Protocol of the Session on June 6, 2019

die notwendigen Daten zwischen der Heimaufsicht, den Senatsverwaltungen und den Bezirken zu Kontrollzwecken gegenseitig ausgetauscht werden.

B. Finanzielle Nachteile für den Landeshaushalt in Millionenhöhe bei den Kostenerstattungen an Träger der freien Jugendhilfe für die ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft

T 300 bis 304 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass der Senat für den Bereich der ergänzenden und außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung mit Trägern der freien Jugendhilfe umgehend Vereinbarungen schließt, die mit den geltenden Rechtsvorschriften im Einklang stehen.

C. Grundlegende Mängel beim Forderungsmanagement

T 355 bis 374 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat über die Ergebnisse des Projekts LFU und des Projekts „Konzeption für die Einrichtung und Erprobung einer Dienstleistungseinheit – Zentrales Forderungsmanagement“ im Bezirk Marzahn-Hellersdorf bis zum 31. Dezember 2019 berichtet. Hierbei ist ebenfalls darzustellen, inwieweit die dort gewonnenen Erkenntnisse auch im Schnellläuferprojekt Forderungsmanagement berücksichtigt wurden.

Berichtsfrist

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Hauptausschuss zu allen nicht ausdrücklich terminierten Auflagen innerhalb von sechs Monaten über die Erledigung berichtet wird.

Die hier nicht genannten Textziffern aus dem Jahresbericht 2018 des Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 der Verfassung von Berlin und § 97 der Landeshaushaltsordnung (Drucksache 18/1180) werden für erledigt erklärt.

Zu lfd. Nr. 21:

a) Vielfältige Gewerbestrukturen schützen I –

Berliner Mischung erhalten

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Betriebe vom 20. Mai 2019 und dringliche

Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. Mai 2019 Drucksache 18/1962

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1346

Zu einer wachsenden Stadt gehört nicht nur neuer Wohnraum, sondern auch eine entsprechende Infrastruktur. Die steigenden Gewerbemieten stellen zunehmend kleine Gewerbetreibende und lokalen Einzelhandel vor große Probleme. Auch immer mehr soziale Träger, Vereine, Kitas oder Kinderläden haben Schwierigkeiten, noch bezahlbare Flächen zu finden oder ihre bestehenden Räume weiter zu finanzieren.

Um dieser Entwicklung im Rahmen der landespolitischen Möglichkeiten entgegenzuwirken, wird der Senat aufgefordert, folgende Maßnahmen und Vorhaben umzusetzen:

Land und Bezirke erstellen in Zusammenarbeit einen

Gewerberaumbericht sowie kleinteilige Gewerbeflächenentwicklungskonzepte. Darin soll u. a. untersucht werden, wie sich das Angebot an Flächen für kleinteiliges Gewerbe, Einzelhandel sowie soziale Träger entwickelt und welche Bedarfe derzeit und in den kommenden Jahren zu erwarten sind. Ebenso ist die Sicherung von bestehenden Flächen und Standorten zu berücksichtigen.

Es wird geprüft, inwieweit ein bezirkliches Gewerbe

flächenmanagement eingerichtet werden kann. Hierzu werden die Bezirke ermutigt, die Stelle einer/eines Gewerbeflächenbeauftragten in den Bezirksämtern zu schaffen. Die bezirklichen Gewerbeflächenbeauftragten sollten als zentrale Ansprechpersonen dienen, die Kommunikation aller relevanten Akteure ausbauen und die zu erarbeitenden bezirklichen Gewerbeflächenkonzepte sowie die kleinteilige Sicherung und Entwicklung der Gewerbestandorte in den Bezirken begleiten.

Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und

die berlinovo stellen Gewerberäume gezielt für soziale Aufgaben und spezifische Wohnformen, kleinteilige Gewerbebetriebe und Kultur zur Verfügung – insbesondere in Quartieren, die besonders von steigenden Gewerbemieten und der Verdrängung von sozialer Infrastruktur betroffen sind. Bei Neubauprojekten werden die Wohnungsbaugesellschaften vermehrt in den Erdgeschosszonen Gewerberäume errichten. Es wird geprüft, ob die Gewerbevermietung als weitere Aufgabe in die Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und den landeseigenen Wohnungsunternehmen aufgenommen wird.

