zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0723
Der Senat wird aufgefordert, sich für eine wirksame Reduzierung der Schadstoffemissionen durch Schiffe auf den Berliner Gewässern einzusetzen. Insbesondere für große Fahrgastschiffe und Güterschiffe sind hierzu folgende Initiativen und Maßnahmen zu ergreifen:
unterstützen mit dem Ziel, dass Kommunen Binnenschiffe (einschließlich Fahrgastschiffe) in ihre Regelungen für Umweltzonen und somit die Festlegung einer Rußfilterpflicht für deren Befahrung einbeziehen können.
unterstützen, die eine Nutzungspflicht vorhandener Stromtankstellen an Bundeswasserstraßen sowie ein Verbot der Nutzung von Verbrennungsmotoren zur Stromerzeugung für anlegende Binnenschiffe (einschließlich Fahrgastschiffe) vorsieht, sofern eine Stromtankstelle vorhanden ist.
unterstützen, um den Schwefelgehalt von Schiffstreibstoffen europaweit noch stärker verbindlich zu reduzieren und so den Einsatz umweltfreundlicheren Treibstoffs zu unterstützen. Für Dieselschiffsmotoren ist eine generelle
„Sauberer Schiffsverkehr in Berlin“ abzuschließen. Darin sollen sich die Unternehmen verpflichten, nach dem Vorbild der Initiative „Green Ship of the Future“ ihre CO2-Emissionen bis spätestens zum Jahr 2030 um 30 Prozent zu reduzieren und ihre Feinstaub- und Stickoxid-Emissionen um 90 Prozent. Es sind feste Zeit- und Maßnahmenpläne für die Nach- bzw. Umrüstung der Flotten mit Dieselrußfiltern oder anderen geeigneten Technologien mit den Unternehmen zu verabreden und bei Neuinvestitionen die Anschaffung alternativer
tung von Berliner Fahrgastschiffen mit Rußfiltern oder anderen geeigneten Technologien zur Minderung ihrer Dieselpartikel-Emissionen zu setzen wie beispielsweise Vorteile bei Kosten für Liegeplätze und Schleusen. Die Förderung von Umrüstmaßnahmen ist mit neuen Anreizen fortzusetzen. Voraussetzung für die Förderung ist eine deutliche Senkung der Emissionswerte.
Nutzung der innerstädtischen Häfen, u. a. durch Elektroanleger, anzustreben und dies mit entsprechenden Maßnahmen zu unterlegen.
Dem Abgeordnetenhaus ist zum 30. Juni 2018 sowie 30. Juni 2019 über die eingeleiteten Maßnahmen zu berichten.
Internationaler Frauentag: Macht, Arbeit, Einkommen – für die gleichberechtigte Partizipation von Frauen am politischen und gesellschaftlichen Leben
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Annahme einer Entschließung Drucksache 18/0868
Das Abgeordnetenhaus bekennt sich zur konsistenten und zukunftsweisenden Frauen- und Gleichstellungspolitik, damit Macht, Arbeit und Einkommen tatsächlich gerecht zwischen den Geschlechtern verteilt werden.
In den 100 Jahren seit der Einführung des Frauenwahlrechts hat die Frauenbewegung viel erreicht, und jeder Fortschritt in der Emanzipation von Frauen ist ein großer Gewinn für die Demokratie. Heute und künftig gilt es, die
Errungenschaften zu verteidigen und das Tempo bei der Umsetzung frauenpolitischer Forderungen zu erhöhen, damit die gleichberechtigte Teilhabe für alle gleichermaßen, in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf allen Ebenen gelebte Realität werden kann.
politischen Willensbildung in Parlamenten, Ämtern und Gremien, weshalb wir derzeit die Einführung eines Parité-Gesetzes prüfen,
Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen unter Berücksichtigung des Lebensverlaufs und die Erhöhung der Familienfreundlichkeit im Arbeitsleben,
Körper zu bestimmen, weshalb die Webseite der Gesundheitsverwaltung Frauen darüber informieren wird, welche Ärzte/Ärztinnen in Berlin rechtskonforme Schwangerschaftsabbrüche vornehmen sowie
tiger Arbeit, den gleichen Zugang zu Führungspositionen und die gleiche Anerkennung der Lebensleistungen im Alter.
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, im Rahmen seiner Gleichstellungspolitik weiterhin auf diese Ziele hinzuwirken. Dort, wo das Land Berlin als Arbeitgeber fungiert, sieht das Abgeordnetenhaus den Senat in besonderer Verantwortung.