Sie könnten es ja hier auch noch mal direkt sagen. Und Sie, Herr Rissmann, haben Ihr Urteil gefällt. Gestern klappern 40 Fragen nach, die Sie verstammelt vortragen. Und heute muss er wieder zurücktreten. Ja, da ist doch an Einsichtsfähigkeit gar nichts mehr zu erwarten bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seien Sie froh, dass Sie nicht gefährlich sind für andere Leute, dann müsste man auch bei Ihnen über Maßnahmen nachdenken.
Herr Präsident! Dieser Senat handelt. Senator Behrendt und Rot-Rot-Grün tragen die politische Verantwortung. Sie sehen es auch an den Investitionen in die JVA Plötzensee: 58 Millionen Euro im Jahr 2014, 2018 werden es 62 Millionen Euro sein. Die Schwachstellen des Vollzugs werden untersucht. Standards werden überprüft. Wir werden uns der Debatte weiter stellen, hoffentlich auch mal, wenn es nicht immer einen schlechten Anlass gibt, darüber zu reden, die Sicherheit für die Berlinerinnen und Berliner zu gewährleisten, aber auch an die Einsichtsfähigkeit der allermeisten Strafgefangenen zu glauben. Jedenfalls ist das das christlich-humanistische Menschenbild, das es gebietet, dass Leute umkehren können und dass sie ein Leben in Straffreiheit führen können in unserer Gesellschaft. Etwas anderes habe ich hier auch noch nicht gehört, aber man kann es ja fast unterstellen. Ich fordere Sie auf: Unterstützen Sie diese gute Arbeit des Justizvollzugs, der Staatsanwaltschaft, der Polizei! Stellen Sie das nicht ständig infrage. Diese Behörden haben unsere Unterstützung verdient für mehr Sicherheit in Berlin. – Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Jahr hat für mich und für den Berliner Justizvollzug schlecht begonnen. Wir haben unsere Aufgabe, unsere Gefangenen sicher unterzubringen, nicht erfüllt. Ich kann gut nachvollziehen, dass die Berlinerinnen und Berliner sich fragen, was in Plötzensee los ist, wenn im Anschluss an den Ausbruch fünf weitere Männer aus dem offenen Vollzug entweichen. Dass alle vier Strafgefangenen innerhalb weniger Tage wieder hinter Schloss und Riegel kamen, ist gut und zeigt: Flucht lohnt nicht. Auch drei der fünf Ersatzfreiheitssträflinge aus dem offenen Vollzug sind zwischenzeitlich wieder in der JVA.
Ich möchte auch diese Gelegenheit hier heute nutzen, wie schon gestern, um mich bei der Berliner Polizei zu bedanken. Dank der guten Arbeit der Berliner Polizei und des hohen Fahndungsdrucks, sind die Männer, die am 28. Dezember ausgebrochen sind, wieder in Haft.
Lassen Sie mich erst mal im Zusammenhang ausführen, bitte! – Im Fokus meiner Arbeit steht die Aufklärung der Vorfälle, die Schaffung von Transparenz und die Verbesserung der Sicherheit im Vollzug. Denn nicht nur die Berlinerinnen und Berliner und Sie, liebe Abgeordnete als die Repräsentanten der Berliner, auch ich habe Fragen zu diesem Vorgang. Mir ist an einer zügigen, aber noch viel mehr an einer gründlichen Aufklärung gelegen. Gründlichkeit muss hier vor Schnelligkeit gehen, wenn wir wissen wollen, wie wir unsere Justizvollzugsanstalt noch sicherer machen können. Das ist schließlich eine Erwartung, die die Berlinerinnen und Berliner zu Recht an uns haben.
Ich habe dafür erstens ein Ingenieurbüro engagiert, um Sicherheitslücken in unseren Anstalten aufzudecken. Diese externen Fachleute, ein Büro aus Dresden, werden sich alle sicherheitsrelevanten Anlagen, Zäune, Kameras, Detektion und Einrichtungen zur Außensicherung, in der JVA Plötzensee angucken und überprüfen, wie sie es auch schon in der JVA Moabit gemacht haben. Sie werden dort die 144 Kameras, die wir da haben, auf mögliche
Schwachstellen hin untersuchen. Sie beginnen mit der Arbeit in der kommenden Woche und werden diese im Frühjahr des Jahres abschließen. Wir werden dann ihre Vorschläge umsetzen.
