum 30. Juni 2020, einen differenzierten und zielgruppenspezifischen Bericht über die soziale Lage der Berliner Bevölkerung (Armuts- und Sozialbericht) zu erstellen und dem Abgeordnetenhaus zur Verfügung zu stellen.

80. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zu berichten, welche organisatorischen, strukturellen, personellen und finanziellen Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der Evaluation des Bundesteilhabegesetzes in Berlin gezogen werden, welche Maßnahmen daraus folgen und welche rechtlichen Änderungen sich daraus ergeben. Erstmals ist zum 31. Dezember 2021 zu berichten.

81. Der Senat wird aufgefordert jährlich zu berichten, wie sich die neuen modularen Unterkünfte für Geflüchtete (MUF) in die soziale Infrastruktur im jeweiligen Sozialraum einpassen. Aus dem Bericht sollen sowohl die dringendsten Bedarfe an sozialer Infrastruktur im Sozialraum rund um die MUF hervorgehen als auch der Beitrag zur Deckung des Bedarfs im Sozialraum sowie der Bewohner des MUFs, die im bzw. auf dem Gelände des MUFs selbst geleistet werden. Der Senat erstellt einen zusammenfassen-den Bericht über die Maßnahmen, Kosten und Investitionen für die soziale Infrastruktur rund um die MUFs und bezieht dazu die angemeldeten Bedarfe an sozialer Infrastruktur des Bezirks sowie die Einschätzung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) mit ein. Erstmals ist zum 31. Juni 2020 zu berichten.

Einzelplan 12 – Stadtentwicklung und Wohnen

82.* Der Senat wird aufgefordert, für die städtischen Sanierungsgebiete jährlich zum 30. September eine Kosten- und Finanzierungsübersicht – analog zur Kosten- und Finanzierungsübersicht der Entwicklungsgebiete – zu erstellen und dem Hauptausschuss vorzulegen.

Der Senat und die Bezirke werden darüber hinaus aufgefordert, sicherzustellen, dass bei der Aufhebung von Sanierungsgebieten die volle Abrechnung und Einziehung von Ausgleichsbeträgen gewährleistet wird. Dazu ist dem Hauptausschuss jährlich zum 30. September zu berichten und das

abgestimmte und vorgelegte Konzept fortzuschreiben.

83.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss nachträglich einmal jährlich nach Abschluss der Beratungen der Quartiersräte in der zweiten Jahreshälfte über die konkreten Maßnahmen und Projekte ab einer Größenordnung von 50 000 Euro zu berichten. Soweit sich daraus Erkenntnisse ergeben, die Korrekturen erforderlich machen, können die Förderbedingungen des Programms im darauf folgenden Jahr entsprechend angepasst werden.

84.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss fortlaufend und regelmäßig, mindestens jedoch jährlich zum 1. April, über die Entwicklungsmaßnahme Parlaments- und Regierungsviertel sowie über die anderen neuen Entwicklungsgebiete zu berichten. Dabei sollen die jährlich neu beginnenden Maßnahmen und deren Planrechtfertigung, der Sachstand der im Bau befindlichen Maßnahmen und ggfs. Gründe für relevante Kostenüberschreitungen dargestellt werden.

85.* Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zur 1. Lesung des Einzelplans 12 der Haushaltsberatungen 2022/2023 eine Übersicht über die konkreten Planungsvorhaben und ihren jeweiligen Stand vorzulegen.

86.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jeweils bis 30. Juni detailliert über die Planungen und Entwicklungen des Flughafenareals in Tempelhof inklusive des Flughafengebäudes zu berichten. Die Wirtschaftspläne sind jährlich vorzulegen.

87.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss halbjährlich, erstmals zum 30. Juni 2020, einen Bericht über den voraussichtlichen Mittelabfluss und die Einnahmeerwartung in den Kapiteln 1240 und 1295 (Programmtitel Wohnungsbauförderung) vorzulegen.

88. Der Senat wird aufgefordert, jährlich, erstmals zum 1. Oktober 2020, an das Abgeordnetenhaus über die Mittelverwendung der Zuführungen an Unternehmen für Nachbarschaftsaktivitäten zu berichten.

89. Der Senat wird aufgefordert, den Stadionabriss des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks nicht zu beginnen, bevor der Aufstellungsbeschluss nicht vorliegt. Dieser muss bis zum 30. Juni 2020 im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans vorliegen.

90. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich, erstmals zum 30. September 2020, über die Verwendung der Mittel zur Förderung von Genossenschaften zu berichten.

Einzelplan 13 – Wirtschaft, Energie und Betriebe