Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 27. März 2017 Drucksache 18/0276
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0183
Berlin ermöglicht allen Geschlechtern eine freie Lebensweise. Dazu muss sichergestellt werden, dass sich alle Berlinerinnen und Berliner zu jeder Zeit und in allen Lebensphasen sicher fühlen können und vor Gewalt geschützt werden. Gewalt gegen Frauen kann vielfältige Formen annehmen und wird in keiner Weise in unserer Stadt akzeptiert.
1. die Frauenhausinfrastruktur so auszubauen, dass sie den größer werdenden Problemlagen gerecht wird. Dazu gehört u. a., bedarfsgerecht weitere Plätze in Frauenhäusern sowie anderen geeigneten Schutzeinrichtungen zu schaffen, um die hohe Auslastung der bestehenden sechs Frauenhäuser aufzufangen.
2. Cybergewalt durch die Ausweitung der Angebote von Trägern, die sich für die Stärkung der Selbstbestimmung von Frauen stark machen und sich gegen Gewalt im digitalen Raum einsetzen, gezielt entgegenzutreten.
Einsetzung eines Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie, zur Umsetzung des E-Governmentgesetzes Berlin, von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG und für Datenschutz und Informationsfreiheit (IKTG13Dat)
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0303
Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0303-1
1. Gemäß Artikel 44 der Verfassung von Berlin und § 20 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin wird folgender Ausschuss eingesetzt:
Die Verteilung der Ausschussmitglieder auf die Fraktionen der SPD, der CDU, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die AfD-Fraktion und die Fraktion der FDP erfolgt gemäß Artikel 44 Absatz 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 20 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin im Verhältnis 3:2:2:2:2:1.
3. Der nach § 26 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses eingesetzte Unterausschuss für Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG wird aufgelöst.
4. Der bisherige Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Digitale Verwaltung, Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG erhält die Bezeichnung: