53. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. Dezember über die Umsetzung des Kindertagesstättenausbauprogramms und die Qualitätsverbesserungen der Betreuung zu berichten. Darin soll ausgehend vom Bestand (Anzahl der Kitaplätze, Versorgungsgrad, Mangelbereiche/-regionen, Prognosen für die Folgejahre) die Bedarfsentwicklung und der voraussichtliche Fachkräftebedarf dargestellt werden. Darüber hinaus soll dargestellt werden, in welchen Bezirken und in welchem Umfang Plätze für Kinder von Flüchtlingen aufgebaut wurden.
54. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. Januar über die Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP) zu berichten.
55. (1) Der Senat wird aufgefordert, einen Bericht über die personelle Ausstattung der Berliner Schulen zu Beginn jedes Schuljahres (aufgeschlüsselt nach Schulstufen und Bezirken) dem Hauptausschuss vorzulegen. (2) Der Senat wird aufgefordert, einen Bericht über die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur und die geplante Umsetzung zu Beginn jedes Schuljahres (aufgeschlüsselt nach Schulstufen und Bezirken) dem Hauptausschuss vorzulegen.
56. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2016 einen Bericht über die Fortsetzung und den Ausbau eines einheitlichen IT-Systems für die Berliner Schulen vorzulegen. Der Bericht ist dem Hauptausschuss vorzulegen.
57. Der Senat wird beauftragt, zum 31. Dezember 2016 einen Bericht über die Fortführung der Kooperation der Schulen mit Sportvereinen, einschließlich der Weiterführung des Kooperationsprojekts „Profivereine machen Schule“, vorzulegen.
58. Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken als Träger der Kita-Eigenbetriebe eine laufende Überprüfung der Wirtschaftlichkeit
der Eigenbetriebe im Hinblick auf die Auskömmlichkeit der zugewiesenen und eingestellten Mittel vorzunehmen und dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses regelmäßig in Form eines Geschäftsberichtes zum 30. Juni zu berichten.
59. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, bis zum 29. Februar 2016 zu berichten, wie die Angleichung der Ausstattung an den 7. Klassen der Gymnasien an die Ausstattung der Integrierten Sekundarschulen (ISS) zum neuen Schuljahr gewährleistet wird.
60. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport werden aufgefordert, in Verbindung mit den jeweils zuständigen Senatsverwaltungen die beabsichtigten Maßnahmen des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms mit Maßnahmen, die aus anderen Programmmitteln finanziert werden, aufeinander abzustimmen und dabei den Einsatz dieser Programmmittel zu prüfen. Zudem ist unterjährig dafür Sorge zu tragen, dass durch die Mittel für das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm keine baulichen Mittel der Bezirke substituiert werden. Dem Hauptausschuss ist jährlich zum 31. Januar zu berichten.
61. Die Gliedkörperschaft Charité – Universitätsmedizin Berlin – wird aufgefordert, ihren Wirtschaftsplan jährlich vorzulegen. In Jahren ohne Haushaltsberatungen ist der Wirtschaftsplan so rechtzeitig vorzulegen, dass er spätestens zur ersten Sitzung des Hauptausschusses im neuen Kalenderjahr übermittelt werden kann.
Die Charité wird aufgefordert, die Schließung oder Verlagerung von medizinischen Versorgungsbereichen, Zentren oder Forschungsbereichen dem Hauptausschuss vorab zur Kenntnis zu geben und fachlich sowie hinsichtlich der Auswirkungen auf die Standorte zu begründen.
Die Charité wird aufgefordert, über den Stand des Neubaus einer Rettungsstelle am Campus Benjamin Franklin (CBF) bis zum 31. Mai 2016 zu berichten.
Der Senat wird beauftragt, über den Fortgang des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung (BIG) jährlich zum 30. Juni zu berichten.
63. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis zum 31. März 2016 einen Bericht zur Umsetzung der pro Bezirk neu gewährten ITExperten für Schulen vorzulegen.
64. Der Senat wird aufgefordert, über die grundsätzliche Ausrichtung der neu abzuschließenden Hochschulverträge ab 2018 rechtzeitig, jedoch spätestens bis zum 31. Mai 2017, vorab dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Wissenschaft zu berichten.
65. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zum 30. Juni 2016 eine Fortschreibung des Berichts zum Notfallfonds zur Finanzierung von Entbindungen bei nicht krankenversicherten Unionsbürgerinnen in prekären Verhältnissen vorzulegen.
66. Der Senat wird aufgefordert sicherzustellen, dass beim Landesamt für Gesundheit und Soziales die Bearbeitungszeit im Schwerbehindertenbereich bei maximal 10 v.H. der Anträge eine Bearbeitungszeit von mehr als sechs Monaten beträgt. Die Initiativen zur Vereinfachung des Bundesrechts (Reduzierung der Zahl der Abstufungen) sind fortzusetzen. Über die weiteren notwendigen Verfahrensänderungen und Ausstattungsveränderungen zur Erreichung dieses Zieles ist dem Hauptausschuss ein Fortschrittsbericht bis zum 30. Juni 2016 vorzulegen.