Ich habe zweitens bereits am 2. Januar eine Untersuchungskommission unter dem Vorsitz des Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten, Herrn Borgas, eingesetzt. Diese Kommission wird sich den gesamten Bereich der JVA Plötzensee angucken. Ihr gehören neben Herrn Borgas Mitarbeiter der Sicherheitsabteilungen aus Tegel, aus der Frauenhaftanstalt, aus der Sicherheitsabteilung in Moabit und aus der Senatsverwaltung an. Sie werden sich die gesamte Sicherheitsarchitektur angucken und auf den Prüfstand stellen. Das beinhaltet neben einer Prüfung der baulich-technischen Seite der Anstalt auch die Überprüfung der Anstaltsorganisation, Personal, Personaleinsatz, Personalschulung, Sicherheitsvorschriften und die Überprüfung der Fehlerkultur. Das meint beispielsweise, dass sie das Zusammenspiel der verschiedenen Dienststellen dort vor Ort überprüfen. Die JVA Plötzensee ist ja eine Anstalt, die erst vor kürzerer Zeit aus drei Einrichtungen fusioniert wurde. Wir haben eine Anstalt mit einer vielbefahrenen Straße mittendrin. Das stellt zusätzliche Sicherheitsanforderungen. Das muss sich die Kommission alles angucken. Sie hat am letzten Freitag die Arbeit aufgenommen und wird ihren Abschlussbericht am 15. März vorlegen. Selbstverständlich werden wir diesen auch dem Rechtsausschuss zur Verfügung stellen, damit wir das mit den Abgeordneten diskutieren können. Und wir werden – das sage ich jetzt schon – die Vorschläge, die die Kommission macht, dann auch umsetzen.
Drittens laufen – das ist erwähnt worden – straf- und disziplinarrechtliche Ermittlungen. Der Leiter der Justizvollzugsanstalt hat Strafanzeige gegen die vier Gefangenen wegen aller in Betracht kommenden Delikte gestellt, insbesondere wegen Sachbeschädigung unserer Sicherheitseinrichtung und wegen Gefangenenmeuterei. Es laufen – das ist gestern im Rechtsausschuss mitgeteilt worden – auch gegen die am Tag des Ausbruchs in der Kfz-Werkstatt tätigen Bediensteten Disziplinarverfahren wegen möglicher Dienstpflichtverletzungen. Die Staatsanwaltschaft hat darüber hinaus ein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dem geprüft wird, ob sich weitere Strafgefangene oder Bedienstete oder Dritte wegen Gefangenenbefreiung strafbar gemacht haben. Mit Blick auf die heutige Berichterstattung möchte ich aber auch betonen, dass sich die Ermittlungen zum jetzigen Zeitpunkt noch gegen Unbekannt richten, wir also noch keine konkreten Hinweise auf Helfer haben.
Zur Aufklärung gehört auch die Information der Öffentlichkeit, die Information der Abgeordneten. Daher habe ich bereits einen Tag nach dem Ausbruch, also am 29. Dezember, die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher aller Fraktionen für einen Vor-Ort-Termin in die JVA Plötzensee eingeladen, habe angeboten, dass sie sich
einen eigenen Eindruck von den Örtlichkeiten verschaffen können. Dieser Termin hat dann auch in der letzten Woche stattgefunden.
Dann habe ich direkt am Tag des Ausbruchs eine Pressekonferenz einberufen. Dort haben wir der Öffentlichkeit mitgeteilt, was wir zu diesem Zeitpunkt schon wussten. Wenige Stunden nach dem Ausbruch habe ich dort auch erklärt, dass ich jederzeit dem Parlament Rede und Antwort stehen werde. Das ist dann gestern im Ausschuss passiert und heute hier auch. In der gestrigen Ausschusssitzung haben wir zweieinhalb Stunden lang dargetan, wie sich das alles dargestellt hat, was wir momentan wissen, welche offenen Fragen wir noch haben, und haben angekündigt, dass wir den Rechtsausschuss auch bei weiterem Erkenntnisgewinn informieren werden.
Während der laufenden Aufklärung habe ich auch Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit angeordnet, um die zutage getretenen Sicherheitslücken zu schließen. So werden in dem Kfz-Betrieb, aus dem sich die Gefangenen in den Heizungsraum begeben haben und von dort in die Freiheit, so lange keine Gefangenen mehr zur Arbeit eingesetzt werden, bis die Werkstatt auf etwaige Schwachstellen im Sicherheitssystem untersucht wird und bevor wir nicht klarer sehen, was dort eigentlich vorgefallen ist.
Die JVA Plötzensee wird seit dem Ausbruch durch Bedienstete aus anderen Justizvollzugsanstalten personell unterstützt. So können wir vor den Einrichtungen des offenen Vollzugs momentan Außenposten postieren, damit der offene Vollzug sicherer wird. Die Häuser des offenen Vollzugs werden schließlich umgehend – morgen oder zum Beginn der nächsten Woche – mit baulichtechnischen Maßnahmen versehen, um Entweichungen aus diesen Häusern zu erschweren.
