Protocol of the Session on December 12, 2019

zer*innen am Bestellvorgang und zur Feststellung der Kundenzufriedenheit.

Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus gemeinsam mit den BBB bis zum 31. März 2020 einen Vorschlag für ein kennzahlengestütztes, standardisiertes und regelmäßiges Berichtswesen vorzulegen, welches Vergleiche im zeitlichen Verlauf der Umsetzung des Unternehmensvertrages ermöglicht. Diese Berichte sollen die Berichte über die Beteiligungen des Landes Berlin ergänzen.

Weiterhin wird der Senat aufgefordert, bis zum 31. März 2020 einen Bericht vorzulegen, welche Konsequenzen Abschluss und Umsetzung des Unternehmensvertrages für die Tätigkeit der Verwaltung haben, insbesondere in Hinblick auf Ausstat

tung und Kompetenzen (u.a. Prüfung der Einführung einer Fachaufsicht).

29. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss einen Finanzierungsplan für den Austragungsort Berlin im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024 vorzulegen. Dem Hauptausschuss ist erstmals zum 30. Juni 2020 zu berichten.

Außerdem sollen für alle geförderten Sportgroßveranstaltungen ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien definiert und angewandt werden. Darüber ist jährlich zum 30. Juni zu berichten.

30. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus über die im Haushalt niedergelegten Maßnahmen der digitalen Modernisierung des Landes Berlin in einem „Umsetzungsbericht E

Government-Gesetz Berlin“ jährlich, erstmals zum 30. Juni 2020, Bericht zu erstatten.

Insbesondere zu folgenden Themengebieten soll dabei zur Verwendung der Mittel und zu den jeweiligen Projektfortschritten berichtet werden: Migrationsreadiness/Einführung IKT-Arbeits

platz/BerlinPC, Einführung der IKT-Basisdienste, vor allem der digitalen Akte, sowie der Geschäftsprozessoptimierung und Modernisierung der ITFachverfahren. Dabei soll insbesondere die Anzahl der identifizierten Fachverfahren (inklusive Kleinstverfahren), die Anzahl der optimierten, die Anzahl der digitalisierten für jede Fachverwaltung und nachgeordnete Behörde angegeben werden.

Die Marktüblichkeit der Preisgestaltung des ITDienstleistungszentrums Berlin (ITDZ) ist anhand eines externen IKT-Benchmarking einmal jährlich, erstmals zum 30. Juni 2020, zu ermitteln. Die Ergebnisse sind dem Abgeordnetenhaus unverzüglich zu übermitteln. Dem Abgeordnetenhaus ist darüber hinaus zum Abfluss der IKT-Rücklage im SIWANA zu berichten. Die Ergebnisse der laufenden ITDZ-Kundenbefragung sind dem Abgeordnetenhaus unverzüglich zu übermitteln.

Dem Abgeordnetenhaus ist dazu über die geplante Neuvergabe und Neukonzeption als webbasiertes Controllinginstrument der IT-Bestands- und Planungsübersicht (IT-BePla) zu berichten. Die neue IT-BePla soll neben den Fachverfahren auch alle Kleinstverfahren umfassen. Die Übersicht soll dabei Angaben zum Status (bspw. zu Kategorie ((intern, extern, extern mit Anschluss ans Servicekonto)), Datum der letzten Optimierung und Status der Digitalisierung), Datum der Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen sowie Grad der Barrierefreiheit enthalten.

Darüber hinaus soll der Senat mit einem Abschnitt IKT-Zukunftsbericht einen Ausblick auf die Herausforderungen auf dem Weg in die Digitale Verwaltung geben. Dieser IKT-Zukunftsbericht soll unter anderem die Themen Situation und Entwicklung des ITDZ, Trends der bundesweiten IKTArchitektur, Entwicklung der Open-Source

Nutzung, digitale Souveränität, Open-Data

Entwicklung sowie nachhaltige und sozial

verträgliche Beschaffung der Berliner IT

Hardware umfassen. Er soll in einem „Zukunftsabschnitt“ zur übergreifenden, strategischen Ausrichtung des Querschnittsbereichs „Digitalisierung des Landes Berlin“ und der Verknüpfung mit den im Haushalt niedergelegten Maßnahmen Bericht erstatten. Entwicklungen und Fortschritte bei Bund und Ländern sollen im Zukunftsabschnitt in Verknüpfung zur Strategie und Maßnahmen im Land Berlin gesetzt werden.

