Protocol of the Session on September 14, 2017

In diesem Sinne kann ich die Antwort wiederholen: Was die Staatsbürgerschaft angeht, gibt es die Statistik, aber die Erfassung nach Herkunft existiert in diesem Zusammenhang nicht.

Vielen Dank! – Für eine Nachfrage – Herr Wild!

Obwohl bekannt ist, dass der muslimische Glaube eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt, wird dieses Merkmal nicht erfasst, habe ich das richtig verstanden?

[Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Sie sind die Gefahr! Durch solche Fragen unterstreichen Sie das noch!]

Frau Senatorin!

Diese Frage erachte ich als diskriminierend

[Beifall bei der SPD, der LINKEN, den GRÜNEN und der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

und auch nicht gedeckt durch unsere Verfassung. Deswegen werde ich diese Frage nicht beantworten.

Für eine weitere Nachfrage hat der Kollege Luthe das Wort.

Vielen Dank! – Frau Senatorin! Ich habe die Antwort im Zusammenhang mit der Frage nicht verstanden. Sie haben plötzlich von ethnischer Herkunft und so etwas gesprochen. Ich hatte den Kollegen Wild so verstanden,

[Regina Kittler (LINKE): Frage!]

dass er von „Muslimen“ gesprochen hat, also sprich – wie ich es als religionspolitischer Sprecher verstehe – von Menschen einer bestimmten Glaubensrichtung.

[Zurufe: Frage!]

Die Glaubensrichtung wird doch bei Bürgern christlichen Glaubens genau wie bei solchen jüdischen Glaubens erfasst. Ist das bei Muslimen nicht der Fall?

[Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Kinder werden als Kinder geboren! Wo sind wir denn hier! – Zuruf von Ülker Radziwill (SPD) – Weitere Zurufe]

Frau Senatorin!

Das, was ich hier als Aussage getroffen habe, gilt natürlich auch für die Religion. Die Herkunft, die kulturelle Herkunft umfasst Sprache, Religion und auch andere Aspekte. Insofern möchte ich auch in diesem Zusammenhang meine Antwort verstanden wissen.

Vielen Dank! – Damit hat die Fragestunde für heute ihre Erledigung gefunden.

Tagesordnungspunkt 3 steht als vertagt auf der Konsensliste.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 4:

Prioritäten

gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Ich rufe auf

lfd. Nr. 4.1:

Priorität der Fraktion der FDP

Tagesordnungspunkt 9

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum: „Homesharing“ legalisieren – kurzzeitige private Wohnungs- oder Zimmervermietung erlauben!

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/0505 Neu

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung. In der Beratung beginnt die Fraktion der FDP. Hier hat die Kollegin Dr. JasperWinter das Wort. – Bitte sehr!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Berlin ist eine attraktive Stadt, die wächst. Dafür brauchen wir mehr bezahlbaren Wohnraum, eine Herausforderung, der Sie, sehr geehrter Senat, offensichtlich nicht gewachsen sind. Selbst ihre landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben jetzt um Hilfe gerufen und Sie dringend aufgefordert, den Wohnungsbau anzukurbeln. Sie, Frau Senatorin Lompscher, verschlafen die Maßnahmen, die wirklich zu mehr Wohnraum führen und den Mietmarkt entlasten. Schaffen Sie endlich Rahmenbedingungen für Wohnungen!

[Beifall bei der FDP – Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)]

Stattdessen verliert sich der Senat im Kleinklein der Verbote. Mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz werden die Bürgerinnen und Bürger mit ausufernden Vorschriften drangsaliert. Verboten ist damit sogar die eigene, selbst bewohnte Wohnung gelegentlich zu vermieten. Das ist absurd!

[Beifall bei der FDP]

Denn wer seine eigene Wohnung bewohnt, kann keinen zusätzlichen Wohnraum schaffen. Letzteres ist aber ausdrückliches Ziel des Gesetzes. Absurd!

[Beifall bei der FDP]

Wir Freie Demokraten möchten deshalb mit diesem Antrag die Homesharer, also diejenigen, die ihre eigene Wohnung teilen, explizit vom Zweckentfremdungsverbot ausnehmen. Mit dieser unsinnigen Beschäftigung der Verwaltung einerseits und der unzumutbaren Belastung der Bürgerinnen und Bürger andererseits muss endlich Schluss sein.

[Beifall bei der FDP]

Wenn Sie sich einmal vor Augen führen, wer davon betroffen ist – zum Beispiel der getrennt lebende Vater, der sein Kind in einer anderen Stadt besuchen möchte und sich nur so das Zugticket finanzieren kann,

[Oh! von den GRÜNEN – Zuruf von der FDP]

die Mutter, deren Tochter mittlerweile ausgezogen ist und die sich einen Umzug in Berlin in eine kleinere Wohnung nicht leisten kann und nun das alte Kinderzimmer vermieten möchte,

[Zuruf von Daniel Buchholz (SPD)]

das Paar, das sich getrennt hat – sie ist ausgezogen, und er kann die Wohnung nur halten, wenn er sie zeitweise vermietet. Das alles sind keine Leute, die sich bereichern und das große Geld machen wollen. Im Schnitt verdienen Homesharer im Jahr ca. 1 500 Euro hinzu; das ist also ein Zubrot zur eigenen Miete.

Kürzlich hat das Bezirksamt Pankow in einem Gerichtsverfahren eine Genehmigung für die Vermietung der eigenen Wohnung an bis zu 182 Tagen im Jahr erteilt.

[Zuruf von Daniel Buchholz (SPD)]

Für mich zeigt der Fall in Pankow: Vor Gericht kann man sich eine Ausnahmegenehmigung erkämpfen. Wer in dieser Stadt also Geld, Zeit und Kraft hat, vor Gericht zu gehen, der bekommt sie schließlich. Allen anderen drohen hohe Bußgelder. Wie zynisch! Was hier einzelnen Personen ermöglicht wurde, muss für alle gelten, das ist für mich Rechtsstaat.

[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Unser Antrag hat auch das Ziel, die Bezirksverwaltungen zu entlasten.

[Canan Bayram (GRÜNE): Ach!]