ermitteln und aus dem Vergleich mit der jeweils zulässigen Schneelast die gebotenen Maßnahmen ableiten sowie
Darüber hinaus erwartet das Abgeordnetenhaus, dass alle Gebäude verwaltenden Stellen Berlins ihre Verfahren zur Gewährleistung der Standsicherheit von Gebäuden und baulichen Anlagen mit Gefährdungspotenzial regelmäßig überprüfen und entsprechend an die Vorgaben anpassen.
2. Schaffung von Zahlungsansprüchen im Bereich der entgeltfinanzierten Transferausgaben zulasten des Trägers der Sozialhilfe ohne Ermächtigung
T 132 bis 141 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat vor der Schaffung neuer Zahlungsverpflichtungen zulasten des Landeshaushaltes im Berliner Rahmenvertrag (BRV) gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII für Hilfen in Einrichtungen einschließlich Diensten im Bereich Soziales die Ausgabenrisiken kalkuliert und bewertet (§ 7 LHO).
T 144 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat von seinem Recht zur Prüfung der Jahresrechnungen der Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft Gebrauch macht und die Jahresrechnungen in angemessenem Umfang vertieft prüft.
die erstattungsfähigen persönlichen Ausgaben der Evangelischen Hochschule Berlin und der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin nicht ausschließlich nach § 1 Satz 2 der EFBErstVO bzw. KFBErstVO, sondern unter Beachtung von § 3 EFBErstVO bzw. KFBErstVO bestimmt. Für die gemäß §§ 1 und 2 zu erstattenden persönlichen Ausgaben sowie für die Berechnung und Zahlbarmachung durch die Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft im Einzelfall sind die für die entsprechenden staatlichen Fachhochschulen jeweils geltenden Rechts- und Tarifvorschriften anzuwenden.
die Rückforderung von Beträgen, die nicht nach Maßgabe von § 3 EFBErstVO bzw. KFBErstVO abgerechnet und erstattet wurden, prüft.
die einschlägigen Verordnungen, insbesondere vor dem Hintergrund des Bologna-Prozesses, zeitnah novelliert.
4. Erhebliche Mängel und Versäumnisse bei der Gewährung von Zuwendungen für die energetische Sanierung und bauliche Erneuerung eines Schwimmbades
T 155 bis 208 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat künftig entsprechend den Ankündigungen bei der Bewilligung von Zuwendungen für Baumaßnahmen
und geeignete Kriterien für die Durchführung der vorgeschriebenen Erfolgskontrollen bestimmt sowie die sinngemäße Anwendung der Anweisung Bau beauflagt,
Bauplanungsunterlagen wirksame Maßnahmen zur Gewährleistung ordnungsgemäßer Verfahren und der Kostensicherheit ergreift.
T 304 bis 329 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass das Landesdenkmalamt entsprechend den Ankündigungen zur Bewilligung von Zuwendungen für bauliche Maßnahmen an Denkmalen
benen Erfolgskontrollen eindeutige und detaillierte Zuwendungsziele festlegt sowie geeignete Messkriterien bestimmt,
nachvollziehbar und aktenkundig die maßgeblichen Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften beachtet.
6. Unzureichende Kontrolle der Mindestpersonalausstattung für die ergänzende und außerunterrichtliche Förderung und Betreuung von Grundschulkindern
T 347 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat umgehend eine stichtagsunabhängige Kontrolle des Mindestpersonalbedarfs und der Mindestpersonalausstattung bei der ergänzenden Förderung und Betreuung aller Schulkinder sicherstellt.
7. Verstöße gegen ordnungsrechtliche Aufgaben bei der Erteilung von Betriebserlaubnissen für Jugendhilfeeinrichtungen
T 358 bis 374 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die von ihm im Erlaubnisverfahren für den Betrieb von Jugendhilfeeinrichtungen angewandten Mindeststandards so veröffentlicht, dass sie rechtsverbindlich angewendet werden können und erbittet hierzu einen Bericht.
nur erteilt, wenn eine nach § 45 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII ausreichende Konzeption der Einrichtung vorliegt,
bei verspäteten oder fehlenden Meldungen sowie bei Unterschreiten des Personalschlüssels tätig wird,