Protocol of the Session on December 14, 2017

Einzelplan 03 – Regierende/r Bürgermeister/in –

27.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus alle zwei Jahre zum 31. Oktober einen Fortschrittsbericht über die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin sowie die weitere Zusammenlegung von Behörden und Sonderbehörden vorzulegen. Erreichte Synergieeffekte sind darzustellen.

28.* Der Senat wird aufgefordert, zum 31. Dezember 2018 über die Entwicklung der dotBERLIN GmbH & Co. KG zu berichten.

29.* a) Die Musicboard GmbH berichtet einmal im Jahr über die Schwerpunkte der Förderung und die damit verfolgten Ziele.

b) Der Beirat der Musicboard GmbH erstattet ebenfalls jährlich einen Bericht.

c) Die über den Haushaltstitel der Musicboard GmbH finanzierte Berlin Music Commission unterliegt hinsichtlich der Finanzierung ihrer Projekte keinen inhaltlichen Vorgaben durch die Musicboard GmbH.

Dem Hauptausschuss ist hierzu jährlich zum 1. Mai zu berichten.

30.* Die Gliedkörperschaft Charité – Universitätsmedizin Berlin – wird aufgefordert, ihren Wirtschaftsplan jährlich vorzulegen. In Jahren ohne Haushaltsberatungen ist der Wirtschaftsplan so rechtzeitig vorzulegen, dass er spätestens zur ersten Sitzung des Hauptausschusses im neuen Kalenderjahr übermittelt werden kann. Jährlich ist die Fortschreibung der Gesamtentwicklungsplanung jeweils zum 30. November vorzulegen.

Einzelplan 05 – Inneres und Sport –

31.* Der Senat wird beauftragt, auf der Grundlage der veränderten Verfahrensweise (siehe Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Drucksache 15/5541) dem Hauptausschuss jährlich zum 28. Februar einen Bericht über das Sportstättensanierungsprogramm vorzulegen, aus dem hervorgeht:

Stand der Umsetzung für das laufende Kalenderjahr,

umverteilte Mittel nach dem 31. Juli,

Planungsstand für das folgende Kalenderjahr und

Abschätzung des weiterhin bestehenden Sanierungsbedarfs.

32. Der Senat wird aufgefordert jährlich, erstmals zum 30. Juni 2018, über den Stand der Umsetzung des Leitprojektes „Leistungsfähiges Bürgeramt“ zu berichten.

33. Dem Hauptausschuss ist jährlich, erstmals zum 28. Februar 2018, über die Personalentwicklung bei den Berliner Bäder-Betrieben nach folgenden Schwerpunkten zu berichten:

Soll-Ist-Bestand des Personals entsprechend Stellenplan, aufgegliedert nach Bereichen und den entsprechenden Mittelbedarf,

den Anteil von Teilzeitarbeit, befristeten Verträgen, Saisonarbeitskräften, Leiharbeit und in Ausbildung befindlichen Personal nach den jeweiligen Bereichen,

die Entwicklung des Krankenstandes und

die Zahl der ausscheidenden Mitarbeiter/innen nach den entsprechenden Gründen.

Der Senat wird aufgefordert bis zum 31. März 2018 zu berichten, wie die Berliner BäderBetriebe unternehmerisch neu aufgestellt werden können. Darüber hinaus ist pünktlich zu den nächsten Doppelhaushaltsberatungen ein Wirtschaftsplan vorzulegen.

34. Die Senatsverwaltung für Sport wird aufgefordert, zum 30. September 2018 zu berichten, welche Maßnahmen und Projekte zur Förderung der Integration von Menschen mit Fluchthintergrund im Bereich Sport zum Stichtag bereits gefördert werden und weiter gefördert werden sollen sowie welche neuen Angebote in 2019 gefördert werden sollen. Der dafür erforderliche Finanzierungsbedarf ist projektkonkret darzulegen.

35. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus halbjährlich, erstmals zum 30. Juni 2018, über den Sachstand in Bezug auf den Ausgleich besonderer Belastungen durch veraltete Trainingsanlagen im Bereich Schießtraining der Polizei zu berichten.

