Protocol of the Session on March 22, 2018

zum Erhalt des Wassers als öffentlichem Gut, – zum Schutz der Qualität des städtischen Trinkwassers

sowie der Berliner Flüsse und Seen,

zur Förderung von Berliner Leitungswasser gegen

über Flaschenwasser,

zur Pflege von internationalen Partnerschaften, betref

fend die obengenannten Ziele.

Als blaue Kommune richtet das Land Berlin ein Brunnenprogramm ein, das zum Ziel hat, die Zahl der Trinkwasserbrunnen in der Stadt schneller zu erhöhen. Die Sichtbarkeit der Brunnen soll erhöht und ihre Nutzbarkeit möglichst ganzjährig sichergestellt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Brunnen möglichst gleichmäßig über alle Berliner Bezirke verteilt werden. Dabei sollen auch Projekte, die anwohner/-innenfinanzierte Brunnen umsetzen, beteiligt und unterstützt werden. Das eingesetzte Brunnenmodell soll sich dabei möglichst an den ortsspezifischen Nutzungen orientieren. Darüber hinaus soll der Senat Bildungsarbeit im Bereich

(Leitungs-)Wasser fördern und entsprechende Akteure gezielt unterstützen.

Um als Vorbild voran zu gehen, sollen möglichst viele öffentliche Gebäude, Grünflächen und Parks zu Orten werden, an denen Leitungswasser kostenfrei durch Trinkwasserbrunnen oder Wasserspender erhältlich ist.

Zudem ist zu prüfen, inwiefern der Wasserfußabdruck Berlins, vor allem im Hinblick auf importiertes Wasser aus Ländern des globalen Südens, in die Vergaberichtlinien des Landes aufgenommen werden kann.

Hierzu soll der Senat dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2018 erstmalig und sodann alle zwei Jahre Bericht erstatten.

Zu lfd. Nr. 27:

Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Berlin - Stettin (Szczecin)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 1. März 2018 und dringliche Beschlussempfehlung des

Hauptausschusses vom 14. März 2018 Drucksache 18/0926

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0726

Der Senat wird aufgefordert, sich gegenüber der deutschen Bundesregierung und dem Vorstand der Deutschen Bahn dafür einzusetzen, dass

das im Dezember 2012 unterzeichnete Deutsch

Polnische Abkommen für die „Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindung Berlin-Stettin (Szczecin)“ zügig umgesetzt und nicht weiter verzögert wird,

die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen

werden, um die Fahrzeiten der zwischen Berlin und Stettin (Szczecin) Hauptbahnhof im Ein-Stunden-Takt verkehrenden Züge, auf 70-80 Minuten zu verkürzen sowie für den Fernverkehr und Güterverkehr ausreichende Kapazitäten zur Verfügung zu stellen,

der Flughafen BER von der Metropolregion Stettin

(Szczecin) aus schnell und unkompliziert auf der Schiene erreichbar ist,

für alle Fern- und Regionalzüge im Sinne eines inte

grierten Konzeptes ein einheitlicher attraktiver Tarif (entsprechend dem „Berlin-Stettin-Ticket“) angeboten wird.

die Strecke Berlin-Stettin (Szczecin) mit dem stan

dardisierten europäischen Zugsicherungssystem

ETCS ausgestattet wird, so wie es seitens der EU für alle Transeuropäischen Netze vorgesehen ist,

alle bürokratisch-administrativen Verhältnisse besei

tigt werden, die den Bahnverkehr verteuern. Dazu gehören die Erleichterung der komplizierten und langwierigen Zulassungsverfahren von Schienenfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr, aber auch die Möglichkeit, Fernzüge über Stettin (Szczecin) hinaus ohne Personal- und Lokführerwechsel in beiden Richtungen (auch in Richtung BER und Breslau [Wro- claw]) zu verlängern.

Zudem wird der Senat aufgefordert, zusammen mit dem Land Brandenburg und den polnischen Akteuren des Bahnverkehrs ein gemeinsames Konzept für die rechtzeitige Beschaffung von Schienenfahrzeugen zu entwickeln, sodass für die Zeit nach der Elektrifizierung ausreichend elektrische Schienenfahrzeuge zur Verfügung stehen und zugelassen sind. Diese sollen mit den Zugsicherungssystemen beider Länder ausgerüstet und für die unterschiedlichen Spannungen beider Länder umschaltbar seien.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2018 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 28:

Entwurf des Bebauungsplans XV-53a-2 für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „BerlinJohannisthal/Adlershof“ Melli-Beese-Straße 30 sowie angrenzende 30 m breite Grundstücksflächen an der Walther-Huth-Straße und der Melli-Beese-Straße sowie Straße am Flugplatz 6 und eine Fläche westlich der MelliBeese-Straße zwischen den Grundstücken MelliBeese-Straße 62 und 72 im Bezirk TreptowKöpenick, Ortsteil Johannisthal

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 21. Februar 2018 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 14. März 2018 Drucksache 18/0927

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/0756

Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 9. Januar 2018 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans XV-53a-2 zu.

Zu lfd. Nr. 29:

Nr. 27/2017 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 14. März 2018 Drucksache 18/0928

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Ankauf des 14.608 m² großen Grundstücks OttoBraun-Straße 70, 72 / Karl-Marx-Allee 1, Mollstraße 4 in Berlin-Mitte zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 12.10.2017 – UR-Nr. S 374/2017 des Notars Dr. Christian R. Schmidt in Berlin – wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 42:

„Campus für Demokratie“ in Lichtenberg auf den Weg bringen

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 18/0916

Das Gelände der ehemaligen Zentrale des Ministeriums für Staatssicherheit soll entsprechend dem Vorschlag des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu einem Ort der Erinnerung, des Gedenkens, der historischen Forschung und der politischen Bildung werden.

Der Senat wird aufgefordert, zu diesem Zweck ein Standortmanagement einzurichten, das die Interessen der verschiedenen ansässigen Institutionen und der Eigentümer der Immobilien auf dem Campus bündelt, ein gemeinsames Konzept erarbeitet und die Umsetzung vorbereitet. Daneben soll die Werbung für den Ort und die Kennzeichnung der verschiedenen Gebäude verbessert werden.

Im Umfeld des Geländes soll an Haltestellen und Bahnhöfen auf das Gelände angemessen hingewiesen werden. In diesem Zuge soll geprüft werden, ob der Name des Bahnhofs Magdalenenstraße mit einer Unterzeile „Campus für Demokratie“ ergänzt werden kann.

Insbesondere für die im Eigentum des Landes Berlin befindlichen Flächen und Gebäude sollen durch das Standortmanagement die notwendigen Baumaßnahmen zur Umsetzung des Campus-Projektes vorbereitet werden.

Ein erster Bericht mit einem Vorschlag für das Standortmanagement und dessen Umsetzung soll zum 31. Mai 2018 vorgelegt werden.

Zu lfd. Nr. 30: