Protocol of the Session on January 25, 2018

Schritt, Pilotvorhaben initiieren und diese wissenschaftlich begleiten, um daraus Beratungshilfen und Informationskampagnen für unterschiedliche Versorgungskonstellationen zu entwickeln. In diesem Zusammenhang werden auch die Berliner Stadtwerke die Möglichkeiten von Bürgerbeteiligungen bei der Umsetzung ihrer Projekte prüfen.“

wird gestrichen und durch den folgenden Absatz ersetzt:

„Mit der Maßnahme wird angestrebt, Bürgerbeteiligung, bspw. in Form von Bürgersolaranlagen, die von Energieversorgern initiiert werden, oder durch eine direkte Beteiligungsmöglichkeit von Mietern an den auf ihrem Gebäude installierten Anlagen, zu ermöglichen. Mit den bisher bundesweit und in Berlin gemachten Erfahrungen ist hier eine deutliche Steigerung möglich. Sofern Dachflächen öffentlicher Gebäude nicht selbst genutzt werden, sollen sie Bürgerenergieakteuren pachtfrei zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Berliner Stadtwerke die Möglichkeiten von Bürgerbeteiligungen bei der Umsetzung ihrer Projekte prüfen.“

28. Seite 66, Absatz 5, Satz 2:

Nach dem zweiten Satz des fünften Absatzes („Dies betrifft unter anderem den weitgehenden Umstieg von der klimabelastenden Kompostierung von Bioabfällen […] durch eine direkte thermische Verwertung.“) wird der folgende neue Satz 3 eingefügt:

„Die weiterhin erfolgende Behandlung von Bioabfällen in zwar genehmigten, aber nicht TA-Luftkonformen Kompostierungsanlagen in Brandenburg ist entsprechend AWK einzustellen.“

29. Seite 67, Absatz 2, letzter Satz:

Der folgende letzte Satz des zweiten Absatzes

„Diese Strukturen sollen gepflegt und weiterentwickelt werden, um die Wirtschaftlichkeit der Fernwärme weiter zu verbessern, ohne den freien Wärmemarkt einzuschränken.“

wird gestrichen und durch den folgenden Satz ersetzt:

„Diese Strukturen sollen gepflegt und weiterentwickelt werden, um das klimapolitische Potential dieser Infrastruktur voll auszuschöpfen

und dabei eine kontinuierliche Absenkung des CO2-Faktors der Fernwärme sicherzustellen.“

30. Seite 68, Absatz 2, Satz 4:

Der folgende vierte Satz des zweiten Absatzes

„Darüber hinaus wird in Zusammenarbeit mit Energieversorgern geprüft, wie ungenutzte KWK-Abwärme und zukünftig Wärme aus P2H-Überschussstrom in Berlin mittel- bis langfristig im Fernwärmenetz gespeichert werden kann.“

wird gestrichen und durch den folgenden Satz ersetzt:

„Darüber hinaus wird in Zusammenarbeit mit Energieversorgern geprüft, wie ungenutzte Wärme in Berlin mittel- bis langfristig im Fernwärmenetz gespeichert werden kann.“

31. Seite 68, Absatz 4, Satz 2:

Der folgende zweite Satz des vierten Absatzes

„Unter Berücksichtigung der angestrebten Etablierung von Langzeit-Wärmespeicher im Fernwärmenetz wird somit eine mögliche Grundlage für den stadtplanerischen Prozess abgebildet.“

wird gestrichen und durch den folgenden Satz ersetzt:

„Unter Berücksichtigung der angestrebten Etablierung von Langzeit-Wärmespeicher im Fernwärmenetz sowie der Nutzung des Gasnetzes für power-to-gas wird somit eine mögliche Grundlage für den stadtplanerischen Prozess abgebildet.“

32. Seite 69, Absatz 2, Zeile 4:

In der vierten Zeile des zweiten Absatzes werden hinter den Wörtern „die thermische Verwertung“ die Wörter „als letzte Stufe der Abfallhierarchie“ eingefügt.

33. Seite 71, Absatz 5:

Nach dem fünften Absatz („Mit der Maßnahme wird daher u.a. angestrebt […] soweit möglich angepasst.“) werden die folgenden beiden Absätze eingefügt:

„1.3.20. Ressourcenschutz durch Abfallvermeidung und -verwertung (E-29)

Entsprechend den „Richtlinien der Regierungspolitik“ vom 10.1.2017 wird unter dem Leitbild „Zero Waste“ eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft angestrebt, die die Wiederverwertung von im Müll enthaltenen Wertstoffen steigert, den Energieverbrauch senkt und die Restabfallmenge in den grauen Tonnen drastisch reduziert. Dafür ist eine entsprechende Umsetzungsstrategie zu erarbeiten. Im Bereich der Abfallvermeidung sind insbesondere bestehende Initiativen zu Upcycling, Reparing, Sharing, Weiternutzung, verpackungsfreies Einkaufen zu fördern und auszubauen. Die Maßnahme steht in Verbindung mit Maßnahme PHK-8 (Sharing Economy). Die hier beschriebene Maßnahme ist als abfallwirtschaftliche Ergänzung zu sehen.

