Protocol of the Session on May 12, 2016

Ziel ist es, durch Maßnahmen der Gebäude- und Bauwerksbegrünung im Neubau und im Bestand kühlende Effekte auf das Stadtklima, eine Entlastung der Stadtkanalisation, eine Stärkung der Berliner Artenvielfalt sowie

Freiräume für die Bewohnerinnen und Bewohner („roof gardening“) zu erreichen.

Dazu ist eine stadtweite Initiative mit folgenden Punkten unter Berücksichtigung des Bundesprogramms zu starten:

Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit über die Möglichkeiten und positiven Wirkungen einer Gebäudebegrünung,

Aufbau einer Internetplattform zur grundlegenden Information, dem Austausch der beteiligten Akteure, verbesserte Umweltbildung und die Veröffentlichung von Leitfäden und Arbeitshilfen,

Durchführung eines Gründachwettbewerbs (bezogen auf Dachflächen) nach Hamburger Vorbild,

Aufnahme des Themas Gebäude- und Bauwerksbegrünung in den Stadtentwicklungsplan Klima,

Vorgaben für Begrünungsmaßnahmen bei öffentlichen Neubauten sowie bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen von öffentlichen Gebäuden unter Gewährleistung von vertraglichen Regelungen für Wartung und Pflege,

Erarbeitung von Empfehlungen (nach Abschluss aktueller Forschungsprojekte) für eine mögliche Änderung der Gebührenstruktur der Berliner Wasser-Betriebe, um das erhobene Niederschlagswasserentgelt für eine indirekte Förderung von Maßnahmen zur Gebäude- und Bauwerksbegrünung nutzen zu können.

Das bestehende Bauordnungsrecht ist daraufhin zu überprüfen, welche vereinfachten Verfahren die Nutzung von Flachdächern insbesondere als der jeweiligen Mieter- oder Hausgemeinschaft zugängliche Dachgärten mit Aufenthaltsqualität zu fördern geeignet sind. Hierbei ist insbesondere die Einführung eines Anzeigeverfahrens in Betracht zu ziehen.

Zum Zweck der Verfahrensvereinfachung ist weiterhin zu prüfen, ob nicht zum Nachweis statischer Anforderungen sowie für die notwendigen Brandschutzerwägungen die Bestätigung eines vereidigten Prüfsachverständigen ausreichend sein sollte. Hierbei könnte eine Einzelfallbetrachtung analog zu Sonderbauten erfolgen, um der typischerweise geringen Brandlast von Freizeiteinrichtungen Rechnung zu tragen.

Es ist zu prüfen, inwieweit notwendige Aufbauten wie Geländer oder untergeordnete Bauteile zur gärtnerischen Nutzung einer Dachfläche abstandsflächenrechtlich privilegiert werden können. Weiterhin ist zu prüfen, in welcher Weise begrünte Dächer und Dachgärten im Hinblick auf den denkmalrechtlichen Umgebungsschutz privilegiert werden können, sowie

zu prüfen, inwieweit bei Wettbewerben, städtebaulichen Verträgen und Bebauungsplänen des Landes Berlin Möglichkeiten zur Bauwerksbegrünung aufgenommen und insbesondere Begrünungen als Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen werden können, sowie

zu prüfen, ob Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden im Rahmen des Biotopflächenfaktors verbindlich berücksichtigt werden können.

Auf Bundesebene setzt sich das Land Berlin dafür ein, dass grundsätzlich die Begrünung und gärtnerische Gestaltung von Dachflächen sowie die Nutzung als Aufenthaltsfläche zur Freizeitgestaltung erleichtert wird.

Dem Abgeordnetenhaus ist zum 31. Juli 2016 zu den eingeleiteten Aktivitäten zu berichten.

Zu lfd. Nr. 17 B:

Nr. 03/2016 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. Mai 2016 Drucksache 17/2905

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Verkauf des Grundstücks Bottroper Weg 2, 2A, 2B in Berlin-Reinickendorf zu den von der Gewobag Wohnungsbau AG im Kaufvertrag vom 21.12.2015 zur URNr. CG 336/2015 der Notarin Christine Greffin in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 17 C:

Nr. 06/2016 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. Mai 2016 Drucksache 17/2906

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Der Bestellung eines Erbbaurechts an dem 11 534 m² großen Grundstück Eichbuschallee 4, 6 in BerlinTreptow-Köpenick zu den im Erbbaurechtsvertrag vom 10.12.2015 zur UR-Nr. S 1162/2015 des Notars Prof. Dr. Dieter Stassen von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 17 D:

Entwurf des Bebauungsplans I-218 für das Gelände zwischen Schloßplatz, Rathausbrücke, Spree, Mühlendammbrücke, Gertraudenstraße, Spreekanal, Sperlingsgasse, Neumannsgasse und Breite Straße sowie für die Spree zwischen Rathausbrücke und Mühlendammbrücke, die Mühlendammbrücke, eine Teilfläche der Breiten Straße, die Neumannsgasse und die Sperlingsgasse sowie für jeweils einen Abschnitt des Mühlendamms und der Gertraudenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 4. Mai 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. Mai 2016 Drucksache 17/2907

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2853

Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 19. April 2016 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans I-218 gemäß § 9 Abs. 3 i. V. mit § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs zu.