Protocol of the Session on January 25, 2018

b) Dem so geänderten ersten Satz des dritten Absatzes wird der folgende neue Satz zwei angefügt:

„Im Kontext der Schulbauoffensive sind hohe energetische Standards bei der Sanierung und dem Neubau von Schulen einzuhalten, ökologische Baustoffe zu bevorzugen und die Nutzung von Erneuerbaren Energien sowie Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung vorzusehen.“

39. Seite 78, Absatz 5:

Im fünften Absatz wird dem ersten Satz („Das Land Berlin unterstützt daher entsprechende Konzepte in Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft.“) der folgende Satz angefügt:

„Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften planen in ihren Neubauvorhaben mit einem optimierten Flächenkonzept.“

40. Seite 79, Absatz 2 (Unterpunkt GeS-12b):

a) Der folgende einführende Satzteil des zweiten Absatzes

„Unterstützung des Bundes, wenn dieser eine Klima-Komponente beim Wohngeld einführen will (sog. „Klimawohngeld“) (GeS-12b):“

wird gestrichen und durch den folgenden Satzteil ersetzt:

„Unterstützung der bundesweiten Einführung einer Klima-Komponente beim Wohngeld (sog. „Klimawohngeld“) (GeS-12 b):“.

b) Der folgende letzte Satz des zweiten Absatzes

„Sollte die Prüfung des Bundes dazu führen, dass es sinnvoll ist, eine Klimakomponente in das Wohngeld einzuführen, wird das Land Berlin den Bund bei der Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen unterstützen.“

wird gestrichen durch den folgenden Satz ersetzt:

„Das Land Berlin wird ggfs. im Bundesrat tätig, um den Bund bei der Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen zu unterstützen.“

41. Seite 79, Absatz 4 / Seite 80, Absatz 1 f. (Unterpunkt GeS-12 e):

a) Die folgenden Sätze des vierten Absatzes

„Damit die resultierende Mieterhöhung nach Modernisierung im maßvollen Verhältnis zur rechnerischen Heizkostenersparnis bleibt, sollen sich öffentliche Bestände am Ziel der Warmmietenneutralität orientieren. Es soll ebenfalls geprüft werden, ob für Privatvermieter Richtwerte als Orientierung kommuniziert und ein entsprechendes Set an Instrumenten entwickelt werden kann.“

werden gestrichen und durch die folgenden Sätze ersetzt:

„Energetische Modernisierungsvorhaben müssen hohen ökologischen Nutzen haben, sollen die Warmmiete annährend unverändert lassen und keine sozialen Härten verursachen. Der Modernisierungserfolg soll anhand der tatsächlichen Energieeinsparung überprüft werden. Auch die Förderung und Unterstützung von Privatvermietern soll sich an diesem Ziel orientieren. Zusätzliche Landesförderprogramme wird die Koalition auf warmmietneutrale energetische Sanierungen ausrichten. Die Möglichkeiten einer klimagerechten und warmmietenneutralen Quartierssanierung werden durch die Inanspruchnahme von Förderprogrammen aktiv unterstützt.“

b) Im dann nachfolgenden Satz („Als geeignete Instrumente sind beispielsweise zu prüfen bzw. im Zusammenhang mit anderen BEK-Maßnahmen zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln:“) werden die Wörter „zu prüfen bzw.“ gestrichen.

42. Seite 80, Unterpunkt GeS-12 f:

a) Im dritten Satz des Unterpunkts „Reform der Modernisierungsumlage (Ge-12f)“ („Im Rahmen der vom Bund angekündigten Mietrechtsnovelle bzw. einer eigenen Berliner Bundesratsinitiative werden vor allem die deutliche Absenkung der Modernisierungsumlage (§ 559 Abs. 1 BGB) und die nähere Bestimmung einer finanziellen Härte für die Mieterhaushalte (§ 559 Abs. 4 BGB) eingefordert, um einer finanziellen Überforderung der Mieterhaushalte entgegenzuwirken.“) werden nach dem Wort „Modernisierungsumlage“ die Wörter und Ziffern „auf max. 6 %“ eingefügt.

b) Nach dem so geänderten Satz wird der folgende Satz angefügt:

„Eine Befristung der Modernisierungsumlage auf die Amortisationszeit wird geprüft.“

43. Seite 81, Absatz 3 (Unterpunkt 2.3.12.), Satz 3:

Der folgende dritte Satz des Unterpunkts „2.3.12. Bauinfozentrum (GeS-16)“

„Das Infozentrum soll auch weitere Aspekte des nachhaltigen Bauens und Sanierens wie Einsatz nachwachsender Rohstoffe, Lebenszyklusbewertung, Recycling und Ressourceneffizienz darstellen und unterschiedliche Informationsveranstaltungen zum Thema Bauen, Energie und Sanierung anbieten.“

wird gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt:

„Das Infozentrum legt einen Schwerpunkt auf Aspekte des nachhaltigen Bauens und Sanierens wie Einsatz nachwachsender Rohstoffe, Lebenszyklusbewertung, Recycling und Ressourceneffizienz und bietet unterschiedliche Informationsveranstaltungen zum Thema Bauen, Energie und Sanierung an.“

