So sagte der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Marcel Fratzscher Anfang der Woche in einem Interview. Er verwies dabei insbesondere auf das Potenzial der Stadt als Investitionsstandort – das ist neu, das haben wir nicht so oft gehört in der Vergangenheit – und als Anziehungspunkt für Gründer und jungen Menschen. Ich wage keine Prognose für die nächsten Jahrzehnte, aber als Verantwortlicher für den heute vorgelegten Nachtragshaushalt stelle ich fest: Berlin hat die Chance auf gute Jahre, und der Haushalt, der Nachtragshaushalt, leistet einen Beitrag dazu.
Im Vordergrund der heutigen Debatte stehen die Investitionen für die wachsende Stadt, die Umsetzung des SIWA-Gesetzes, des Gesetzes für Infrastruktur der Wachsenden Stadt. Das ist richtig, denn dies ist eine wichtige Botschaft für die Bürgerinnen und Bürger in Berlin. Ich möchte Sie erinnern, dass es aber neben dieser Hauptbotschaft der ersten Umsetzung von SIWA fünf weitere Gründe für den Nachtrag gibt. Erstens die Entwicklung der Steuereinnahmen einschließlich der City-Tax. Zum Thema City-Tax kann ich Sie darüber informieren, dass nach aktuellen Hinweisen des Gerichts das erste Gerichtsverfahren im Mai geführt werden soll. Bei einem positiven Ausgang für das Land Berlin beabsichtigt meine Verwaltung, die Freigabe der Ausgabemittel für 2014 sofort und schrittweise für 2015 vorzunehmen.
Das zweite Element im Nachtragshaushalt ist die dezentrale Veranschlagung der EU-Programme auf die Fachressorts. Das dritte ist die Aufstockung der Rücklage für den Flughafen. Der vierte Grund ist die rechtliche Absicherung der Eigenkapitalkomponente eines möglichen Angebots der Berlin-Energie für die Stromkonzession. Und
der fünfte ist die Umsetzung der BAföG-Vereinbarung mit dem Bund mit einem klar investiven Schwerpunkt.
Parallel zur Beratung dieses Nachtragshaushalts schreitet die Belegung der SIWA-Mittel – das ist ja erst einmal ein Finanzrahmen – zügig voran. Wie zugesagt, hat die Senatsverwaltung für Finanzen dem Hauptausschuss eine zweite Liste, eine sehr umfängliche zweite Liste von Maßnahmen, vorgelegt, die aus dem SIWA finanziert werden. Das Besondere dabei ist, mit dieser zweiten Liste werden ca. weitere 100 Einzelmaßnahmen angestoßen, die auf Vorschlägen der Bezirke beruhen. Damit werden 108 Millionen Euro für Projekte in die Bezirke fließen, mehr als 70 Prozent davon, das war auch die Zielsetzung, die wir uns vorgenommen hatten, für bauliche Maßnahmen an den Schulen. Die Liste trägt den Wünschen und Bedürfnissen der Bezirke Rechnung, übrigens so weit wie möglich, weil die Bezirke mehr Maßnahmen angemeldet hatten, als das Finanzvolumen zuließ. Die Vorschläge machten eine Priorisierung erforderlich. Die Liste ergänzt die erste bereits im März vorgelegte Aufstellung von Maßnahmen. Damit sind die zur Verfügung stehenden Mittel des SIWA nun fast vollständig belegt.
Unserem Ziel, bald zu sehen, dass die ersten Aufträge erteilt werden, dass die ersten Investitionsmittel fließen, sind wir damit einen großen Schritt nähergekommen. Die Liste bestätigt die politischen Schwerpunktsetzungen für Maßnahmen in den Bereichen Bildung und Erziehung. Neben den Investitionen für die Erhaltung von Schulbauten und Sporthallen kommt das Thema Kitas dazu, wobei wir mit Mitteln des kommunalen Investitionsprogramms dann das stellen, was das Bundesprogramm ergänzt. Dabei werden jetzt im Rahmen des SIWA 640 neue kommunale Kitaplätze geschaffen, davon 440 im Ü-3-Bereich. Die Bezirke erhalten weitere 26 Millionen Euro für 40 weitere Infrastrukturmaßnahmen von Straßen über Spielplätze bis zu Jugend- und Kultureinrichtungen.
