Protocol of the Session on June 9, 2016

Lfd. Nr. 31:

Entwurf des Bebauungsplans I-202 a für das Gelände zwischen Behrenstraße, Wilhelmstraße, Hannah-Arendt-Straße und Ebertstraße parallel der Grenze zwischen den Ortsteilen Mitte und Tiergarten sowie ein Abschnitt der Ebertstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2955 (bereits verteilt)

vorab an BauVerk und Haupt

Lfd. Nr. 32:

Entwurf des Bebauungsplans 1-35a – Kulturforum – vom 18.02.2016 für das Gelände zwischen Tiergartenstraße, Ben-Gurion-Straße, Potsdamer Straße, Scharounstraße, Matthäikirchplatz und Herbert-von-Karajan-Straße sowie dem Matthäikirchplatz (teilweise), die Flurstücke 2319 (St.-Matthäus-Kirche), 2665 und Teilflächen der Flurstücke 180/6, 2716, 2667 (an der Herbert-vonKarajan-Straße), 158/1, 2280 (an der Scharounstraße) und eine Teilfläche der Sigismundstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten.

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2965 (bereits verteilt)

vorab an BauVerk und Haupt

Anlage 3

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Zu lfd. Nr. 18:

Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans (FNP Berlin)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 25. Mai 2016 Drucksache 17/2958

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2887

Das Abgeordnetenhaus stimmt den vom Senat am 3. Mai 2016 beschlossenen Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans zu.

1. Barfusstraße / Holländerstraße / Gotthardstraße

(lfd. Nr. 01/15, Mitte / Reinickendorf)

2. Britzer Straße / Mohriner Allee

(lfd. Nr. 05/15, Tempelhof-Schöneberg / Neukölln)

siehe Anlage der Drucksache 17/2887: Zwei FNP-Änderungsdarstellungen mit Begründung und Umweltbericht (Änderungsblätter)

Zu lfd. Nr. 19:

Akzente für den Jugendmedienschutz setzen: Kennzeichnung von Scripted-Reality-Formaten einführen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien vom 25. Mai 2016 Drucksache 17/2959

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/1285

Das Abgeordnetenhaus von Berlin begrüßt, dass die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Landesmedienanstalten und die privaten Fernsehveranstalter in gemeinsamen Gesprächen im September 2014 Leitlinien für die Kennzeichnung und deren Wahrnehmbarkeit bei eigenproduzierten Scripted-Reality-Formaten entwickelt haben. Der Senat wird aufgefordert, auf Basis der Evaluierung der Leitlinien durch den Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V (VPRT) zu beurteilen, ob eine wirksame Transparenz und eine sender- und formatübergreifende Orientierung für den Zuschauer geschaffen wurden.

Soweit die Prüfung ergibt, dass die Programmveranstalter ihre Scripted-Reality-Formate nicht oder nicht in dem zur Zweckerreichung erforderlichen Umfang oder der vorge

sehenen Art und Weise auf freiwilliger Basis kennzeichnen, wird der Senat aufgefordert, mit den anderen Ländern Gespräche über eine entsprechende Regelung im Rundfunkstaatsvertrag aufzunehmen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2016 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 20:

Städtepartnerschaft Berlin-Moskau: 25-jähriges Jubiläum für neuen Impuls nutzen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien vom 25. Mai 2016 Drucksache 17/2960

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/2884

Der Senat wird aufgefordert, anlässlich des 25-jährigen Städtepartnerschaftsjubiläums im Jahr 2016 geeignete Maßnahmen zu treffen, um die partnerschaftlichen Beziehungen zu vertiefen und den Dialog auf politischer Ebene zu intensivieren. Zur Vertiefung bieten sich die weitere Initiierung und Unterstützung von Austauschprogrammen bspw. von Schülern, Auszubildenden, Lehrern und Sportlern an. Ebenso sollte der Senat mit der Ausrichtung einer Konferenz zur Begegnung von russischen und deutschen (Hauptstadt-)Journalisten dazu beitragen, dass Kommunikationsdefizite verringert werden.

