Protocol of the Session on November 24, 2016

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Änderung des Rundfunkstaatsvertrags ist nicht geeignet, das grundsätzliche Misstrauen in die Medien und insbesondere in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland zu beseitigen.

Ich beginne mal mit der Umbenennung der Sender. Da würden wir als „Alternative für Deutschland“ ja prinzipiell noch sagen: Das tragen wir mit. – Die unter dem Label Deutschlandradio geführten drei nationalen Rundfunkprogramme werden umbenannt und sollen einheitlicher klingen. Da ist der Deutschlandfunk, der weiterhin Deutschlandfunk heißt. Da ändert sich nichts. „Deutschlandradio Kultur“ heißt dann „Deutschlandfunk Kultur“ – mit Zusatz –, und „DRadio Wissen“ heißt demnächst „Deutschlandfunk Nova“. Das ist natürlich schon wieder so ein Name, wo ich mir denke: Ich verstehe darunter nichts, und die meisten Leute draußen werden darunter

nichts verstehen. Es könnte auch etwas mit Esoterik, Astrologie oder Astronomie sein.

[Heiterkeit bei der AfD, der CDU und der FDP]

Man hätte es einfach machen können: Deutschlandfunk 1, 2 und 3. – Dann wäre der Wiedererkennungseffekt groß genug gewesen, und dann hätten wir da auch guten Gewissens zustimmen können.

Zu allem Überfluss bleibt auch noch der Name „Deutschlandradio“ erhalten. Es hätte also alles „Deutschlandradio“ oder alles „Deutschlandfunk“ heißen müssen. Dadurch, dass jetzt diese zwei Sender da sind, werden die Leute keinen Wiederkennungswert haben, und deswegen geht das ins Leere: Ich habe da neulich was im Radio gehört. – Wo war denn das? – Na, im Deutschlandfunk! – Nova oder Kultur? – Nein, einfach im Deutschlandfunk! – So werden die Gespräche ablaufen, und keiner außerhalb der Kernzielgruppe der Hörer wird genau wissen, was gemeint ist.

Aber natürlich ist das nur ein unwesentlicher Nebenkriegsschauplatz – diese Verpackung und die Namen. Das Wichtige ist ja Folgendes: Wir reden hier darüber, dass die Gremien, die die Inhalte und das Geschäft bestimmen und die die Inhalte zu verantworten haben und das überwachen, geändert werden müssen. Die müssen geändert werden, weil das Bundesverfassungsgericht sagt, dass da viel zu viele Staatsvertreter drin sind.

Erst mal für meine Fraktion: Bei einem wirklich unabhängigen Sender sind überhaupt keine Staatsvertreter drin.

[Beifall bei der AfD – Bravo! von der AfD]

Da wäre die Staatsquote null.

[Stefan Gelbhaar (GRÜNE): Warten wir es ab!]

Nach Ihrer Logik sind ja die staatsfernen Vertreter, sind die Vertreter von ARD und ZDF ja z. B. staatsfern, obwohl sie natürlich eindeutig zu dem ganzen Apparat dazugehören. Aber ich begebe mich jetzt mal auf dieses Argumentationsniveau und sage: Gut, der Verwaltungsrat besteht aus vier Leuten von Bund und Ländern und vier Vertretern von ARD und ZDF, und er ist damit sozusagen 50 : 50 besetzt – staatsfern und staatsnah.

Jetzt müssen Sie diese Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts von 2014 umsetzen, dass da nur noch ein Drittel der Leute staatsnah ist. Da wäre es ja das Einfachste gewesen, dass Sie zwei unabhängige Experten reinnehmen und zwei Leute – einen vom Land und einen vom Bund – rausschmeißen. Dann hätten Sie die Quote schon erfüllt. Aber so geht das natürlich nicht in Deutschland. Sie müssen ja Ihre Genossen versorgen, Sie müssen neue Posten schaffen.

[Beifall bei der AfD]

(Stefan Gelbhaar)

Also wird die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder von acht auf zwölf hochgetrieben. Da kriegen ARD und ZDF auch noch etwas ab, und dann kommen die zwei unabhängigen Experten dazu, und bei Bund und Ländern kann alles so bleiben, wie es ist.

Und beim Hörfunkrat, der für das Programm zuständig ist, kommen noch mehr Leute dazu. Die Zahl der Hörfunkratsmitglieder wird von 40 auf 45 erhöht. Das sind dann rund 30 Organisationen, darunter beispielsweise die Kirchen, der DGB oder der Zentralrat der Juden, die durch tausend Gesetze mit dem Staat verflochten sind, die man nie und nimmer als staatsfern bezeichnen kann.