44. Seite 82, Absatz 4:

Nach dem vierten Absatz („Es wird zudem vorgeschlagen, […] die Grundlage bilden.“) wird unter der Überschrift „2.3.14 Mieterstrom zur Berliner Spezialität machen“ der folgende neue Absatz eingefügt:

„Solarenergie vom eigenen Dach oder aus dem eigenen Blockheizkraftwerk ist preiswerter und sauberer als der Graustrom aus der Steckdose. Um gerade in der Mieterstadt Berlin auch die Menschen an der Energiewende stärker beteiligen zu können, die zur Miete leben, haben die Berliner Stadtwerke und die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften eine Mieterstrom-Plattform eingerichtet. Diese koordiniert die Aktivitäten der unterschiedlichen Akteure und unterstützt diese darin, Mieterstrommodelle so umzusetzen, dass neben dem Klimaschutzeffekt gerade den Mieterinnen und Mietern auch ein Vorteil entsteht. Der Senat wird darüber hinaus mit Bürgschaften und Zuschüssen gezielt Mieterstromprojekte unterstützen.“

45. Seite 90, letzter Absatz / Seite 91, Absatz 1:

a) Nach dem zweiten Satz des ersten Absatzes („Zudem kann so eine breite Öffentlichkeit erreicht werden.“) wird der folgende neue Satz eingefügt:

„Zu berücksichtigen sind in den Klimaschutzvereinbarungen auch Maßnahmen zur Abfallvermeidung und verwertung unter dem Gesichtspunkt der Ressourcen- und Klimaentlastung.“

b) Im folgenden Satz („Im Rahmen der Klimaschutzvereinbarungen mit Energieversorgern wird angestrebt zukünftig die Themen Smarte Netze und Tarife, geringe Netzverluste, Nutzung von Überschussenergien, die Steigerung des Anteils erneuerbare Energien in der Fernwärme und den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung in Berlin bis 2030 zu verankern.“) wird das Wort „Braunkohleverstromung“ ersetzt durch das Wort „Kohleverstromung“ und vor der Jahreszahl „2030“ wird das Wort „spätestens“ eingefügt.

46. Seite 92, Absatz 1, Satz 3:

Im ersten Absatz wird der folgende dritte Satz

„Darüber hinaus ist im Rahmen dieser Maßnahme, die Möglichkeit des sogenannten internen Contractings (Intracting) zu prüfen.“

gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt:

„Darüber hinaus ist durch die Stadtwerke das sog. interne Contracting (Intracting) voranzubringen.“

47. Seite 92, Absatz 4:

Der folgende vierte Absatz unter der Überschrift „4.1. Herausforderungen“

„Der Verkehrssektor emittierte im Jahr 2013 ca. 24 % der CO2-Gesamtemissionen Berlins nach der Verursacherbilanz. Dies entspricht rd. 5,1 Mio. t CO2/Jahr. Den Hauptanteil der verkehrsbedingten Emissionen trug der Straßenverkehr mit rd. 70 % bei. Der CO2-Ausstoß bewegt sich in etwa auf dem gleichen Niveau wie im Vergleichsjahr 1990. Somit konnten in den letzten Jahren, trotz der Bemühungen der Berliner Verkehrspolitik, nur bedingt Reduzierungen der verkehrsbedingten CO2Emissionen erzielt werden. Der Anteil des Straßenverkehrs am Verkehrsgeschehen wie an den Emissionen ist weiterhin hoch. Seit 1990 hat sich auch der dem Land Berlin zuzurechnende Anteil des Luftverkehrs am Verkehrsträgermix und den Emissionen deutlich erhöht.“

wird gestrichen und unter Beibehaltung der Überschrift durch den folgenden Absatz ersetzt:

„Der Verkehrssektor emittierte im Jahr 2014 ca. 28% der CO2-Gesamtemissionen Berlins nach der Verursacherbilanz. Dies entspricht rd.

5,5 Mio. t CO2/Jahr. Der CO2-Ausstoß des Verkehrssektors hat sich zum Vergleichsjahr 1990 um rund 10% erhöht. Die verkehrsbedingten Klimabelastungen sind damit in den letzten Jahren, trotz der Bemühungen der Berliner Verkehrspolitik, deutlich gestiegen. Das liegt zum einen an der Zunahme der Emissionen des Straßenverkehrs, aber vor allem an den (direkt zurechenbaren) CO2-Emissionen des Luftverkehrs, die sich annähernd verdreifacht haben.“

48. Seite 94, Absätze 2 und 3:

Die folgenden Absätze zwei und drei

„Der Berliner Luftverkehr emittierte mit dem Flughafen Tegel (TXL) 0,92 Mio. Tonnen CO2 im Jahr 2012. Dies entspricht einem Anteil von rd. 19 % an allen CO2-Emissionen des Verkehrssektors in Berlin.

Mit der zukünftigen Schließung des Flughafens Tegel und der Inbetriebnahme des BER würden gemäß der statistischen Methodik die CO2-Emissionen nach dem Territorialprinzip dem Land Brandenburg zuzurechnen sein. Der Senat prüft zusammen mit dem Land Brandenburg, welche Aktivitäten auf nationaler und europäischer Ebene zur Änderung der ordnungspolitischen und finanziellen Rahmenbedingungen möglich und zielführend wären.“