Der nach § 124 Abs. 4 Schulgesetz in 2018/19 zu erstellende 3. Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbericht über die Musikschulen, der von der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung zu erstellen ist, soll auch das Jahr 2017 umfassen und ist dem Hauptausschuss spätestens bis zum 30. September 2019 zuzuleiten.
108.* Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ermächtigt, bei der Herstellung des Druckstücks der Haushaltspläne (einschließlich der beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entsprechend anzupassen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Betriebe vom 27. November 2017 Drucksache 18/0692
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0581
Der Senat wird aufgefordert, ein Tourismuskonzept weiter zu entwickeln, das auf einen langfristig stadtverträglichen und nachhaltigen Tourismus ausgerichtet ist und mit einem zielorientierten Maßnahmenplan unterlegt wird. Beinhalten soll das Konzept eine umfassende qualitative und sozial-ökologische Neuausrichtung des Stadttourismus. Das Konzept soll als Grundlage für das Verwaltungshandeln von Land und Bezirken, die räumliche Planung und für politische Steuerung sowie Handlungsaufträge an landeseigene Betriebe gelten. Die zu erarbeitenden Leitlinien sollen die folgenden Maßnahmen berücksichtigen:
Entsprechend der Zielstellung dieses Antrags, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung eines stadtverträglichen und nachhaltigen Tourismus, wird der Senat aufgefordert, eine Neuausrichtung des touristischen Marketings Berlins durch visit.Berlin zu beauftragen.
Der „Runde Tisch Tourismus“ wird fortgeführt und weiterentwickelt. Der Teilnehmer- und Teilnehmerinnenkreis des Dialogs soll durch Vertreter/-innen von Kultur, Wissenschaft, Bezirken, bezirklichen/regionalen Tourismusvereinen, themenbezogen
Es soll ein Bürger/-innenbeirat ins Leben gerufen werden, der eine stärkere und kontinuierliche Beteiligung der Bevölkerung ermöglichen soll.
Die Nutzungsmischung, Nahversorgung, soziale Infrastruktur und bestehender leistbarer Wohnraum in den Kiezen müssen erhalten bleiben, ein fairer Interessensausgleich zwischen allen Stadtnutzern und Stadtnutzerinnen, den Anwohnern und Anwohnerinnen, Gewerbetreibenden und Besuchern und Besucherinnen muss angestrebt werden. Eine aussagekräftige Bestandsanalyse zum derzeitigen Tourismus in Berlin (Analyse von Besucherströmen, positiven und negativen Auswirkungen) soll erhoben werden.
Durch die Einführung eines Tourismusmonitorings sollen Besucherströme qualitativ erfasst werden. Quartiersprofile und Quartiersentwicklungsziele sind ebenso Teil des Monitorings wie An- und Abreiseverkehr sowie daraus resultierende Folgewirkungen.
Alle Bezirke sollen tourismuswirtschaftlich profitieren können. Sehenswürdigkeiten auch in Randlagen sollen stärker beworben werden. Hiervon soll auch eine Entlastungswirkung für stark frequentierte Innenstadtlagen ausgehen.
Von den Mitteln zur Förderung des Tourismus sollen zukünftig stärker auch die Bezirke sowie die bezirklichen Tourismusvereine profitieren. Jeder Bezirk soll in Zusammenarbeit mit dem bezirklichen Tourismusverein seine aktuellen Entwicklungen, Probleme und individuellen Bedarfe im Handlungsfeld Tourismus identifizieren und gezielt mit Projekten bzw. Maßnahmen untersetzen. Zur Umsetzung kann in den Bezirken die Stelle einer/s Tourismusbeauftragten geschaffen werden. Der Senat soll die Bezirke bei der Erarbeitung eigener ergänzender bezirklicher Tourismuskonzepte unterstützen.
Touristisch stark beanspruchte Bezirke werden insbesondere beim Thema „Saubere Stadt“ unterstützt. Die Einstufung in höhere Reinigungsklassen der BSR darf nicht zulasten von Mietern und Mieterinnen und Anwohnern und Anwohnerinnen gehen. Das erfolgreiche Pilotprojekt Parkreinigung der BSR wird weiter ausgebaut.
Die Erstellung eines stadtweiten Hotelentwicklungsplans wird auf den Weg gebracht, mit Hilfe dessen die Ansiedlung neuer Beherbergungsbetriebe gesteuert werden soll. Die Genehmigung neuer Beherbergungsstätten und legaler Ferienwohnungen orientiert sich an dem Ziel der Stadtverträglichkeit, der Konzentration bereits vorhandener Betriebe, der Verhinderung der
Zweckentfremdung von Wohnraum und einer Sicherung bezahlbaren Wohnraums im Bestand. Dabei sollten auch regionale Unterschiede der Belastung berücksichtigt werden.
Die Vielfalt des Wassertourismus in Berlin soll auch in Zusammenarbeit mit Brandenburg umweltverträglich weiterentwickelt werden. Maßnahmen zur Steigerung der Umweltverträglichkeit, wie etwa die Umrüstung auf Dieselrußfilter, sind zu forcieren.