Die verbliebenen Organisationen bin ich einmal durchgegangen. Gestern Nachmittag habe ich sie alle gegoogelt. Es sind ungefähr 30. Ich habe mir angeschaut, wer Vorsitzender und Mitglied in irgendeiner Partei ist oder maßgebliche Personen Mitglieder einer Partei sind, die in dem Verein etwas zu sagen haben. Ich kam auf siebenmal SPD.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein! – Bitte! Von wem denn?

Frau Dr. West und Herr Gelbhaar hätten jeweils eine.

Herr Gelbhaar, selbstverständlich!

[Ülker Radziwill (SPD): Wollen Sie Frauen nicht? – Zurufe]

Die Reihenfolge wäre Frau Dr. West und Herr Gelbhaar. Wenn Sie nur eine gestatten, ist es Ihre Entscheidung, nicht meine.

Ok, ich habe den Namen West gar nicht gehört. Dann gilt natürlich „Ladies first“, Frau West.

Vielen Dank, Herr Gläser! Ich hätte einmal eine Frage: Was verstehen Sie und was versteht Ihre Partei unter unabhängigen und staatsfernen Experten?

Das müssen Sie jetzt die Leute fragen, die den Rundfunkstaatsvertrag gemacht haben. Dort kommen unabhängige Experten hinein, ich glaube Medienwissenschaftler oder irgendwelche anderen Leute. Die Verwaltungsratsmitglieder, die unabhängigen, werden vom Hörfunkrat gewählt. Wer das genau ist, müssen Sie die Leute in dem Gremium fragen. – So!

Dann hätten wir noch Herrn Gelbhaar!

Ja, genau, Herr Gelbhaar!

Bitte schön!

Ich habe nur eine Nachfrage, weil Sie gesagt haben, dass für das Programm der Hörfunkrat des Deutschlandradios zuständig wäre. Sehen Sie das wirklich so?

Na ja, er überwacht das. Er ist nicht zuständig dafür.

[Danny Freymark (CDU): Noch jemand? – Heiterkeit bei der CDU]

Weitere Zwischenfragen gibt es nicht. Weitere Zwischenfragen kann es nicht geben, weil es laut Geschäftsordnung pro Rede nur zwei gibt.

Sehr schön! – Wie gesagt, es sind 30 Organisationen, und ich habe mir angeschaut, wer die Leute sind, die dort das Sagen haben. Ich kam bei den Vorsitzenden oder maßgeblich im Vorstand aufzufindenden Personen auf siebenmal SPD, dreimal Grüne, dreimal FDP, zweimal CDU. Und das wollen Sie uns als staatsferne Organisationen verkaufen?

[Beifall bei der AfD]

Das sind natürlich alles staatstragende Parteien und staatsnahe Organisationen.

Letzter Punkt KEF: Natürlich reicht es noch nicht einmal, was die KEF vorgeschlagen hat. Meine Fraktion ist der Auffassung, der Rundfunkbeitrag müsste noch viel weiter sinken, ungefähr auf die Hälfte. Dann wäre er angemessen. Deswegen können wir das nicht gutheißen. Wir werden uns wahrscheinlich in Zukunft über das Thema noch stärker unterhalten müssen. Wir möchten einen Antrag einbringen, dass wir den ganzen Rundfunkstaatsvertrag auflösen. Dann können wir diese Debatte noch einmal länger führen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der AfD – Beifall von Holger Krestel (FDP)]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung an den künftig für Medien zuständigen Ausschuss empfohlen. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf die

lfd. Nr. 7:

Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen

Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 18/0022

Die Fraktion Die Linke bittet um Überweisung der lfd. Nr. 1 VO-Nr. 18/001 – Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR), den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und den Berliner Wasserbetrieben (BWB) an den künftig für Datenschutz zuständigen Ausschuss und an den Hauptausschuss.

Die Fraktion Die Linke bittet um Überweisung der lfd. Nr. 12 VO-Nr. 18/012 – Verordnung über den Ausgleich sprachbedingter Nachteile bei aus dem Ausland zugezogenen Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I an den künftig für Bildung zuständigen Ausschuss.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Überweisung der lfd. Nr. 13 VO-Nr. 18/013 – Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen nach dem Wohnteilhabegesetz (Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung) – an den künftig für Pflege zuständigen Ausschuss.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Überweisung der lfd. Nr. 19 VO-Nr. 18/019 – Verordnung zu den Transplantationsbeauftragten in Entnahmekrankenhäusern im Land Berlin (Berliner Transplantationsbeauftrag

tenverordnung – an den künftig für Gesundheit zuständigen Ausschuss.