67. Der Senat wird aufgefordert, für die städtischen Sanierungsgebiete jährlich zum 30. September eine Kosten- und Finanzierungsübersicht – analog zur Kosten- und Finanzierungsübersicht der Entwicklungsgebiete – zu erstellen und dem Hauptausschuss vorzulegen.
Der Senat und die Bezirke werden darüber hinaus aufgefordert sicherzustellen, dass bei der Aufhebung von Sanierungsgebieten die volle Abrechnung und Einziehung von Ausgleichsbeträgen gewährleistet wird. Dazu ist dem Hauptausschuss jährlich zum 30. September zu berichten und das abgestimmte und vorgelegte Konzept fortzuschreiben.
68. Der Senat wird aufgefordert, über die Arbeitsergebnisse der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe jeweils zum Februar zu berichten.
69. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss nachträglich einmal jährlich nach Abschluss der Beratungen der Quartiersräte in der zweiten Jahreshälfte über die konkreten Maßnahmen und Projekte ab einer Größenordnung von 50.000 Euro zu berichten. Soweit sich daraus Erkenntnisse ergeben, die Korrekturen erforderlich machen, können die Förderbedingungen des Programms im darauf folgenden Jahr entsprechend angepasst werden.
Die Bezirke werden aufgefordert einmal jährlich darzustellen, in welcher Weise die jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) in die Auftragsvergabe des Quartiersmanagements einbezogen wurden. Die Stellungnahmen der jeweiligen BVV sind ggf. beizufügen.
70. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss fortlaufend und regelmäßig, mindestens jedoch jährlich zum 1. April, über die Entwicklungsmaßnahme Parlaments- und Regierungsviertel zu berichten. Dabei sollen die jährlich neu zu beginnenden Maßnahmen und deren Planrechtfertigung, der Sachstand der im Bau befindlichen Maßnahmen und ggf. Gründe für relevante Kostenüberschreitungen dargestellt werden.
71. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zur 1. Lesung des Einzelplans 12 der Haushaltsberatungen 2018/2019 eine Übersicht über die konkreten Planungsvorhaben und ihren jeweiligen Stand vorzulegen.
72. Über den Entwicklungsstand der baulichen Umsetzungen der Baumaßnahme für die Hochschule für Schauspielkunst ist dem Abgeordnetenhaus halbjährlich qualifiziert zu berichten.
73. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jeweils bis 30. Juni detailliert über die Planungen und Entwicklungen des Flughafenareals in Tempelhof inklusive des Flughafengebäudes zu berichten.
Die Wirtschaftspläne sind jährlich vorzulegen. In Jahren ohne Haushaltsberatung ist der Wirtschaftsplan so vorzulegen, dass er rechtzeitig zur letzten Sitzung des Hauptausschusses vor der Weihnachtspause und damit vor Beginn des nächsten Haushaltsjahres dem Hauptausschuss übermittelt werden kann.
74. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Oktober dem Hauptausschuss einen Bericht über die Ausgaben aus Kapitel 12 70 Titel 54080 – Leistungen des Regionalbahnverkehrs und Titel 54081 Leistungen des S-Bahnverkehrs – des jeweiligen Vorjahres vorzulegen. Der Bericht soll die tatsächlich erbrachten Verkehrsleistungen aus den jeweiligen Verkehrsverträgen, Veränderungen des Linien- und Haltestellennetzes mit Begründung der Entscheidungen, Veränderungen der Takt- bzw. Betriebszeiten, die Ergebnisse des Qualitätsmonitorings, eventuell vorgenommene Abschläge wegen Minderleistungen und die Entwicklung der Fahrgastzahlen sowie die geleisteten Zahlungen des Landes an die jeweiligen Vertragspartner enthalten.
75. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Oktober dem Hauptausschuss einen Bericht über die Erfüllung des Verkehrsvertrages mit der BVG sowie die Entwicklung des landeseigenen Unternehmens BVG ähnlich dem bisherigen Monitoring zu geben. Der Bericht soll Angaben zur erbrachten Verkehrs- und Betriebsleistung bei Bus, U- und Straßenbahn, Veränderungen des Linien- und Haltestellennetzes, Veränderungen der Betriebs- bzw. Taktzeiten, Entwicklung der Fahrgastzahlen, Entwicklung der Fahrpreise, Verwendungsnachweis für Leistungen zur Unterhaltung der Infrastruktur nach Unternehmensvertrag, Darstellung des Qualitätsmonitorings, Entwicklung der Verbindlichkeiten des Unternehmens, Entwicklung der Sach- und Personalkosten, Darstellung der Investitionen und Sanierungsmaßnahmen enthalten.