36. Die Senatsinnenverwaltung wird beauftragt, jährlich zum 1. Juni, beginnend in 2018, einen Bericht über die ökologischen Belange bei der Erneuerung des Fuhrparks vorzulegen. Dieser soll folgende Kriterien behandeln:

Gesamt- und durchschnittlicher CO2Ausstoß,

Entwicklung und Planung des Fuhrparks,

Einsatzkriterien, Bevorzugung modernerer und umweltfreundlicherer Fahrzeuge.

Einzelplan 06 – Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung –

37.* Zu den Kapiteln 06 11 bis 06 13 – Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaft 06 15 bis 06 31 – Zivil- und Strafgerichtsbarkeit 06 32 – Zentrales Mahngericht BerlinBrandenburg 06 41 und 06 42 – Verwaltungsgerichtsbarkeit 06 51 – Sozialgericht

Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung wird ersucht, dem Hauptausschuss für die vorgenannten Bereiche jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklungen und die Verfahrensdauern jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklungen im Bundesgebiet zu berichten.

38.* Durch die Senatsjustizverwaltung ist zum 30. November 2018 ein Bericht über die Entwicklung des Schulungskonzepts vorzulegen, indem über die Schulung von nichtrichterlichem Personal, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Richterinnen und Richtern in IT-Grundlagen, IT-Aufbau bzw. IT-Schwerpunktseminaren sowie über den Prozess des Wissenstransfers berichtet wird.

39. Die Senatsverwaltung für Justiz und die Senatsverwaltung für Soziales werden aufgefordert, ein gemeinsames Konzept zur Zusammenarbeit der Berufsbetreuern/Berufsbetreuerinnen und der Betreuungsvereine bis zum 1. September 2018 vorzulegen. Hier soll es vorrangig darum gehen, Möglichkeiten und Maßnahmen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung zu erarbeiten und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen vorzubereiten. Die Betreuungsbehörden der bezirklichen Sozialämter sind einzubeziehen.

40. Der Senat berichtet dem Hauptausschuss zum 15. Juni 2018 über den Umzug des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB) zum Standort Adlershof, einschließlich der damit verbundenen Kosten.

Einzelplan 07 – Umwelt, Verkehr und Klimaschutz –

41.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Oktober dem Hauptausschuss einen Bericht über die Ausgaben aus Kapitel 0730 Titel 54080 – Leistungen des Regionalbahnverkehrs und Titel 54081 Leistungen des S-Bahnverkehrs – des jeweiligen Vorjahres vorzulegen. Der Bericht soll die tatsächlich erbrachten Verkehrsleistungen aus den jeweiligen Verkehrsverträgen, Veränderungen des Linien- und Haltestellennetzes mit Begründung der Entscheidungen, Veränderungen der Takt- bzw. Betriebszeiten, die Ergebnisse des Qualitätsmonitorings, eventuell vorgenommene Abschläge wegen Minderleistungen und die Entwicklung der Fahrgastzahlen sowie die geleisteten Zahlungen des Landes an die jeweiligen Vertragspartner enthalten.

Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, Ausgaben aus dem Titel 54081 „Leistungen des S-Bahnverkehrs“ in Höhe von 1.590.830.000 Euro in 2019 nur zuzulassen, sofern der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vorher seine Zustimmung zur Mittelverausgabung für die betroffenen Verkehrsleistungen gegeben hat.

42.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Oktober dem Hauptausschuss einen Bericht über die Erfüllung des Verkehrsvertrages mit der BVG sowie die Entwicklung des landeseigenen Unternehmens BVG ähnlich dem bisherigen Monitoring zu geben. Der Bericht soll Angaben zur erbrachten Verkehrs- und Betriebsleistung bei Bus, U- und Straßenbahn, Veränderungen des Linien- und Haltestellennetzes, Veränderungen der Betriebs- bzw. Taktzeiten, Entwicklung der Fahrgastzahlen, Entwicklung der Fahrpreise, Verwendungsnachweis für Leistungen zur Unterhaltung der Infrastruktur nach Unternehmensvertrag, Darstellung des Qualitätsmonitorings, Entwicklung der Verbindlichkeiten des Unternehmens, Entwicklung der Sach- und Personalkosten, Darstellung der Investitionen, Sanierungsmaßnahmen und des technischen Zustands des Fuhrparks und der sich daraus ergebenden notwendigen Investitionen enthalten.

