Protocol of the Session on June 6, 2019

In diesen Untersuchungen sollen mindestens die folgenden Aspekte betrachtet werden:

an welchen Berliner Autobahn- oder Schienenab

schnitten in Troglage eine Überdeckelung technisch machbar ist,

an welchen Berliner Autobahn- oder Schienenab

schnitten eine Überdeckelung den höchsten Nutzen beim Emissionsschutz (Lärm, Stickoxide, Feinstaub

etc.) für die unmittelbare Umgebung und damit die Anwohner*innen bringt,

wie Flächen für Erholung, Sport, Gemeinschaftsnut

zungen, Wohnen sowie Park- und Grünflächen geschaffen werden können,

die räumliche Zusammenführung von durch Ver

kehrswege getrennten Stadtquartieren,

mit welchen Kosten für die jeweiligen Standorte zu

rechnen ist und an welchen Abschnitten durch eine ohnehin geplante wesentliche Änderung der Verkehrsanlage ein Anspruch auf Lärmschutz entstehen würde;

untersucht werden soll mindestens für die Bereiche

der A 100, ob eine Integration eines Radschnellweges entlang der Autobahn möglich ist.

Der Senat wird aufgefordert, als erstes Pilotprojekt im Zuge der Planungen für Neu- und Ersatzbauten an der Stadtautobahn (BAB 100) in Charlottenburg vor Festlegung auf eine Vorzugsvariante unverzüglich mit einer Masterplanung für diesen Bereich zu beginnen. Mit dieser sollen die Autobahnplanungen der Fünfzigerjahre im Rahmen der ohnehin erforderlichen Neu- und Ersatzbaumaßnahmen für die dazwischenliegenden Autobahnabschnitte mit dem Ziel einer zukunftsorientierten und stadtverträglichen Neuplanung des gesamten Autobahnteilstücks überwunden werden. Hierbei ist auch zu untersuchen, ob eine Verlegung der Autobahnauf- und -abfahrten „Kaiserdamm“ an die Kaiserdammbrücke vorgenommen werden kann.

Der Senat wird aufgefordert, sich als weiteres Pilotprojekt dafür einzusetzen, für den 16. Bauabschnitt der A 100 vom Dreieck Neukölln bis AS Treptower Park eine Deckellösung zu realisieren, um Flächengewinne für die wachsende Stadt, u. a. durch Tunnelführung des

16. Bauabschnitts bis zur AS Treptow, zu erreichen und ein städtebauliches Konzept für die Gestaltung der so entstehenden oberirdischen gedeckelten Abschnitte zu ermöglichen.

Als Projekt zur Deckelung von Schienenstrecken in Troglage ist der Bahngraben der Ringbahn zwischen Schönhauser Allee und Prenzlauer Allee vorrangig zu untersuchen.

Dem Abgeordnetenhaus ist erstmals zum 31. Dezember 2019 und dann halbjährlich zu berichten.

Zu lfd. Nr. 24:

Aufgabe einer Sporthalle der Wolfgang-BorchertSchule im Bezirk Spandau, Blumenstr. 13, 13585 Berlin zugunsten der Errichtung eines schulischen

Erweiterungsbaues gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz (SportFG)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 24. Mai 2019 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. Mai 2019 Drucksache 18/1967

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1844

Der Aufgabe einer Sporthalle der Wolfgang-BorchertSchule im Bezirk Spandau, Blumenstr. 13, 13585 Berlin zugunsten der Errichtung eines schulischen Erweiterungsbaues gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz (SportFG) wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 25:

Entwurf des Bebauungsplans 8-66 vom 11. Dezember 2018 für das Gelände zwischen Gerlinger Straße, Buckower Damm, der Landesgrenze Berlin–Brandenburg und der östlichen Grenze des Grundstücks Gerlinger Straße 25/29 im Bezirk Neukölln von Berlin, Ortsteil Buckow

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 22. Mai 2019 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. Mai 2019 Drucksache 18/1968

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1873

Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 7. Mai 2019 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans 8-66 zu.

Zu lfd. Nr. 26:

Nr. 8/2019 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. Mai 2019 Drucksache 18/1969

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Ankauf des Grundstücks Stellingdamm 15, Hirtestr. 9, 10 in Treptow-Köpenick zum Verkehrswert wird

1. gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Berliner Betriebe-Gesetz und

2. gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 lit. a) i. V. m. Ab

satz 7 LHO zu den im Kaufvertrag vom 18. Dezember 2018 zur UR-Nr. 734/2018 des Notars Dr. Michael Tegtmeier in Berlin vereinbarten Bedingungen

zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 27:

Nr. 13/2019 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. Mai 2019 Drucksache 18/1970

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Verkauf des Grundstücks Mühlenbecker Straße 1-6 in 16348 Schönerlinde (Landkreis Barnim) zu den von der BIM GmbH im Kaufvertrag vom 28. November 2018 zur UR-Nr. 1014/2018 des Notars Dr. Peter Engel in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 28:

Nr. 14/2019 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. Mai 2019 Drucksache 18/1971

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Verkauf des Grundstücks Mühlenbecker Straße 1726 in 16348 Schönerlinde (Landkreis Barnim) zu den von der BIM GmbH im Kaufvertrag vom 28. November 2018 zur UR-Nr. 1016/2018 des Notars Dr. Peter Engel in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 29:

Nr. 15/2019 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte