Deshalb können wir, wie auch im Ausschuss schon, dem Antrag der Piraten nicht zustimmen. Wir wollen, dass es auch weiterhin eine Chance gibt für Berlin-Energie. Wir wollen, dass es Wettbewerb gibt und dass es nicht die Monopolstellung eines Bieters im Stromnetzkonzessionsverfahren gibt. Deshalb wollen wir, dass dieses Verfahren zurückgesetzt wird, neu ausgeschrieben wird. Parallel dazu und unabhängig davon müssen Sie Verhandlungen mit den Gesellschaftern führen. Aber im Gesamtkontext hängen sie in gewisser Weise zwar nicht rechtlich zusammen, auch nicht von der Art und Weise, wie man verhandelt, aber es bildet auch einen Hintergrund für diese Verhandlungen. Und das, finde ich soll man berücksichtigen. Alles andere ist unpolitisch.
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zum Antrag Drucksache 17/2288 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen Piraten die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der Piraten. Gegenstimmen? – Die Koalitionsfraktionen, die Grünen und die Linke. Enthaltungen – sehe ich keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Die Tagesordnungspunkte 18 und 19 stehen auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 20 war bereits in Verbindung mit der Priorität der Fraktionen der SPD und der CDU unter den lfd. Nummern 3.1 und 3.3 aufgerufen worden. Der Tagesordnungspunkt 21 steht wiederum auf der Konsensliste.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Dies ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig mit allen Fraktionen, der Vorlage – zur Beschlussfassung – zuzustimmen. Wer dies so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann haben wir das einstimmig so beschlossen. – Eine Enthaltung bei den Piraten.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 4. Juni 2015 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 24. Juni 2015 Drucksache 17/2313 NEU
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Wir hatten in der letzten Sitzung die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses an den Hauptausschuss rücküberwiesen. Die Drucksache 17/2313 ist insofern gegenstandslos geworden. Eine Beratung der nunmehr vorliegenden Beschlussempfehlungen ist nicht vorgesehen. Der Fachausschuss und der Hauptausschuss empfehlen mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Annahme des Antrags. Wer dem Antrag Drucksache 17/1967 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Ein Grüner? – Nein. Gegenstimmen? – Grüne, Die Linke und die Piraten.
[Steffen Zillich (LINKE): Knapp! – Martin Delius (PIRATEN): Ich bin auch der Meinung, das Letztere war die Mehrheit!]
Wir sind uns uneinig. – Da Uneinigkeit besteht, können wir das Problem nur durch einen Hammelsprung lösen. Ich bitte die Mitglieder des Präsidiums zu mir, um die Funktionen beim Abstimmungsvorgang festzulegen. Die Mitglieder des Hauses bitte ich, den Plenarsaal zu verlassen, in der Wandelhalle den Beginn der Abstimmung durch mein Gongzeichen abzuwarten und dann in den Saal durch die dem Abstimmungsverhalten entsprechende
Glastür, gekennzeichnet mit Ja, Nein oder Enthaltung, einzutreten. Bitte betreten Sie einzeln den Plenarsaal, um den Präsidiumsmitgliedern die Zählung der Stimmen zu erleichtern. Die Mitarbeiter der Verwaltung und der Fraktionen sowie die Senatsvertreter sind gebeten, während des Abstimmungsvorgangs den Plenarsaal weder zu betreten noch zu verlassen. – Ich darf noch mal bitten, dass die Abgeordneten den Saal zur Abstimmung verlassen.
Ich bitte, die Beisitzerinnen und Beisitzer, sich an die Positionen zu begeben. Sind alle Vorbereitungen sind nun abgeschlossen? Herr Jauch, Sie geben mir ein Signal!
Wer dem Antrag Drucksache 17/1967 zustimmen möchte, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. Es geht um die Beschlussempfehlung zu einem Antrag der Koalitionsfraktionen. Die Geschäftsführer werden doch wohl noch wissen, wie abzustimmen ist!
Ich frage die Beisitzerinnen und Beisitzer an den Türen, ob alle Mitglieder des Hauses die Möglichkeit hatten, an der Abstimmung teilzunehmen.
Ich bekomme das Zeichen, dass alle Mitglieder haben abstimmen können. Dann bitte ich die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit den Auszählungslisten zum Präsidiumstisch zu kommen, um auch unsere Abstimmung aufzunehmen. Anschließend bitte ich, das Auszählungsergebnis festzustellen und mir mitzuteilen. Zwischendurch darf ich ansagen, dass irgendjemand beim Sprung durch die Hammeltür ein schwarzes Handy verloren hat.
Ich teile Ihnen das Ergebnis mit: Mit Ja haben 77 abgestimmt, mit Nein 53. Enthaltungen gab es keine. Damit ist dem zugestimmt worden.
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/2345
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, Ruhe einkehren zu lassen und aus den Reihen herauszutreten! Das stört wirklich, Herr Staatssekretär! – Vielen Dank!
In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. – Herr Dr. Lederer, bitte schön, Sie haben das Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits einmal haben SPD und CDU eine Vorratsdatenspeicherung eingeführt, damals begründet mit der EU-Richtlinie 2006/24/EG. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung gekippt. Es handele sich bei der – Zitat –
Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt,
bis in die Intimsphäre hineinreichende Rückschlüsse ziehen und Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile erstellen.
Es steige das Risiko, unschuldig weiteren Ermittlungen und damit weiteren Grundrechtseingriffen ausgesetzt zu sein.
Im vergangenen Jahr hat der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie geschreddert. Die Begründung: Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung sei mit der Grundrechtecharta nicht vereinbar. Es seien davon auch Personen betroffen, die sich nicht auch nur unmittelbar in einer Lage befinden, die Anlass zur Strafverfolgung geben könnte. Es sei ferner kein Zusammenhang der Daten und einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit vorgesehen.
Wenn der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass etwas nichtig ist, weil es gegen die Grundrechte verstößt, dann kann die Politik nicht hingehen und sagen, interessiert uns nicht.
Das hat der Bundesjustizminister Heiko Maas im Januar 2015 gesagt, und recht hat er, der Bundesjustizminister!