Protocol of the Session on June 14, 2018

lfd. Nr. 9:

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Berliner Philharmoniker“

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 7. Mai 2018 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 6. Juni 2018 Drucksache 18/1115

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/0924

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. – Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch und rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 – Drucksache 18/0924. Eine Beratung ist auch hier nicht vorgesehen.

Zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/0924 empfehlen die Ausschüsse einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer der Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/0924 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU, die FDP, die AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Auch hier kann es dann keine Gegenstimme geben. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Ich komme zu

lfd. Nr. 10:

Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin und zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 6. Juni 2018 Drucksache 18/1116

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1020

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung zum Gesetzesantrag, schlage vor, die Einzelberatung der drei Artikel miteinander zu verbinden. – Ich höre auch hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 – Drucksache 18/1020. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zum Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 18/1020 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig – bei Enthaltung von CDU und AfD – die Annahme. Wer dem Gesetzesantrag Drucksache 18/1020 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP und die AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt gegen das Gesetz? Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die CDUFraktion. Damit ist auch dieses Gesetz beschlossen.

Ich rufe nun, entsprechend dem Beschluss vor Eintritt in die Tagesordnung, den Tagesordnungspunkt 14 vorgezogen auf.

lfd. Nr. 14:

Trennung von Amt und Mandat – Änderung der Landesverfassung von Berlin

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung vom 30. Mai 2018 Drucksache 18/1091

zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 18/0178

Zweite Lesung

Ich eröffne die zweite Lesung zum Gesetzesantrag und rufe den dort genannten Artikel auf – Drucksache 18/0178. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Da der Gesetzesantrag eine Änderung der Verfassung vorsieht, ist für die Annahme gemäß Artikel 100 der Verfassung von Berlin eine Mehrheit von zwei Dritteln der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses erforderlich. Der Rechtsauschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die AfDFraktion und bei Enthaltung der FDP-Fraktion – die Ablehnung. Wer dem Antrag auf Änderung der Verfassung dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Wer enthält sich? – Das ist die FDPFraktion. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich komme zu

(Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt)

lfd. Nr. 11:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1101

Erste Lesung

Ich habe den Gesetzesantrag vorab an den Hauptausschuss überwiesen und darf Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen. Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Überweisung haben Sie bereits eingangs zugestimmt.

Ich komme zu

lfd. Nr. 11 A:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung sowie des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1125

Erste Lesung

Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich habe den Gesetzesantrag vorab an den Hauptausschuss überwiesen und darf Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen. Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Überweisung haben Sie bereits eingangs zugestimmt.

Ich komme zu

lfd. Nr. 12:

Duales Studium weiterentwickeln und als Marke schützen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 28. Mai 2018 Drucksache 18/1086

zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/0985

In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU, und für die Fraktion spricht Herr Abg. Grasse. – Bitte, Sie haben das Wort!

[Beifall von Oliver Friederici (CDU) – Oliver Friederici (CDU): Klatscht doch mal!]

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir uns nun der Wissenschaft zuwenden. Unbestritten sind Wissenschaft und Forschung ein wichtiger, wenn nicht sogar der wichtigste Standortfaktor für Berlin.

[Oliver Friederici (CDU): So ist es!]

In vielen Reden wird immer wieder auf diesen Umstand hingewiesen. Merkwürdig nur und auch schade, dass wissenschaftliche Themen eher selten in unsere parlamentarische Beratung Eingang finden. Das liegt nicht etwa daran, dass alles gut ist oder es nichts zu verbessern gibt. Die rückläufigen Besucherzahlen bei der Langen Nacht der Wissenschaft am vergangen Wochenende müssen uns ein Alarmzeichen sein, ein Alarmzeichen dafür, dass wir nicht nachlassen dürfen, sondern daran arbeiten müssen, dass Berlin in der Wissenschaft Spitze bleibt und diese Position verteidigt.

[Beifall bei der CDU]

Die CDU-Fraktion bringt nun den vorliegenden Antrag zum dualen Studium ein, um nicht nur darüber zu reden, sondern auch konkrete Verbesserungsvorschläge zu liefern. – Worum geht es? – Wir brauchen endlich ein verbindliches Rahmenwerk zur Qualitätssicherung des dualen Studiums, denn das duale Studium droht inhaltlich und strukturell auszufasern. Mangels verbindlicher Vorgaben haben sich Defizite zwischen Hochschulen und Betrieben in der Kooperation und inhaltlichen Abstimmung beider Partner entwickelt. Dies geht zulasten der Studenten und der Qualität des Studiums.

Die CDU-Fraktion nimmt die Hinweise des Wissenschaftsrats sehr ernst und zum Anlass, drei konkrete Forderungen zu stellen, um das duale Studium zu sichern und weiterzuentwickeln. Erstens muss das duale Studium als Marke geschützt werden. Zweitens müssen Inhalt und Struktur des Studiums verbindlich definiert werden. Drittens müssen duale Masterstudienplätze bedarfsorientiert geschaffen werden, um eine erfolgreiche Fortführung des Studiums zu ermöglichen, denn nicht alles, was dual scheint, verdient auch den Titel duales Studium. Wer BWL studiert und nebenher ein paar Praktika macht, hat noch lang kein duales Wirtschaftsstudium absolviert. Deshalb gilt es, zunächst einmal zu bestimmen, durch welche Merkmale sich ein duales Studium auszeichnet.

Der Wissenschaftsrat definiert hierfür Kriterien, die wir in unserem Antrag aufgenommen haben. Ich möchte beispielhaft einen Punkt herausgreifen; da geht es um die Gestaltung des Praxisbezugs. Ohne Frage stellt es die Hochschulen vor eine organisatorische Herausforderung, den Praxisanteil des Studiums nach Vorgaben des Wissenschaftsrats einzubinden. Es geht nicht nur darum, den Studenten in den Betrieb zu integrieren, sondern auch um die wissenschaftliche Betreuung durch die Hochschule. Durch die Hochschule muss sichergestellt werden, dass

(Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt)

die erforderlichen Qualitäts- und Leistungskriterien erfüllt werden. Vor allem müssen Studieninhalte und Praxisaufgaben aufeinander abgestimmt sein. Wer Vorlesungen zum Rechnungswesen an einer Hochschule besucht, sollte in dieser Zeit auch in seinem Betrieb in die Buchhaltung eingebunden werden.