1.3.21. Der steigenden Sulfatbelastung der Spree entgegen wirken (E-30) Die Sulfatbelastung der Spree zeigt in den vergangenen Jahren eine deutlich ansteigende Tendenz. Dieser Anstieg ist lt. Mitteilung des Senats „…eine Folge des aktiven Bergbaus und des Sanierungsbergbaus in Sachsen und Brandenburg.“ Absehbar kann der anhaltende Sulfat-Eintrag Auswirkungen auf das Berliner Trinkwasser und die Gewässerqualität haben. Im Zuge des Klimawandels sind zusätzlich zu den hohen Temperaturen in den Sommermonaten zukünftig auch längere Trockenphasen zu erwarten (vgl. Kap. I. 2, S. 122). Die ohnehin wasserarme Spree kann in solchen Perioden geringere Wassermengen führen. Für die Qualität des zum großen Teil aus Uferfiltrat - also aus Brunnen in unmittelbarer Nähe von Seen und Flüssen - gewonnenen Berliner Trinkwassers ist daher eine langfristig möglichst geringe Belastung des zuströmenden Oberflächenwassers von großer Bedeutung. Berlin soll daher u.a. im Rahmen der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg gegen den Aufschluss und die Erweiterung von Braunkohletagebauen eintreten. Gemeinsam mit anderen Bundesländern sind Konzepte und Maßnahmen zu erarbeiten, um die Sulfatbelastung insbesondere der Spree zu verringern und eine am Verursacherprinzip orientierte Kostenübernahme für die Folgen der hohen Sulfatbelastung durchzusetzen. Dies entspricht dem Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 6. April 2017 (Drs. 18/0232).“

34. Seite 72, Absatz 1, Satz 6:

a) Der folgende sechste Satz des ersten Absatzes

„Energetische und sonstige wohnwerterhöhende Modernisierungsmaßnahmen schlagen sich in einem Anstieg der Nettokaltmiete nieder.“

wird gestrichen und durch den folgenden Satz ersetzt:

„Energetische und sonstige wohnwerterhöhende Modernisierungsmaßnahmen führen unter den gegebenen mietrechtlichen Regelungen durch die Möglichkeit der Umlage der Modernisierungskosten auf die Miete oft zu erheblichen Erhöhungen der Nettokaltmiete.“

b) Hieran wird folgender Satz sieben (neu) angefügt:

„Soziale Verdrängung und die Beschleunigung der sozialräumlichen Spaltung der Städte sind die Folge.“

35. Seite 72, Absatz 1, Sätze 10 und 11:

Die folgenden bisherigen Sätze zehn und elf des ersten Absatzes

„Mietsteigerungen stellen insbesondere für einkommensschwache Haushalte eine starke Belastung dar. Die Anstrengungen zur Mietpreisdämpfung müssen verstärkt werden, um den teilräumlich rasanten Preisanstieg im Berliner Wohnungsmarkt zu verhindern.“

werden gestrichen und durch die beiden folgenden Sätze ersetzt:

„Mietsteigerungen stellen für viele Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen eine nicht tragbare Belastung dar. Die Anstrengungen zur Mietpreisdämpfung müssen gerade auf Bundesebene deutlich intensiviert werden.“

36. Seite 73, Absatz 3:

Dem dritten Absatz („Wichtige Anknüpfungspunkte zur Erhöhung von Sanierungsrate und tiefe liegen im Bereich wirtschaftlicher Anreize (z. B. finanzielle Förderung,), der Sozialverträglichkeit, der Ausweitung von Beratungsangeboten sowie bei der energetischen Entwicklung von Quartieren.“) werden die folgenden zwei Sätze angefügt:

„Das BEK soll dort ansetzen, wo die größten Effekte im Gebäudesektor zu erzielen sind. Neben dem öffentlichen Gebäudesektor (2.3.7)

ist dies der noch unsanierte Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhausbestand. Durch die Förderung des Austauschs alter Heizanlagen (insbesondere Ölheizungen) und der Optimierung der Gebäudehülle sind große Einsparpotenziale zu erwarten.“

37. Seite 74, Absatz 4, Sätze 1 und 2:

a) Im ersten Satz des vierten Absatzes („Als wesentlicher Beitrag zum Schutz der endlichen Ressource Bodenfläche sowie zur Ersparnis von Erschließungskosten sollen Maßnahmen zur Innenentwicklung der Berliner Siedlungsfläche verstärkt geprüft werden.“) werden die Wörter „verstärkt geprüft werden“ durch die Wörter „mit Priorität umgesetzt werden“ ersetzt.

b) Im zweiten Satz des vierten Absatzes („Dazu zählt maßgeblich die planvolle Nachverdichtung in bestehenden Quartiersstrukturen.“) wird das Wort „planvolle“ gestrichen und durch das Wort „behutsame“ ersetzt.

38. Seite 78, Absatz 3:

a) Im dritten Absatz („Nicht zuletzt sind bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bzw. bei Liegenschaften mit Vermietungsanteil Modelle mit Mieterstromversorgung durch PV und KWK im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erproben und bekannt zu machen.“) wird das Wort „erproben“ durch das Wort „nutzen“ ersetzt.

b) Dem so geänderten ersten Satz des dritten Absatzes wird der folgende neue Satz zwei angefügt: