Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 6. November 2017 Drucksache 18/0644
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 18/0247 Neu
Der Senat wird aufgefordert, das 30. Jubiläum der friedlichen Revolution, das 2019 begangen wird, vorzubereiten. In einem entsprechenden Konzept sollen Ausstellungen, Aktionen und Veranstaltungen geplant werden. Wichtige Orte wie etwa der Alexanderplatz, die Gethsemanekirche und die ehemalige Stasi-Zentrale in der Normannenstraße sollen besonders einbezogen werden. Das Gedenkstättenkonzept zur Berliner Mauer soll aktualisiert werden. Das Jubiläum soll gemeinsam mit Berliner Partnerstädten, insbesondere in Osteuropa, begangen werden.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 25. September 2017 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 8. November 2017 Drucksache 18/0645
1. darauf hinzuwirken, dass in allen bezirklichen Bürgerämtern elektronische Dokumentenprüfgeräte zur Unterstützung bei der Erkennung gefälschter Personaldokumente eingeführt werden. Vor der Inbetriebnahme ist unter Einbindung der Datenschutzbeauftragten und Personalvertretung ein Verfahren für deren Einsatz und den Umgang mit Alarmmeldungen zu erarbeiten. Es ist sicherzustellen, dass die Mitarbeiter/-innen bezüglich der Prozesse und dem Erkennen gefälschter Dokumente unterrichtet sind. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen Schulungen zur Verfügung stehen.
2. die Finanzierung zur Anschaffung der Geräte und der laufenden Aktualisierung der Geräte und Verfahren soll unterstützt werden.
Dem Abgeordnetenhaus ist über den Erfolg des Einsatzes jährlich, beginnend mit dem 30. Juni 2018, aussagekräftig zu berichten.
Anpassung der Zahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder im Ausschuss für Verfassungsschutz
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0655
Der Ausschuss für Verfassungsschutz der 18. Wahlperiode besteht aus elf Mitgliedern (drei Mitglieder der Fraktion der SPD, zwei Mitglieder der Fraktion der CDU, zwei Mitglieder der Fraktion Die Linke, zwei Mitglieder der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ein Mitglied der Fraktion der AfD und ein Mitglied der Fraktion der FDP) sowie elf Stellvertretern/Stellvertreterinnen, die sich entsprechend der Zahl der Mitglieder auf die Fraktionen verteilen.
Anpassung der Zahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder im 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode (Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit dem Terroranschlag am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016)
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0654
I. Der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode (Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit dem Terroranschlag am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016) besteht aus elf Mitgliedern (drei Mitglieder der Fraktion der SPD, zwei Mitglieder der Fraktion der CDU, zwei Mitglieder der Fraktion Die Linke, zwei Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ein Mitglied der Fraktion der AfD und ein Mitglied der Fraktion der FDP) sowie elf Stellvertretern/Stellvertreterinnen, die sich entsprechend der Zahl der Mitglieder auf die Fraktionen verteilen.
III. Es wurde als stellvertretendes Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode abgewählt: