Wahl der auf das Land Berlin entfallenden 25 Mitglieder der 15. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten
Gemäß § 4 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung – BPräsWG – vom 25. April 1959 (BGBl. I S. 230), das zuletzt durch das Gesetz vom 12. Juli 2007 (BGBl. I S. 1326) geändert worden ist, hat das Abgeordnetenhaus von Berlin 25 Mitglieder sowie die Ersatzbewerber/-innen gewählt.
1. Herr Klaus Wowereit 2. Herr Raed Saleh 3. Herr Michael Müller 4. Herr Michael Sommer 5. Frau Iris Spranger 6. Frau Dr. Susanne Kitschun 7. Frau Angelika Schöttler 8. Frau Sabine Röhrbein
1. Herr Frank Henkel 2. Herr Dr. Florian Graf 3. Frau Dr. h. c. Friede Springer 4. Herr Otto Rehhagel 5. Frau Cornelia Seibeld 6. Frau Emine Demirbüken-Wegner 7. Herr Andreas Statzkowski
1. Herr Timur Husein 2. Frau Monika Thamm 3. Frau Katrin Vogel 4. Herr Christian Goiny 5. Herr Danny Freymark 6. Herr Dr. Robbin Juhnke 7. Herr Heiko Melzer
1. Frau Ramona Pop 2. Frau Anja Schillhaneck 3. Frau Marianne Birthler 4. Herr Martin Zierold 5. Herr Cem Özdemir
1. Herr Mithat Demirel 2. Frau Alice Ströver 3. Herr Siegfried Zoels 4. Herr Andreas Otto 5. Herr Dirk Behrendt
Kommunale Daseinsvorsorge nicht über EU-Wettbewerbsrecht aushebeln: Subsidiaritätsrüge zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe“
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien vom 22. Februar 2012 Drucksache 17/0178
1. Der Senat wird aufgefordert, gemäß Artikel 12b EUV zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe“ (KOM (2011) 897 endg.; BR-Drs. 874/11) im Bundesrat die Subsidiaritätsrüge zu erheben.
2. Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass etwaige Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung nach Artikel 28 GG oder zusätzliche finanzielle Belastungen der Kommunen und Stadtstaaten verhindert werden.
3. Das Abgeordnetenhaus stellt fest, dass die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen nicht den Vergabekriterien des EU-Wettbewerbsrechts unterworfen werden kann.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Dem Ankauf der ca. 28 591 m² großen Grundstücke Avenue Charles de Gaulle 15, 33, 35, 35A, Rue Racine 7, 7A in Berlin-Reinickendorf zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 22.9.2011 – Urkundenrolle-Nr. 147/2011 der Notarin Barbara Erdmann in Berlin – wird zugestimmt.
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/0166
Im Rahmen des weiteren Zusammenwachsens der Europäischen Union sowie aufgrund der grenzüberschreitenden Auswirkungen bestimmter Erzeugungstechnologien und des Stromnetzbetriebes bittet das Berliner Abgeordnetenhaus die polnische Seite, folgende Überlegungen zu berücksichtigen: