Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken bis zum 31. Mai 2016 folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Terminangebots und des Verfahrens der Terminvergabe der Berliner Bürgerämter zu ergreifen:
2. Es wird angestrebt, das gesamte Kontingent an Terminen kurzfristig zu erhöhen, wenn alle Termine innerhalb der jeweils folgenden acht Wochen ausgebucht sind. Dazu sind alle Möglichkeiten zu prüfen. Freiwerdende Termine werden dem System unmittelbar wieder zur Verfügung gestellt.
3. Das Terminvergabesystem wird um die Möglichkeit ergänzt, einen gemeinsamen Termin buchen zu können, wenn Bürgerinnen und Bürger mehrere Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen.
4. Die Wartezeiten bei der Behördenhotline 115 werden – auch in den Stoßzeiten – auf maximal zwei Minuten reduziert.
5. Die Öffnungszeiten der Bürgerämter bzw. die Zeiträume, in denen Termine gebucht werden können, werden flächendeckend auch auf die frühen Abendstunden und wenn möglich, auch auf Samstage ausgeweitet.
6. Die Möglichkeiten, Dienstleistungen der Bürgerämter komplett online abzuwickeln, sind insgesamt deutlich zu erweitern. Ziel ist es, dass man zukünftig nur dann persönlich erscheinen muss, wenn dies nicht anders möglich ist.
1. Der Senat verhindert durch technische Maßnahmen (z. B. durch Captures), dass automatisierte Terminblockierungen und/oder Terminbuchungen über www.service.berlin.de möglich sind.
2. Darüber hinaus unterbreitet der Senat Vorschläge für gesetzliche Änderungen, mit denen die kommerzielle Verwertung von freien Terminen unterbunden wird.
3. Bis sichergestellt ist, dass online vergebene Termine nicht mehr durch Dritte mit Hilfe von Computersoftware automatisiert geblockt und verkauft werden, erfolgt die Terminvergabe für die Bürgerämter ausschließlich über die Behördenhotline 115.
1. Die Bezirke erhalten in diesem Zuge pro Bezirk drei weitere Stellen. Diese sind zweckgebunden. Sofern ein Bezirk Stellen bis zum 31. Mai 2016 nicht besetzt hat oder zumindest nicht davon auszugehen ist, dass das entsprechende Stellenbesetzungsverfahren in Kürze abgeschlossen sein wird, werden die nicht besetzten Stellen anderen Bezirken zum Einsatz in den Bürgerämtern zur Verfügung gestellt.
2. Der Senat hat zudem dafür zu sorgen, dass es zu keinem weiteren Abbau von Personal – gemessen am jetzigen Personalbestand – in den Bürgerämtern kommt. Sollte derzeit noch vorgesehen sein, dass Bezirke Stellen in den Bürgerämtern abbauen, sind die Abbaukonzepte entsprechend anzupassen.
3. Der Senat entwickelt gemeinsam mit den Bezirken ein Personalentwicklungskonzept für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerämter mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und offene Stellen für Bewerberinnen und Bewerber attraktiver zu machen.
Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2014 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung und für die Bezirke
Das Abgeordnetenhaus genehmigt gemäß Art. 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin nachträglich die vom Senat und von den Bezirksämtern zugelassenen, in den vorgelegten Übersichten – Anlage zur Drucksache 17/2420 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen. Die Beträge für den Gesamthaushalt teilen sich wie folgt auf:
Entwurf des Bebauungsplans XV-51a-1 für Teilflächen des städtebaulichen Entwicklungsbereichs BerlinJohannisthal/Adlershof zwischen der Rudower Chaussee, dem Bahngelände, der nordöstlichen Verlängerung der Wilhelm-Oswald-Straße und der Straße Am Studio sowie die Straße Am Studio im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 2. Dezember 2015 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 9. Dezember 2015 Drucksache 17/2629
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 6. Oktober 2015 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans XV-51a-1 zu.
Entwurf des Bebauungsplanes 9-15b (Gewerbe Groß-Berliner Damm Süd) für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches BerlinJohannisthal/Adlershof mit den Grundstücken Groß-Berliner Damm 82a, 84, 88 und teilweise 82 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 2. Dezember 2015 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 9. Dezember 2015 Drucksache 17/2630
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 3. November 2015 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans 9-15b zu.
zur Vorlage — zur Beschlussfassung — gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Das Abgeordnetenhaus stimmt der Gründung einer BVG Fahrzeug-Finanzierungsgesellschaft mbH mit den Berliner Verkehrsbetrieben als alleinigem Gesellschafter nach Maßgabe der den Mitgliedern des Unterausschusses „Vermögensverwaltung“ des Hauptausschusses – zur Beschlussfassung – vorgelegten Vorlage zu.
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/2625
Mit offenen Armen und unendlicher Tatkraft haben die Berlinerinnen und Berliner in den vergangenen Monaten tausende Flüchtlinge in Berlin empfangen. Bis zum Jahresende wird unsere Stadt 50 000 Flüchtlinge beherbergen, darunter stark traumatisierte Personen aus Kriegsgebieten, zahlreiche unbegleitete Minderjährige und unzählige kranke, intensiv medizinisch zu versorgende Personen.
Ohne die bedingungslose Hilfe tausender Berlinerinnen und Berliner in den Flüchtlingsunterkünften, unzähliger
Menschen, die durch Kleider-, Spielzeug-, Medizin- und Nahrungsspenden das Leben der Flüchtlinge in Berlin ermöglichen, und viele weitere, die ohne großes Aufsehen zu machen mit anpacken, könnte Berlin diese besondere Situation nicht bewältigen.