Zu lfd. Nr. 20 A:

Stärkung der Schulleiterinnen und Schulleiter in Berlin

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 2. Juni 2016 Drucksache 17/2976

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/2808

Angesichts der hohen Zahl unbesetzter Schulleiterstellen und der hohen Anforderungen an Schulleiter insbesondere in Brennpunktschulen wird der Senat aufgefordert, folgende Maßnahmen zu prüfen:

1. Absehbare Vakanzen (Pensionierung, Auszeit, Abordnung, Schulwechsel etc.) müssen so früh wie möglich erfasst werden und umgehend ein Bewerbungs-, Auswahl-, Beteiligungs- und ggf. Einspruchsverfah

ren eingeleitet werden. Ziel muss es sein, die Verfahren so frühzeitig abzuschließen, dass möglichst keine Vakanzen entstehen. Die bestehenden Verfahren werden unter den Aspekten Straffung und kürzerer Fristsetzungen überprüft.

2. Das Auswahlverfahren soll grundsätzlich so gestaltet werden, dass die Kompetenz zur Ausfüllung der Führungsrolle als Schulleiter im Vordergrund steht. Die Übernahme der Funktion als Schulleiter wird an den Erwerb einer Zusatzqualifikation geknüpft.

3. Die neu gegründete Schulleiter-Akademie entwickelt ein Schulleiterqualifikationszertifikat sowie Fortbildungen zur Entwicklung von Führungskompetenzen und bietet diese aktiv an.

4. Die endgültige Berufung von Schulleiterinnen und Schulleitern nach Ende der zweijährigen Probezeit muss auf der Grundlage überprüfbarer Qualitäts- und Leistungskriterien erfolgen. Außerdem soll ein Vorgesetzten-Rückmeldeverfahren für Schulleiter eingeführt werden.

5. An Brennpunktschulen soll ein Modell erprobt werden, im Rahmen dessen die Entscheidungsbefugnisse von Schulleitern über Personal und Schulbudget (Sach- und Personalmittel) erweitert, die Autonomie der Schulleitungen auf die innerschulische Steuerungsfähigkeit gestärkt und mit der Möglichkeit ausgestattet werden, bestimmte Leistungsziele innerhalb der Schule durchsetzen zu können. Bei der zukünftigen Gestaltung von Arbeitsverträgen für Schulleiter an Brennpunktschulen soll ein vereinfachtes Verfahren für Konsequenzen bei Nichterfüllung definierter Leistungskriterien entwickelt werden.

6. Schulleiter tragen hohe Personalverantwortung und müssen eine Vielzahl von Managementaufgaben wahrnehmen. Damit sich Schulleiter mit voller Kraft diesen wichtigen Aufgaben widmen können, soll geprüft werden, wie sie künftig durch ein Verwaltungsteam bestehend aus Verwaltungsleiter, Schulsekretär/-in, Hausmeister und IT-Experte unterstützt werden können.

7. Besondere Bedeutung bei der Entlastung der Schulleiter kommt auch der Besetzung der Stelle des stellvertretenden Schulleiters sowie der Funktionsstellen zu. Es ist ein Plan zu entwickeln, wie innerhalb der nächsten drei Jahre die aktuell große Zahl unbesetzter stellvertretender Schulleiterstellen und Funktionsstellen substanziell reduziert werden kann.

8. Stellvertretende Schulleiter, die eine Schulleiterfunktion kommissarisch wahrnehmen, sollen für diese Zeit die Vergütung eines Schulleiters, eine Würdigung in

der Personalakte und begleitende Beratung durch die Schulleiter-Akademie erhalten.

Zu lfd. Nr. 20 B:

a) Bürgerleitlinien und die Prozessempfehlung 2016 für die Berliner Mitte