76. Der Senat wird aufgefordert, im Benehmen mit der BVG sicherzustellen, dass die Maßnahmen für einen behindertengerechten bzw. familienfreundlichen Ausbau von U-Bahnhöfen fortgesetzt werden und auch barrierefreie Übergänge von und zum Bus bzw. der Straßenbahn enthalten sind. Dies ist ggf. im Rahmen des Verkehrsvertrages zu vereinbaren. Dem Hauptausschuss ist jährlich zum 30. Juni zu berichten.
77. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis zum 30. Juni 2016 über den Stand der Machbarkeitsstudie Radschnellwege zu berichten.
78. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss halbjährlich einen Bericht über den voraussichtlichen Mittelabfluss und die Einnahmeerwartung in den Kapiteln 12 40 und 12 95 (Programmmittel Wohnungsbauförderung) vorzulegen. Darin soll dargestellt werden, bei wel
chem Titel voraussichtlich mehr als 500.000 Euro nicht benötigt werden. Verlagerungen von mehr als 500.000 Euro aus einzelnen Titeln sind dem Hauptausschuss grundsätzlich vorab vorzulegen. Der Hauptausschuss kann nachträglich unterrichtet werden, wenn dieser Sachverhalt lediglich durch die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Bund oder gegenüber der IBB aufgrund bestehender Deckungsmitteilungen bedingt ist.
79. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jeweils zur ersten Lesung der Haushalte die Finanzierungen und Folgelasten aller aus den Kapiteln 1240 und 1295 zu finanzierenden Förderprogramme in einer „Programmfibel“ darzustellen.
Hinsichtlich der bereits abgeschlossenen Wohnungsbauprogramme sind – soweit hieraus noch Ausgaben zu leisten sind – die Leistungen nach Förderungswegen und Förderungsarten (z. B. Aufwendungsdarlehen, Aufwendungszuschüsse, Baudarlehen) kumuliert und differenziert darzustellen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird aufgefordert, jeweils vor Beginn der Haushaltsberatungen über die Entwicklung der Sozialwohnungsbestände (Bestand im Vorjahr, Zugänge, Abgänge, Bestand am Ende des Vorjahres) in den Bezirken zu berichten.
Der Senat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit dem jeweils zu erwarteten Baubeginn und dem Bauende bei allen künftigen Planungen die Position „Unvorhergesehenes“ generell realistischer als bisher üblich anzusetzen. Darüber hinaus ist zukünftig bei der Vorlage der Bauplanungsunterlagen und sonstigen Vorlagen zur Finanzierung von Baumaßnahmen eine Erklärung vorzusehen, die die Kosten im Zusammenhang mit allen rechtlichen Anforderungen abschließend benennt.
80. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss halbjährlich einen Bericht über den Planungs- und Baufortschritt der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) vorzulegen, erstmals zum 30. Juni 2016.
81. Der Senat wird aufgefordert, eine kontinuierliche Evaluierung der Aufgabenwahrnehmung der Verkehrslenkung (VLB) in Abstimmung zwischen den Aufgaben der VLB und der Bezirke durchzuführen. Dem Hauptausschuss ist halbjährlich zum 30. Juni und 31. Dezember zu berichten.
82. Der Senat berichtet dem Hauptausschuss jährlich zum 1. Mai zu den Programmen Stadtumbau Ost und Stadtumbau West sowie zu den sog. Begegnungszonen (Evaluation Modellprojekte 5 und 6).
83. Der Senat wird aufgefordert, die Bewilligung und Abrechnungsverfahren der EU-Mittel im Zuwendungsbereich unter Beachtung der LHO und der europäischen Prüfkriterien deutlich zu vereinfachen und zu entbürokratisieren.
Dafür sind die Förder- und Abrechnungsverfahren mit denen anderer Bundesländer (z. B. NRW und Thüringen) zu vergleichen und mögliche Vereinfachungen – z. B. bei Personal- und Honorarabrechnungen oder bei der Einrichtung von Unterkonten für Maßnahmen, statt einem Bankkonto für jede einzelne Maßnahme – auch für Berlin zu prüfen und bei entsprechender Eignung zu übernehmen oder ggf. zu modifizieren.
Die geänderten Prüfkriterien, das künftige Abrechnungsverfahren und die künftige Darstellung der Mittelverwendung sind dem Hauptausschuss bis 31. März 2016 vorzulegen.
Zur Lösung von Konflikten bei der Abrechnung zwischen den Beteiligten ist eine unabhängige Clearingstelle einzurichten.
84. Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit visitBerlin sowie den Bezirken dem Hauptausschuss jährlich bis 31. Oktober zur Weiterentwicklung und Umsetzung des Konzepts und der Handlungsempfehlungen zum Akzeptanzerhalt des Tourismus zu berichten.