Um längerfristige und günstigere Mietkonditionen für

soziale Träger und Projekte zu erreichen, wird ein Generalmietermodell entwickelt. Zudem soll das

Land Berlin prüfen, ob perspektivisch die Gründung eines städtischen Unternehmens zur Vermietung von Gewerberäumen gebraucht wird.

Über die Umsetzung ist dem Abgeordnetenhaus erstmalig am 31. Dezember 2019 und künftig halbjährlich zu berichten.

Zu lfd. Nr. 21:

b) Vielfältige Gewerbestrukturen schützen II –

Bundesratsinitiative starten für ein soziales Gewerbemietrecht

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Betriebe vom 20. Mai 2019 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. Mai 2019 Drucksache 18/1963

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1347

Derzeit sieht das Mietrecht für Gewerbe keine Schutzklauseln vergleichbar zum Wohnungsmietrecht vor. Gesetzliche Vorschriften zur Miethöhe fehlen, eine Kündigung ohne Angabe von Gründen ist oft innerhalb kürzester Zeiträume möglich. Um die kleinteiligen Einzelhandelsstrukturen sowie bezahlbare Gewerberäume – z. B. für soziale Infrastruktur oder Handwerksbetriebe – zu sichern und die Lebensqualität unserer Stadtteile attraktiv zu halten, ist die Einführung von Schutzregelungen für angespannte Gewerbemietmärkte daher dringend geboten.

Der Senat wird aufgefordert, zu folgenden Punkten Bundesratsinitiativen vorzubereiten und einzubringen:

Das Land Berlin setzt sich für die Erweiterung des

sozialen Erhaltungsrechtes (sog. Milieuschutz) auch für Gewerbe und soziale Infrastruktur ein, denn zum Schutz der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gehört auch eine funktionierende soziale Infrastruktur und wohnortnahe Grundversorgung. Denkbar sind auf den jeweiligen Gebietscharakter abgestimmte Nutzungsmischungen, die bei Neuvermietungen eingehalten werden müssen, sowie Mietobergrenzen. Zudem soll die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnräume genehmigungspflichtig werden.

Der Bund soll den Ländern erlauben, in Gebieten mit

angespanntem Gewerbemietmarkt Rechtsverordnungen zu erlassen, um vielfältige Gewerbestrukturen und die Versorgung der Wohnbevölkerung mit Angeboten der Grundversorgung und sozialer Infrastruktur sicherzustellen. Dazu gehört der Ausbau des Kündigungsschutzes für Gewerbemieter/-innen, damit Vermieter/-innen nicht ohne Grund und nicht allein aufgrund wirtschaftlicher Interessen kündigen können.

Analog zum Mietspiegel setzt sich das Land Berlin

ebenfalls für eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein, um in Kommunen mit angespanntem Gewerbemietmarkt einen Gewerbemietspiegel einführen zu können, mit dem quartiersgenau bzw. nach Lage alle zwei Jahre Mietobergrenzen festgelegt werden. Auch bei Wiedervermietung soll eine Gewerbemietpreisbremse für einen moderaten Gewerbemietpreis sorgen.

Über die Umsetzung ist dem Abgeordnetenhaus erstmalig bis zum 31. Dezember 2019 und künftig halbjährlich zu berichten.

Zu lfd. Nr. 22:

Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2017

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. Mai 2019 Drucksache 18/1964

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1537

Das Abgeordnetenhaus erteilt gemäß § 101 LHO die Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs im Haushaltsjahr 2017.

Zu lfd. Nr. 23:

Deckel drauf: Infrastrukturflächen mehrfach nutzen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 16. Mai 2019 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. Mai 2019 Drucksache 18/1966

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1776

Der Senat wird aufgefordert zu untersuchen, welche Verkehrsinfrastrukturflächen in Troglage sich für eine Überdeckelung eignen.

In diesen Untersuchungen sollen mindestens die folgenden Aspekte betrachtet werden: