2. War die FBB zum Zeitpunkt der Erstellung des „Masterplans BER 2040“ organisatorisch hinreichend gut aufgestellt, um die anvisierten Flugha
3. Mit welchen Ergebnissen wurde seitens der FBB ein Tiefencontrolling bzw. eine Organisationsuntersuchung durchgeführt bzw. beauftragt und wurden diesbezüglich alle notwendigen Unterlagen bereitgestellt?
4. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit insbesondere zwischen den Abteilungen des Baubereichs und des kaufmännischen Bereichs?
5. Welche Verantwortlichkeiten und Genehmigungserfordernisse waren diesbezüglich definiert und existierte insbesondere eine sachgerechte Funktionstrennung zwischen unvereinbaren Tätigkeiten (z. B. Planung, Ausführung, Überwachung)?
6. Waren die dezentralen Prozesse und Kontrollen sinnvoll aufeinander abgestimmt, wurden sie zentral koordiniert bzw. unterstützt und war das Berichtswesen sinnvoll ausgestaltet?
7. Waren die Verträge zwischen der FBB und ihren Kerndienstleistern (z. B. Projektsteuerer) zielführend gestaltet und wie wurde die Leistungsfähigkeit dieser Dienstleister eingeschätzt, bestanden ggf. Interessenkollisionen oder konnten einzelne Dienstleister eine (Quasi-) Monopolstellung ausnutzen?
8. Wie hat die FBB die Leistungserbringung kontrolliert, bestanden insbesondere Probleme oder wesentliche Rückstände beim Nachtragsmanagement?
9. Verfügte die FBB bis einschließlich Juni 2018 über eine verlässliche Übersicht noch nicht abgeschlossener Bauleistungen und waren die diesbezüglichen Verträge inzwischen zielführend gestaltet und aufeinander abgestimmt?
10. Wie war das Risikomanagement der FBB zum Zeitpunkt der Einsetzung des Untersuchungsausschusses organisiert, welche Risiken wurden bis dahin identifiziert, wie hatte die FBB den Begriff „Risiko“ definiert und agierte die Führungsebene diesbezüglich konsequent? Welche Maßnahmen zur Risikofrüherkennung und Risikobewältigung waren implementiert? Wie war sichergestellt, dass Risiken aus den dezentralen Bereichen erfasst werden? Welche Wesentlichkeitsgrenzen/ Meldeschwellen und Frühwarnindikatoren für die Berücksichtigung von Risiken waren definiert? Wonach haben sich die den einzelnen Risiken zugeordneten Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenshöhen bemessen?
11. Durch welche präventiven und detektiven Maßnahmen wurde bis zum Zeitpunkt der Einsetzung des Untersuchungsausschusses sichergestellt, dass im Unternehmen rechtliche Vorschriften eingehalten wurden? Führte die FBB regelmäßige Compliance Risk Assessments zu Gesetzesverstößen, Unregelmäßigkeiten und Rechtsstreitigkeiten durch? Wie wurden festgestellte Compliancevorfälle behandelt und dokumentiert?
12. Wurde die Wirksamkeit des IKS/RMS unternehmensintern bis zu diesem Zeitpunkt regelmäßig evaluiert (z. B. durch die interne Revision, leitende Mitarbeiter und Gutachter) und weiterentwickelt? Mit welchen Themen befasste sich die interne Revision der FBB bis zum Zeitpunkt der Einsetzung des Untersuchungsausschusses, welche Ergebnisse hatten diese Prüfungen und wie wurde durch die FBB auf die Prüfungsergebnisse reagiert?
13. Inwieweit existierte eine schriftliche Dokumentation des IKS/RMS (z. B. Richtlinien und Handbücher), aus der die unternehmensspezifischen Anforderungen und Risiken, die eingerichteten Sicherungsmaßnahmen und -kontrollen und die festgestellten Schwächen hervorgingen?
14. Waren die Berichte der FBB zum IKS/RMS an den Aufsichtsrat als Grundlage für eine insoweit ordnungsgemäße Überwachung geeignet?
15. Welche Ziel- und Anreizsysteme bestanden bis zum Zeitpunkt der Einsetzung des Untersuchungsausschusses und waren diese förderlich für ein wirksames IKS/RMS? – Wie war die Hinweis- und Fehlerkultur im Unternehmen ausgeprägt? Wie wurden insbesondere Mitteilungen oder Beschwerden über mutmaßliche Unregelmäßigkeiten im Unternehmen (Whistleblowing) behandelt?
1. Welche Möglichkeiten bestanden für den Senat, sich bezüglich des BER vom Berliner Rechnungshof beraten zu lassen und warum wurden diese nicht genutzt?
2. Warum konnte der Berliner Rechnungshof die mannigfachen Fehlentwicklungen beim Bau, der Konzeption und der Finanzierung des BER bzw. der Flughafengesellschaft nicht verhindern bzw.
angemessen prüfen und entsprechende Handlungsempfehlungen abgeben, u.a. durch Kontrollen der Rechnungen und der Vergaben von Bauleistungen sowie Lieferungen und Leistungen?
3. Gab es kritische Anmerkungen von anderen Rechnungshöfen zum Bau des BER bzw. der diesbezüglichen Governance der Flughafengesellschaft?
b) Welchen konkreten Schlussfolgerungen wurden daraus vom Senat und der Flughafen-gesellschaft gezogen?
Das Abgeordnetenhaus bezieht – wo erforderlich und sinnvoll – nach freier Würdigung die Erkenntnisse des 1. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER) in die Untersuchungen ein.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) – Untersuchung II
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung vom 27. Juni 2018 Drucksache 18/1191