31. Dem Abgeordnetenhaus ist zum 31. März 2020 ein Vorschlag zur Evaluierung des EGovG Bln u.a. zu folgenden Themen vorzulegen: Wie sollen die bisherigen Erfahrungen im Umgang mit dem EGovG Bln erhoben werden? Welche Behörden, Organisationen und Institutionen sollen in diese Erhebung einbezogen werden? Auf welche Weise werden die Erfahrungen beim Bund und anderen Ländern einbezogen? Welcher grobe Zeitplan ist vorgesehen?

Dazu ist dem Abgeordnetenhaus zu berichten, welche Maßnahmen und welche Landesunternehmen Mittel aus Kapitel 2500 Titel 51165 bezüglich Ziffer 3. Cybersecurity und Datensicherheit für Unternehmen des Landes Berlins in Anspruch genommen haben.

Dem Abgeordnetenhaus ist im gleichen Berichtszeitraum zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des jährlichen Hackathon zu berichten.

Einzelplan 06 – Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

32.* Zu den Kapiteln

0611 bis 0613 – Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaft

0615 bis 0631 – Zivil- und Strafgerichtsbarkeit

0632 – Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg

0641 und 0642 – Verwaltungsgerichtsbarkeit

0651 – Sozialgericht

Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung wird ersucht, dem Hauptausschuss für die vorgenannten Bereiche

jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklungen und die Verfahrensdauern jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklungen im Bundesgebiet zu berichten.

33.* Die Senatsverwaltung für Justiz und die Senatsverwaltung für Soziales werden aufgefordert, über die Umsetzung des Konzeptes zur Stärkung des Ehrenamtes und die bessere Zusammenarbeit von Amtsgericht, Berufsbetreuer*innen, Betreuungsbehörden in den Bezirken und Betreuungsvereinen jährlich, erstmals zum 30. Juni 2020, zu berichten.

34.* Der Senat wird aufgefordert, über die Arbeitsergebnisse der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe jeweils zum Februar zu berichten.

Einzelplan 07 – Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

35.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Oktober dem Hauptausschuss einen Bericht über die Ausgaben aus Kapitel 0730 Titel 54080 – Leistungen des Regionalbahnverkehrs und Titel 54081 – Leistungen des S-Bahnverkehrs des jeweiligen Vorjahres vorzulegen. Der Bericht soll die tatsächlich erbrachten Verkehrsleistungen aus den jeweiligen Verkehrsverträgen, Veränderungen des Linien- und Haltestellennetzes mit Begründung der Entscheidungen, Veränderungen der Takt- bzw. Betriebszeiten, die Ergebnisse des Qualitätsmonitorings, eventuell vorgenommene Abschläge wegen Minderleistungen und die Entwicklung der Fahrgastzahlen sowie die geleisteten Zahlungen des Landes an die jeweiligen Vertragspartner enthalten.

Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, die Sperre der Verpflichtungser

mächtigungen im Kapitel 0730 Titel 54081 – Leistungen des S-Bahnverkehrs erst aufzuheben, wenn der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vorher seine Zustimmung zur Mittelverausgabung für die betroffenen Verkehrsleistungen gegeben hat.

36.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Oktober dem Hauptausschuss einen Bericht über die Erfüllung des Verkehrsvertrages mit der BVG sowie die Entwicklung des landeseigenen Unternehmens BVG ähnlich dem bisherigen Monitoring zu geben. Der Bericht soll Angaben zur erbrachten Verkehrs- und Betriebsleistung bei Bus, U- und Straßenbahn, Veränderungen des Linien- und Haltestellennetzes, Veränderungen der Betriebs- bzw. Taktzeiten, Entwicklung der Fahrgastzahlen, Entwicklung der Fahrpreise, Verwendungsnachweis

für Leistungen zur Unterhaltung der Infrastruktur nach Unternehmensvertrag, Darstellung des Qualitätsmonitorings, Entwicklung der Verbind

lichkeiten des Unternehmens, Entwicklung der Sach- und Personalkosten, Darstellung der Investitionen, Sanierungsmaßnahmen und des technischen Zustands des Fuhrparks und der sich daraus ergebenden notwendigen Investitionen enthalten. Zusätzlich soll der Bericht den Stand des barrierefreien bzw. familienfreundlichen Ausbaus von UBahnhöfen enthalten.