Mit dem Blick auf den offenen Vollzug, das ist bereits angeklungen, möchte ich aber auch an eines erinnern: Ich trete weiterhin ein für einen menschenrechtsorientierten Strafvollzug, denn nur ein solcher kann nachhaltig Sicherheit schaffen.
Das vor zwei Jahren von Ihnen hier im Parlament beschlossene Strafvollzugsgesetz formuliert unsere Aufgabe klar und deutlich. Ich zitiere wörtlich:
Der Vollzug dient dem Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Das ist unsere Aufgabe. Das müssen wir erreichen, wenn wir mit den Gefangenen arbeiten. Daran werden wir gemessen, ob es uns gelingt, die Zeit in Haft zu nutzen,
um mit den Menschen zu arbeiten und dafür zu sorgen, dass sie nach ihrer Entlassung keine weiteren Straftaten begehen. Das ist die beste Sicherheit für die Berlinerinnen und Berliner.
Auch andere Errungenschaften des Berliner Strafvollzuges gilt es zu verteidigen, denn wie sämtliche meiner Amtsvorgänger der letzten 30 Jahre bin auch ich jemand, der am offenen Vollzug als Berliner Regelvollzug festhalten möchte. Der offene Vollzug ist die beste Vollzugsform. Sie ermöglicht den Gefangenen die bestmögliche Wiedereingliederung in die Gesellschaft, und sie ermöglicht auch, die schädlichen Folgen von Haft so weit wie möglich zu vermeiden.
Wir sollten nicht den Fehler machen – Herr Graf hat sich in den letzten Tagen in dieser Richtung geäußert –, diese wichtige Errungenschaft des Berliner Vollzuges infrage zu stellen. Wir sollten daran festhalten.
Ein wichtiger Aspekt – auch das ist angeklungen –, den ein sicherer und menschenrechtsorientierter Strafvollzug braucht, ist vor allem eines: Personal. Hier dürfte klar sein: Es fehlt nicht an Stellen im Haushaltsplan – Herr Rissmann hat das eben noch mal mit den 5 Stellen präsentiert –, sondern wir haben das zentrale Problem, dass die Stellen nicht besetzt sind. Selbst, wenn Sie im Parlament im Dezember 100 weitere Stellen in den Haushaltsplan hineingeschrieben hätten, hätten wir auch diese nicht besetzen können, denn wir haben eine Monopolausbildung. Nur wir bilden Personal für den allgemeinen Vollzugsdienst aus. Das dauert zwei Jahre. Das machen wir jetzt mit Hochdruck. Wir haben über 200 junge Menschen in Ausbildung, sodass wir in diesem und im nächsten Jahr diese personelle Lücke werden schließen können, um überhaupt einmal die Sollpersonalstärke im Berliner Vollzug zu erreichen. 120 junge Menschen beenden in diesem Jahr ihre Ausbildung.
Es gibt also Licht am Ende des Tunnels, aber es bleibt im Berliner Vollzug noch viel zu tun. Ich werde daher, wie auch in den vergangenen 13 Monaten als Senator und in den zehn Jahren als Abgeordneter in diesem Haus, nicht eher ruhen, bis ich den Berliner Justizvollzug noch besser und sicherer gemacht habe. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werden die Fragen zurückgewiesen.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Für die erste Frage rufe ich ein Mitglied der Fraktion der SPD auf und bitte, an das Redepult zu treten – Nachfragen werden von den Sitzplätzen aus gestellt. – Frau Dr. Lasić, bitte schön, Sie haben das Wort!
Ich frage den Senat: Was hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unternommen, nachdem Medienberichten zufolge ein Reichsbürger, der an einer Weddinger Schule unterrichtet, auffällig geworden ist?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Lasić! Ich möchte zum einen erst einmal allgemein antworten. Lehrkräfte haben den Auftrag, Kinder zu erziehen und Bildungsarbeit zu leisten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass es für Lehrkräfte ein Mäßigungsgebot gibt, sowohl für verbeamtete als auch für angestellte Lehrkräfte.
Die Schule hat den Auftrag, zum einen klar Fachwissen zu vermitteln, aber zum anderen eben auch, junge Menschen zu mündigen und demokratischen Bürgerinnen und Bürger zu erziehen. Das Thema der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, der Demokratieerziehung, spielt an der Berliner Schule eine wesentliche Rolle. Ich möchte an dieser Stelle sehr deutlich sagen: Das Grundgesetz spielt für uns in diesem Zusammenhang eine sehr wichtige Rolle. Es dient auch den Lehrkräften an den Berliner Schulen als Richtschnur. Ich möchte hier ganz deutlich sagen: Personen, die nicht zu unserem Grundgesetz stehen, Personen, die den Staat infrage stellen und
Personen, die den Holocaust leugnen, den Holocaust infrage stellen, oder Personen, die volksverhetzend unterwegs sind, haben ebenfalls an der Berliner Schule nichts zu suchen.