16.* Der Senat wird aufgefordert, regelmäßig zu den Haushaltsberatungen einen Bericht zu den aktuellen hauptstadtbedingten Ausgaben des Landes Berlin vorzulegen. Dort, wo eine Mitfinanzierung des Bundes besteht, ist diese auszuweisen. Der Bericht soll einen aktualisierten Überblick über die Entwicklung und den Inhalt des rechtlichen Regelwerkes zur Hauptstadtfinanzierung enthalten.
17. a) Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus halbjährlich mit Stichtag 30. Juni und 31. Dezember einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Personalpolitischen Aktionsprogrammes 2017/18 für die Hauptverwaltung und die Bezirke vorzulegen.
Gemeinsam mit den Personalvertretungen und den Berufsverbänden sind weitere Rekrutierungskonzepte, insbesondere für Mangelberufe, zu erarbeiten und dem Hauptausschuss zu berichten.
Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in den Hauptverwaltungen und Bezirken ist systematisch voranzutreiben. Dafür sind bis zum 31. Dezember 2018 einheitliche Standards zu entwickeln und dem Hauptausschuss zu berichten. Insbesondere soll der Bericht einen Sachstand darüber enthalten, welche Bestrebungen in diesem Sinne diejenigen Verwaltungen, die noch nicht als „familienfreundlicher Betrieb“ im Rahmen des Audits „berufundfamilie“ oder im Rahmen eines vergleichbaren Verfahrens zertifiziert sind, bis dahin bzw. alternativ zu einem Zertifizierungsverfahren unternommen haben.
Der Senat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, verwaltungsübergreifende, einheitliche technische Verfahren zum ERecruiting in allen Berliner Verwaltungen flächendeckend bis zum 31. Dezember 2018 einzuführen. Das Karriereportal soll um eine Möglichkeit ergänzt werden, dass Bewerber/-innen anhand ihres Profils alle passenden Stellenausschreibungen im Land
Das Personalpolitische Aktionsprogramm ist für die Jahre 2019/20 mit Maßnahmen für einen modernen, leistungsfähigen und attraktiven Öffentlichen Dienst fortzuschreiben.
b) Bei der Fortschreibung des Personalaufbaukonzepts (vormals Personalbedarfskonzept) sollen – ausgehend von einer beständig fortzuschreibenden Analyse des Ist-Zustandes – alle Instrumente der Deckung des Personalbedarfes qualitativ und quantitativ dargestellt werden. Das Personalaufbaukonzept ist dem Hauptausschuss rechtzeitig vor den nächsten Haushaltsberatungen vorzulegen.
18. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. September 2018 ein Konzept für die Schaffung von Möglichkeiten des Überganges bzw. Eintrittes von Beamten in die Gesetzlichen Krankenkassen unter Berücksichtigung der Erfahrungen von Hamburg zu erarbeiten.
19.* Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, dem Hauptausschuss und dem zuständigen Fachausschuss des Abgeordnetenhauses einmal jährlich zum 30. Juni, beginnend mit dem Jahr 2018, über den Stand des gesamtstädtischen Fach- und Finanzcontrollings und der Fortschreibung der Zielvereinbarung für 2017 – 2019 zum SGB VIII zu berichten.
Der Senat wird aufgefordert, zusätzlich jeweils zum 30. Juni (Stand 31. Dezember des Vorjahres) über den Stand der Realisierung der zwischen der Senatsverwaltung und den Bezirken am 16. Oktober 2009 geschlossenen Zielvereinbarung über die Einführung eines standardisierten Fachcontrollings Hilfe zur Erziehung (HzE) nach SGB VIII in den bezirklichen Geschäftsbereichen Jugend und auf gesamtstädtischer Ebene in der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung zu berichten.
Die Bezirke sind verpflichtet, ein Fach- und Finanzcontrolling umzusetzen (Drucksache 16/2474). Die Zielvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit den Berliner Bezirken bildet hierfür die Grundlage. Dazu ist es erforderlich, auf wissenschaftlicher Grundlage und einer vereinheitlichten Datenbasis eine Fallbetrachtung mit ihren Ziel-Wirkungsbeziehungen flächendeckend
Vor diesem Hintergrund ist eine unabhängige, fallbezogene Revision (Prüfung von Umfang und Qualität der Hilfen) im Rahmen des Fach- und Finanzcontrollings des Jugendamtes generell ein- und durchzuführen. Schwerpunkt ist die einheitliche Qualifizierung der Entscheidungsprozesse im Jugendamt.
Darüber hinaus soll evaluiert werden, inwiefern präventive Arbeit zu einer Reduzierung von Fällen führt oder führen kann und wie diese in der KLR abgebildet werden kann, ohne dass dadurch den entsprechenden Bezirken Nachteile entstehen.
Der Senat wird aufgefordert, die Änderungen im Budgetierungs- und Zuweisungsverfahren im Hinblick auf deren Auswirkungen auf eine beabsichtigte Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten prozessbegleitend von Beginn an zu evaluieren und dem Hauptausschuss über die Ergebnisse jährlich zum 30. Juni im Rahmen der Berichterstattung über das Fachcontrolling zu berichten.
Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass der finanzielle und personelle Mehraufwand, der den Bezirken im Bereich HzE/Eingliederungsmaßnahmen durch die Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingsfamilien mit Kindern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen entsteht, erfasst wird und diese Mehraufwendungen vollständig durch Basiskorrektur finanziert werden.
20.* Der Senat wird aufgefordert, im Bereich der Leistungen „Bildung und Teilhabe“ (BuT) über die Inanspruchnahme und Ausgabenentwicklung (einschließlich der Verwaltungsaufwendungen) auf Landes- und Bezirksebene jährlich zum 30. Juni zu berichten.
21.* Die Veranschlagungen nach § 24 Abs. 3 LHO sind zukünftig auf einzelne Ausnahmefälle zu beschränken.
Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die Aufhebung der nach § 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben und/oder Verpflichtungsermächtigungen durch den Hauptausschuss mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU gesondert zu beantragen. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen als auch der Berlin, bei einem Verzicht der Baumaßnahme, erwachsende Nachteil
darzustellen. Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck SenStadtWohn III 1323.H F; wo keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtWohn vorhanden sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten. Betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen.
22.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. März über den Bestand und den Stand der Clusterung im Liegenschaftskataster der Landes- und bezirklichen Immobilien und Liegenschaften auf Grundlage der Ergebnisse der Portfolioanalyse zu berichten.
23. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. April einen Bericht über die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten unter Berücksichtigung folgender Aspekte zuzuleiten:
24.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Juni über die Schaffung von Wohnraum (preis- und belegungsgebunden), einschließlich des Planungsstandes im Rahmen der Sachwerteinlagen zugunsten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, zu berichten.
25.* Der Senat wird aufgefordert, zur Verwendung der Mittel in den Titeln 0510/68630, 0810/68628 und 1320/68629 jeweils zum 30. Juni dem Hauptausschuss einen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht soll auch einen Überblick über die in den jeweiligen Bereichen geplanten Maßnahmen, den erreichten Stand der Umsetzung und den Mittelabfluss einschließlich der aus den Vorjahren übertragenen Mittel enthalten.
26. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss über die Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaftsfreiheit, Wirtschaftsfreiheit und kultureller Freiheit zum 31. Januar 2019, sodann jährlich, zu berichten.