85.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss halbjährlich einen Bericht über den voraussichtlichen Mittelabfluss und die Einnahmeerwartung in den Kapiteln 1240 und 1295 (Programmmittel Wohnungsbauförderung) vorzulegen. Darin soll dargestellt werden, bei welchem Titel voraussichtlich mehr als 500.000 Euro nicht benötigt werden. Verlagerungen von mehr als 500.000 Euro aus einzelnen Titeln sind dem Hauptausschuss grundsätzlich vorab vorzulegen. Der Hauptausschuss kann nachträglich unterrichtet werden, wenn dieser Sachverhalt lediglich durch die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Bund oder gegenüber der IBB aufgrund bestehender Deckungsmitteilungen bedingt ist.
86.* Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jeweils zur ersten Lesung der Haushalte die Finanzierungen und Folgelasten aller aus den Kapiteln 1240 und 1295 zu finanzierenden Förderprogramme in einer „Programmfibel“ darzustellen.
Hinsichtlich der bereits abgeschlossenen Wohnungsbauprogramme sind – soweit hieraus noch Ausgaben zu leisten sind – die Leistungen nach Förderungswegen und Förderungsarten (z. B. Aufwendungsdarlehen, Aufwendungszuschüsse, Baudarlehen) kumuliert und differenziert darzustellen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird aufgefordert, jeweils vor Beginn der Haushaltsberatungen über die Entwicklung der Sozialwohnungsbestände (Bestand im Vorjahr, Zugänge, Abgänge, Bestand am Ende des Vorjahres) in den Bezirken zu berichten.
Der Senat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit dem jeweils zu erwarteten Baubeginn und dem Bauende bei allen künftigen Planungen die Position „Unvorhergesehenes“ generell realistischer als bisher üblich anzusetzen. Darüber hinaus ist zukünftig bei der Vorlage der Bauplanungsunterlagen und sonstigen Vorlagen zur Finanzierung von Baumaßnahmen eine Erklärung vorzusehen, die die Kosten im Zusammenhang mit allen rechtlichen Anforderungen abschließend benennt.
87.* Der Senat wird aufgefordert, über die Arbeitsergebnisse der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe jeweils zum Februar zu berichten.
88. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zur Ausschöpfung der EFRE-, ESF- und GRW-Mittel, erstmalig zum 31. März 2018, zu berichten.
89.* Der Senat wird aufgefordert, die Beantragung, Bewilligung und Abrechnungsverfahren der EU-Mittel im Zuwendungsbereich unter Beachtung der LHO und der europäischen Prüfkriterien deutlich zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. Der Bericht ist jährlich zum 30. September, beginnend in 2018, vorzulegen.
90.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes, insbesondere hinsichtlich des Akzeptanzerhaltes, erstmalig zum 30. September 2018, zu berichten.
91. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis zum 30. Juni 2018 zur strategischen Planung bezüglich Berlin Partner zu berichten.
92. Die Beratung von Unternehmungen der solidarischen und genossenschaftlichen Ökonomie ist konzeptionell vorzubereiten. Dem Hauptausschuss ist bis 31. Dezember 2018 über den Konzeptstand zu berichten.
93. Der Senat wird aufgefordert, mit der Berliner Stadtreinigung (BSR) und den Bezirken eine Gesamtstrategie zu erarbeiten, damit unsere Stadt sauberer wird sowie illegale Sperrmüllablagerungen und die Vermüllung ganzer Kieze dauerhaft vermieden werden. Dabei sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Fortführung und Ausbau des Pilotprojekts „Reinigung von ausgewählten Parkanlagen“, Ausweitung der Öffnungszeiten der BSRRecyclinghöfe, bessere Möglichkeiten zur Beseitigung von Sperrmüll, Festlegung der Reinigungsturnusse, Verbesserung der Ausstattung der Stadt mit ausreichend Möglichkeiten zur Müllentsorgung, personelle Verstärkung des allgemeinen Ordnungsdienstes der bezirklichen Ordnungsämter um durchschnittlich 8,5 Vollzeitäquivalente, Ausweitung der Dienstzeiten der Ordnungsämter, Erhöhung der Regelwarn- und Regelbußgelder sowie Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Bewusstseins bzgl. der Entsorgung und Vermeidung von Müll, auch mittels digitaler Technologien (Apps etc.). Über die Umsetzung soll halbjährlich, beginnend mit dem 1. April 2018, berichtet werden.
Einzelplan 15 – Finanzen, Einzelplan 29 – Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten und Einzelplan 27 – Zuweisungen an und Programme für die Bezirke –
94.* a) Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich per 30. Juni einen ressortbezogenen Statusbericht über die Haushaltslage mit einer zusammenfassenden Prognose für den Jahresabschluss des Gesamthaushalts vorzulegen und
b) diese Prognose bei der Vorlage zum Ergebnis der November-Steuerschätzung auf Basis aktueller Erkenntnisse anzupassen und bis zum 30. November zu berichten.
