sung der an den Stromversorger zu zahlenden Raten gesetzt und übergroße Nachzahlungen durch die Möglichkeit monatlicher Strom- und Gasabrechnungen vermieden werden.
verzichtet wird, wenn besonders schutzbedürftige Personen wie z. B. Kinder, Senioren und Schwerkranke davon betroffen sind; eine Kompensation aus Haushaltsmitteln ist dabei auszuschließen.
lich keine Sperrungen ausgeführt werden und bei Wegfall des Sperrgrundes eine unverzügliche Wiederfreischaltung erfolgt.
Nachprüfung einer Messeinrichtung beim Endverbraucher verzichtet wird, wenn es begründete Zweifel an deren ordnungsgemäßem Funktionieren gibt.
den Grundversorgern auf eine Vereinbarung hinzuwirken, die das Ziel hat, die Kommunikation zwischen Jobcentern bzw. Sozialämtern und Grundversorgern vor dem Vollzug einer Strom- oder Gassperre zu verbessern sowie die Einhaltung der Härtefallregelungen sicherzustellen, beispielsweise durch das Angebot an Transferleistungsbezieher*innen, zur Erteilung von Einverständniserklärungen in dem Sonderfall drohender Stromsperren das Jobcenter bzw. das Sozialamt zu informieren.
Grundversorger für Strom und Gas, der Betreiber des Strom- und des Gasnetzes, der Jobcenter, der Sozialämter, von Schuldnerberatungen, der Verbraucherzentrale, von Mieterorganisationen und anderen relevanten Akteuren. Ziel des Runden Tisches sollte die Koordination der Maßnahmen sowie die Erörterung und Umsetzungsbegleitung weiterer Maßnahmen gegen Strom- und Gassperren sein.
Sensibilisierungs- und Informationskampagne „Rettungsgasse freihalten“ starten – Kooperationsvereinbarung mit privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern schließen
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 7. November 2019 Drucksache 18/2312
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1787
Der Senat wird aufgefordert, eine Sensibilisierungs- und Informationskampagne zum ordnungsgemäßen Freihalten der Rettungsgasse zu initiieren.
(z. B. Flyer und Plakate) für öffentliche und private Einrichtungen sowie die Nutzung bestehender SocialMedia-Kanäle zur Sensibilisierung,
Zudem soll der Senat das Gespräch mit privaten und öffentlich-rechtlichen TV- und Rundfunksendern suchen, mit dem Ziel, weitere Formate zu finden, um über das Anliegen zu informieren bzw. alle Verkehrsteilnehmer*innen auf die ordnungsgemäße Freihaltung der Rettungsgasse hinzuweisen.
Dem Abgeordnetenhaus von Berlin ist über den Sachstand drei Monate nach Beschlussfassung zu berichten.