43.* Der Senat wird aufgefordert, im Benehmen mit der BVG sicherzustellen, dass die Maßnahmen für einen behindertengerechten bzw. familienfreundlichen Ausbau von U-Bahnhöfen intensiviert und bis 2020 zum Abschluss gebracht werden und auch barrierefreie Übergänge von und zum Bus bzw. der Straßenbahn enthalten sind. Dies ist ggf. im Rahmen des Verkehrsver

trages zu vereinbaren. Dem Hauptausschuss ist jährlich zum 30. Juni zu berichten.

44. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zum Titel 0730/89102 „Zuschüsse für Investitionen des öffentlichen Personennahverkehrs“ halbjährlich, beginnend zum 31. Oktober 2018, über die Umsetzung, den Planungs- und Baufortschritt und den Mittelabfluss der Investitionsmaßnahmen – bei größeren Maßnahmen projektgenau – zu berichten.

45. Der Senat wird aufgefordert, den Hauptausschuss zu dem Titel 0730/54220 „Vorbereitungskosten für den schienengebundenen Nahverkehr“ halbjährlich, erstmals zum 30. November 2018, über die Umsetzung und den aktuellen Fortschritt der Planungen qualifiziert zu unterrichten.

46.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss halbjährlich einen Bericht über den Planungs- und Baufortschritt der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) vorzulegen, erstmals zum 30. Juni 2018.

47.* Der Senat wird aufgefordert, eine kontinuierliche Evaluierung der Aufgabenwahrnehmung der Verkehrslenkung (VLB) in Abstimmung zwischen den Aufgaben der VLB und der Bezirke durchzuführen. Dem Hauptausschuss ist halbjährlich zum 30. Juni und 31. Dezember zu berichten.

48. Der Senat wird aufgefordert, jährlich, erstmals zum 30. Juni 2018, über den Stand der Umsetzung des Leitprojektes „Radwegeinfrastruktur“ zu berichten.

49. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis zum 30. Juni 2018 und dann jährlich einen Zeit- und Kostenplan bzgl. der Umsetzung der im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm enthaltenen Maßnahmen vorzulegen. Dieser Zeitplan soll für jede einzelne Maßnahme neben dem Beginn auch die Meilensteine der Umsetzung sowie die jeweilige finanzielle und personelle Untersetzung der Maßnahmen in den Jahren 2018 bis 2021 enthalten.

50. Die Senatsverwaltung wird aufgefordert, über den Mittelabfluss der beiden Titel zum Thema Straßenentwässerung und Straßenregenentwässerung und geeigneter Maßnahmen zur Förderung des Mittelabflusses halbjährlich jeweils zum Stand 30. Juni und zum Stand 31. Dezember dem Hauptausschuss zu berichten.

51. Der Senat wird aufgefordert, dem Hautausschuss halbjährlich über die Umsetzung des Toilettenkonzeptes, die Beteiligung betroffener Interessengruppen und der Bezirke, die Absicherung der unterbrechungslosen Versorgung im Übergang sowie die Zeitplanung, erstmalig zum 30. Juni 2018, zu berichten.

52. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss nach Ende des Ausschreibungsverfahrens für die Werberechte im öffentlichen Straßenland über die Ergebnisse der Ausschreibung zu berichten.

Einzelplan 08 – Kultur und Europa –

53. Der Senat berichtet dem Hauptausschuss jährlich zum 31. Dezember über die Planung, Finanzierung, Anmietung und Herrichtung von Räumen als Ateliers, Präsentations- und Produktionsräumen (Zu- und Abgänge).