Protocol of the Session on December 13, 2018

Lfd. Nr. 56:

Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2017

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1537

an Haupt

Anlage 3

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Zu lfd. Nr. 9:

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Nachtragshaushaltsgesetz 2018/2019 – NHG 18/19)

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 5. Dezember 2018 Drucksache 18/1546

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1440 Neu

Zweite Lesung

1. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert,

in bezirklichen Einzelplänen Sperren auszubringen und die entsprechenden Beträge über eine Basiskorrektur abzusetzen, soweit Bezirke Absenkungen im Sinne des § 7 Absatz 6 HG vornehmen und zwar in deren doppelter Höhe.

2. Der Senat legt dem Hauptausschuss des Berliner Ab

geordnetenhauses zum 31. März 2019 ein Konzept vor, das hinsichtlich der Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH folgende Aspekte ggf. durch Gesellschafterweisung umsetzt:

a) den vollständigen Verzicht auf sachgrundlos be

fristete Beschäftigungsverhältnisse sowie den vollständigen Verzicht auf konzernfremde Aufgabenauslagerungen oder Drittdienstleistungen stattdessen in allen Konzernteilen,

b) die Rückeingliederung der Töchter Vivantes The

rapeutische Dienste und Vivantes Ambulante Krankenpflege,

c) eine Tarifstruktur in allen Konzernteilen auf je

weils branchenüblichem Niveau inklusive einer Gleichbezahlung aller Beschäftigten für gleiche Arbeit; „Haustarifverträge“ oder „Entgeltgrundsätze“ sind auszuschließen, soweit diese abweichenden Regelungen vom Mutterkonzern beinhalten, die die Beschäftigten schlechter stellen; die Rückgliederung aller Konzerntöchter andernfalls.

3. Der Senat legt dem Hauptausschuss des Berliner Ab

geordnetenhauses zum 31. März 2019 ein Konzept vor, das hinsichtlich der Charité – Universitätsmedizin Berlin folgende Aspekte ggf. durch Gesellschafterweisung umsetzt:

a) den vollständigen Verzicht auf sachgrundlos be

fristete Beschäftigungsverhältnisse sowie den vollständigen Verzicht auf konzernfremde Aufgabenauslagerungen oder Drittdienstleistungen stattdessen in allen Konzernteilen,

b) die Rückeingliederung der Tochter CPPZ,

c) die Anhebung der Ausbildungsvergütung für Psy

chotherapeuten auf monatlich 850 Euro sowie den Erlass des Schulgeldes für Physiotherapeuten, Logopäden und Diätassistenten des 2. und 3. Ausbildungsjahres.

4. Auflagen zum Einzelplan 25

Dem Hauptausschuss ist bis zur Sommerpause 2019 qualifiziert darzustellen, wie die Verpflichtungsermächtigungen (VE) im Einzelplan 25 (im Doppelhaushalt 2018/2019 sowie im Nachtragshaushalt) in Anspruch genommen werden. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, insoweit nicht benötigte VEs zu sperren.

Zu lfd. Nr. 17:

Wahl eines Mitglieds des Beirates der Berliner Stadtwerke GmbH

Wahl Drucksache 18/1536

Das Abgeordnetenhaus hat gemäß § 13 Berliner BetriebeGesetz auf Vorschlag der Fraktion der CDU für das ausgeschiedene Mitglied Herrn Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt zum Mitglied des Beirates der Berliner Stadtwerke GmbH gewählt:

Herrn Abgeordneten Frank Henkel.

Zu lfd. Nr. 22:

Gemeinsam mit dem Land Brandenburg ein Aufnahmeprogramm zur humanitären Hilfe für besonders Schutzbedürftige entwickeln

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales vom 22. November 2018 Drucksache 18/1496

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1322

Der Senat wird aufgefordert, ein humanitäres Aufnahmeprogramm mit jährlich 100 Plätzen für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge und Binnenvertriebene zu entwickeln und dafür stufenweise entsprechende Kapazitäten aufzubauen. Dabei soll die Aufnahme sich zunächst auf Flüchtlinge und Binnenvertriebene aus der Region Syrien und Nordirak konzentrieren, kann aber grundsätzlich auch Schutzbedürftigen aus anderen Krisenregionen eine humanitäre Aufnahme ermöglichen.

Nach Möglichkeit soll dieses Aufnahmeprogramm mit dem Land Brandenburg realisiert werden. Die Auswahl der besonders schutzbedürftigen Personen sollte auf der Grundlage von Vorschlägen geeigneter Kooperationspartner wie IOM und UNHCR erfolgen, die auf diesem Gebiet bereits viel wertvolle Expertise gesammelt haben.

Bei der Entwicklung des Aufnahmeprogrammes sollte auf die Erfahrungen anderer Bundesländer zurückgegriffen werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2018 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 25:

Mehr Frauen in technische Berufe: Reservierungsquote bei landeseigenen Unternehmen durchsetzen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 19. November 2018 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 5. Dezember 2018 Drucksache 18/1542

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1306

Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den landeseigenen Unternehmen eine Strategie zur Umsetzung der Reservierungsquote in der Ausbildung nach § 7 des Landesgleichstellungsgesetzes zu entwickeln.

Zielgerichtete direkte Ansprache und konkrete Hinweise zu Berufsperspektiven sollen dazu beitragen, Mädchen und junge Frauen verstärkt für technische Ausbildungsberufe zu gewinnen. Dazu sind insbesondere:

die Ausschreibungsbedingungen auf geschlechtsdis