37.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zum Titel 0730/89102 „Zuschüsse für Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs“ jährlich zum 31. Oktober über die Umsetzung, den Planungs- und Baufortschritt und den Mittelabfluss der Investitionsmaßnahmen – bei größeren Maßnahmen projektgenau – zu berichten.

38.* Der Senat wird aufgefordert, den Hauptausschuss zu dem Titel 0730/54220 „Vorbereitungskosten für den schienengebundenen Nahverkehr“ jährlich zum 30. April über die Umsetzung und den aktuellen Fortschritt der Planungen qualifiziert zu unterrichten.

39.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni einen Bericht über den Planungs- und Baufortschritt der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) vorzulegen.

40.* Der Senat wird aufgefordert, eine kontinuierliche Berichterstattung des Transformationsprozesses der Verkehrslenkung (VLB) bzw. der zukünftigen Abteilung VI „Integratives Verkehrsmanagement“ durchzuführen. Dem Hauptausschuss ist halbjährlich zum 30. Juni und 31. Dezember hierzu sowie zur Umsetzung der Schlussfolgerungen des Organisationsgutachtens zu berichten.

41.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni über den Stand der Umsetzung des Leitprojektes „Radwegeinfrastruktur“ zu berichten.

42.* Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen seines jährlichen Berichts über den Stand der Umsetzung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms spätestens im Februar 2021 und dann jährlich auch dem Hauptausschuss zu Kosten, Zeitplänen, Mittelabfluss und Meilensteinen der einzelnen Maßnahmen im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms zu berichten. Über abgelehnte und angenommene Förderanträge ist zu informieren.

43.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hautausschuss jährlich zum 30. Juni über die Umsetzung des

Toilettenkonzeptes, die Beteiligung betroffener Interessengruppen und der Bezirke sowie die Zeitplanung zu berichten.

44. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich, erstmals zum 30. Juni 2020, zum Umstieg auf alternative Busantriebe hinsichtlich getätigter und konkret geplanter Investitionen, umgestellter Strecken, gewonnener Erfahrungen, Verlässlichkeit, technischen Problemen und Busausfällen sowie zum Mehrbedarf an Bussen und Busfahrer*innen aufgrund von Depotfahrten und Ladezeiten zu berichten.

45. Der Senat wird aufgefordert jährlich, erstmals zum 30. Juni 2020, über die Entwicklung des Leihfahrradsystems und die Ausweitung auf Gebiete außerhalb des S-Bahn-Rings zu berichten.

46. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus halbjährlich über die wettbewerbliche

Vergabe der Verkehrsleistungen im Teilnetz Nord-Süd (Los 1) für den Zeitraum von 14. Dezember 2026 bis 11. Dezember 2041 und im Teilnetz Stadtbahn (Los 2) vom 17. Januar 2028 bis 16. Januar 2043 sowie über die S-BahnBeschaffung und die Vergabe zur Erbringung von Leistungen der Fahrzeugwartung einschließlich der Vor-haltung einer Werkstatt über 30 Jahre zu berichten. Veröffentlichungen und relevante Dokumente, die an Interessierte gehen, der wettbewerblichen Vergabe und von Markterkundungen werden dem Hauptausschuss unaufgefordert zur Kenntnis gegeben.

47. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich über den Zustand der Bundes- und Landesbrunnen (Schwengelpumpen) und über den Investitionsbedarf zu berichten. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 2020 ein Konzept zum künftigen Betrieb der Brunnen in Zusammenarbeit mit den Berliner Wasserbetrieben zu erarbeiten.