95.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss künftig im Rahmen des Liquiditätsberichts auch den aktuellen Stand der Verbindlichkeiten des Landes Berlin am Kreditmarkt (einschließlich der Verbindlichkeiten aus Kassenverstärkungskrediten), unterteilt in
96.* Der Senat wird aufgefordert, den Bericht über die Entwicklung der Versorgungsausgaben jeweils zu Beginn der Haushaltsberatungen dem Hauptausschuss vorzulegen.
97.* Der Senat wird aufgefordert, dem Unterausschuss Vermögensverwaltung bzw. (je nach Zuständigkeit) dem Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling des Hauptausschusses jeweils zum Beginn der Haushaltsberatungen zu berichten über:
a) die Höhe der Bürgschaften, Garantien und sonstiger Gewährleistungen, unterteilt nach Unternehmen,
c) die zur Minimierung einer möglichen Inanspruchnahme eingeleiteten Maßnahmen auf Unternehmensebene,
98.* Der Senat wird aufgefordert, jeweils zur ersten Sitzung des Hauptausschusses nach der Sommerpause einen Gesamtbericht zum Zins- und Schuldenmanagement des Landes Berlin vorzulegen.
99. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss Eckpunkte für die landesrechtliche Ausgestaltung der Schuldenbremse bis zum 31. August 2018 vorzulegen.
100.* Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Investitionsplanung dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. Dezember über die Umsetzung des Masterplans Tierpark unter der Berücksichtigung der Umsetzung der Baumaßnahmen sowie der Einnahmenentwicklung zu berichten.
101.* Die Grundstücke Berlins außerhalb der Stadtgrenze in einer Größe über 10 000 m² oder mit einem unbereinigten Verkehrswert von über 500.000 Euro, können nur nach Zustimmung des Abgeordnetenhauses Dritten zugewiesen oder veräußert werden.
102.* Bei jedem Erbbauvertrag ist aus den Zinseinnahmen durch Rücklagenbildung für den Heimfall Vorsorge zu treffen. Im Falle des Heimfalls wird der Bezirk, der bisher von Zinseinnahmen profitiert hat, in gleicher Weise an ggf. entstehenden Kosten beteiligt.
103.* a) Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bezirken ein Berichtswesen zum Forderungsmanagement des Landes Berlin (sonstige Forderungen/Ansprüche) zu entwickeln. Insbesondere soll zusätzlich zum vollständigen Ausweis aller Ansprüche des Landes Berlin über die Erhebung geeigneter Kennzahlen (z. B. Herkunft, Anzahl, Alter, Rückholquote, Niederschlagungsquote) der Forderungsbestand qualitativ bewertet werden. Der Hauptausschuss erwartet, dass der Senat und die Bezirke über geeignete organisatorische Maßnahmen die Bedienung eines standardisierten Berichtswesens zum Forderungsmanagement sicherstellen. Dem Hauptausschuss ist jährlich zum 30. November zu berichten.
b) Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bezirken, beginnend mit dem Stand per 31. Dezember 2017,
jährlich zusammen mit der Haushalts- und Vermögensrechnung über die Summe der befristet niedergeschlagenen Forderungen je Kapitel zum jeweiligen Stichtag zu berichten. Darüber hinaus ist über die Summe der im Berichtsjahr unbefristet niedergeschlagenen Forderungen zu berichten.
104.* Der Senat wird gebeten, fortlaufend über die planmäßige Ablösung des derzeitigen Softwareverfahrens für das Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, durch die Neukonzeption (HKR neu) zu berichten. Insbesondere soll in den Berichten dargestellt werden, wie im weiteren Verlauf des Projektes:
Feinplanung und Fachkonzeptionierung des Gesamtprojekts unter Beteiligung des externen Projektsteuerers,
Europaweites Vergabeverfahren zur Softwarelizensierung und Beauftragung von Implementierungsleistungen,
105.* Bei der Zuweisung des Produktsummenbudgets der Bezirke ist der Hauptausschuss vorab zu informieren:
bei Änderungen der Budgetierungskriterien, die innerhalb des Budgets für ein Produkt zu Veränderungen von mehr als 1 Mio. Euro zwischen den Bezirken führen.
bei Ausdehnung des Wertausgleichs innerhalb eines Produktes bzw. auf weitere Produkte oder Produktgruppen.
106. Der Senat wird aufgefordert, im Zusammenwirken mit den Bezirken über die Verwendung der Mittel für die bezirklichen Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen und Jugendgartenarbeitsschulen, die im Rahmen der Globalzuweisung den Bezirken zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. Mai, erstmalig in 2019, zu berichten.
107. Die Bezirke werden aufgefordert, bei der Erhöhung des Anteils von Unterricht festangestellter Musikschullehrkräfte sowie bei der Erhöhung der Honorare eine Einschränkung oder Verteuerung des Angebots auszuschließen.
Der nach § 124 Abs. 4 Schulgesetz in 2018/19 zu erstellende 3. Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbericht über die Musikschulen, der von der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung zu erstellen ist, soll auch das Jahr 2017 umfassen und ist dem Hauptausschuss spätestens bis zum 30. September 2019 zuzuleiten.