Vor dem Hintergrund der Belastung der Bevölkerung durch Feinstaubimmissionen soll die weitere Entwicklung der Tourismuswirtschaft, vor allem der touristische Verkehr, nachhaltig und umweltfreundlich gestaltet werden. Zudem soll ein Konzept für tourismusinduzierte Mobilität auf den Weg gebracht werden. Das bereits in Erarbeitung befindliche Konzept „Wasserwandern in Berlin“ soll dabei mit als Grundlage dienen.
Die Entwicklung des Tourismus als Wirtschaftsfaktor Berlins soll fortgeführt und die Position Berlins als internationales Reiseziel für Kongresstouristen und Kongresstouristinnen weiterentwickelt und ausgebaut werden.
Die touristische Infrastruktur und das Wegeleit- und Hotelleitsystem werden weiter stadtweit ausgebaut. Hierzu gehören u. a. Toiletten und Sitzgelegenheiten. Der Ausbau erfolgt barrierefrei und bei Bedarf mehrsprachig.
In bestehenden Schwerpunkten touristischer Entwicklung und der weiteren Tourismusentwicklung sollen Lärmemissionen reduziert bzw. vermieden und der Lärmschutz der Bevölkerung stärker als bisher berücksichtigt werden. Interessen von Anwohnern und Anwohnerinnen sind einzubeziehen.
Der Senat wird weiterhin aufgefordert, Initiativen zur Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen Situation und Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe zu unterstützen.
Neben dem verstärkten Austausch mit Brandenburg und der Entwicklung gemeinsamer touristischer Projekte soll das neue Tourismuskonzept auch die Kooperation mit Polen, mit anderen Kultur-Metropolen sowie europäischen Hauptstadtregionen und Berlins Partnerstädten enthalten.
Eine Berliner Route der Industriekultur wird als Straßenrundkurs erweitert. Ziel ist es, das industriekulturelle Erbe Berlins so zu vernetzen, dass ausgeschilderte Straßenrouten die Highlights der Berliner Industrielandschaft für interessierte Berlinbesuchern und Berlinbesucherinnen erfahrbar machen.
Das Konzept soll die Potentiale der Gesundheitsangebote und der Naherholungsräume leichter erfahrbar machen und touristisch vernetzen.
Über die Umsetzung ist dem Abgeordnetenhaus erstmalig zum 31. Dezember 2017 und künftig halbjährlich zu berichten.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales vom 23. November 2017 Drucksache 18/0693
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 18/0248 Neu
Der Senat wird aufgefordert, eine oder mehrere Bundesratsinitiativen zur Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze und des Bundesversorgungsgesetzes auf den Weg zu bringen.
Ausweitung der Ausgleichsleistungen für Opfer von Zersetzungsmaßnahmen des MfS analog dem § 8 BerRehaG,
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 27. November 2017 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 6. Dezember 2017 Drucksache 18/0706
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0370
Der Senat wird aufgefordert, vorbeugende Maßnahmen gegen Radikalisierung und zur Vorbeugung gegen Terrorgefahren zu ergreifen und den Opferschutz sowie die Betreuung der Angehörigen zu verbessern.
1. Es ist eine umfassende Strategie zur verbesserten Präventionsarbeit zu erarbeiten, um der Radikalisierung von Jugendlichen sowie der Radikalisierung in Haftanstalten praktisch stärker entgegenzuwirken. Dazu soll ein Kompetenznetzwerk „Deradikalisierung und Radikalisierungsprävention“ aufgebaut werden, um Analysen und Handlungsstrategien zu entwickeln und praxisnah Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten. Darüber hinaus soll die Wirksamkeit der pädagogischen Interventionen in einer mehrjährigen Studie wissenschaftlich evaluiert werden.
2. Zur gezielten Abwehr von und Vorbereitung auf potenzielle terroristische Anschläge und zur Vorsorge für Großlagen ist
a) bis zur Errichtung der neuen Kooperativen Leitstelle von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten die Technik der Einsatzleitzentrale der Polizei und der Feuerwehr stetig zu überprüfen und das Einsatzleitsystem zu aktualisieren;
b) die Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden und den Betreibern kritischer Infrastrukturen sowie die Not- und Katastrophenfallvorsorge zu überprüfen. Dazu ist gegebenenfalls ein gemeinsames Lagezentrum einzurichten, um im Fall von Anschlägen oder Katastrophen die schnelle Kommunikation von Sicherheitsbehörden und Unternehmen zu gewährleisten, um die Berlinerinnen und Berliner effektiv zu schützen;
c) die Schaffung eines gemeinsamen Einsatztrainingszentrums mit dem Bund und Brandenburg zu prüfen und die Berliner Polizei damit optimal auf besondere Einsatzlagen und die Abwehr terroristischer Angriffe vorzubereiten. Insbesondere die bessere Einsatzfähigkeit von Observationskräften muss dabei eine Rolle spielen.
3. Die Betreuung der Opfer und ihrer Angehörigen ist zu verbessern, um ihnen im Notfall schnelle und angemessene Hilfe zukommen zu lassen. Der Opferbeauftragte des Landes Berlin wird dabei in enger Zusammenarbeit mit einbezogen. Eine Zentralstelle für Anfragen von Angehörigen, Hinterbliebenen und Hilfseinrichtungen soll eingerichtet werden, um die Kommunikation insbesondere für die Angehörigen und Hinterbliebenen zu verbessern.