Nicht vergessen sollten wir, dass es dezentral in Berlin an vielen Stellen auch durch die Umsetzung der BAföGEinigung mit dem Bund viele Projekte realisiert werden. Der Großteil auch dieser 66 Millionen Euro ist mittlerweile belegt, darunter 32 Millionen Euro verteilt auf insgesamt 74 Maßnahmen für bauliche Investitionen in den zwölf Berliner Hochschulen, sowie 12 Millionen Euro für die Sanierung von Schulgebäuden. Diese werden primär in 44 Maßnahmen zur Ertüchtigung der sanitären Anlagen, Toiletten und Ähnliches, plus einer Reihe von Kleinmaßnahmen genutzt werden.
Um nicht missverstanden zu werden: Der Investitionsbedarf in Berlin ist groß, sehr groß, aber die Weisen wussten schon vor Generationen, jeder lange Weg beginnt mit einem ersten Schritt. Mit gut 200 Projekten wird dieser erste große Schritt sichtbar, und er wird in der ganzen Stadt, in der Breite der Stadt sichtbar. Insgesamt muss
uns aber klar sein, dass uns dieser Investitionsbedarf mindestens oder ca. ein Dutzend Jahre beschäftigen wird.
Die Schwerpunktsetzung in den Bezirken war uns wichtig. Es sind zum einen die Projekte, die Bürgerinnen und Bürger buchstäblich vor Ort in ihren Kiezen sehen werden. Es unterstreicht zum anderen die wichtige Rolle der Träger öffentlicher Aufgaben in unserer Stadt, die die Bezirke nun einmal sind.
Parallel zu der Festlegung der SIWA-Maßnahmen haben wir – das ist jetzt außerhalb des Nachtragshaushalts, wenn Sie so wollen – als Finanzverwaltung die Beratung mit den Bezirken über deren personelle Ausstattung zum Abschluss gebracht. Es hat dort eine Arbeitsgruppe gegeben, die über zwei Monate getagt und positive Ergebnisse erzielt hat. Denn natürlich gilt, es braucht nicht nur Geld, sondern auch das Personal, um Investitionen umzusetzen, um die öffentliche Leistung zu erbringen. Daher haben wir gemeinsam mit den Bezirken vereinbart, bis 2017 wird es zu den bereits bewilligten Stellen weitere 301 Stellen für die Bezirke geben. Davon sind 132 für den Bereich Hochbau, 69 für die Jugendämter vorgesehen. Das ist der Löwenanteil. Der Rest fließt in jene anderen Bereiche wie Gesundheitsvorsorge und Standesämter, in denen es wegen des Bevölkerungswachstums höhere Fallzahlen gibt. Ich will betonen, dass es sich dabei auch um einen nicht abgeschlossenen Prozess handelt. Wenn das Wachstum der Stadt anhält, werden auch diese Arbeitsgruppen aus Bezirken und Senatsverwaltung für Finanzen in Zukunft weiter tagen. Und es wird im Lichte der Bevölkerungsentwicklung eine Überprüfung geben. Es geht hier dabei um die bedarfsgerechte Ausweitung, und es geht dabei um die Steuerung in die Sektoren, in denen die Stadt wächst. Das bedeutet auch, dass das gut in die Grundmelodie „wir konsolidieren und wir investieren in die Zukunft“ passt.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, dem Parlament, den Bezirken und den Hauptverwaltungen noch einmal zu danken. Das war nämlich ein ziemlicher Spurt. Es ist keineswegs selbstverständlich, dass es in der kurzen Zeit, die wir seit Inkrafttreten des SIWA-Gesetzes zu verzeichnen hatten, möglich war, dieses in einen Haushalt zu gießen und so weit umzusetzen. Nur deshalb war dieser rasche Erfolg möglich. Ich bin auch erfreut und dankbar und weiß auch, dass das nicht selbstverständlich ist, dass die Opposition gestern im Hauptausschuss sich bei der SIWA-Belegung geschlossen der Stimme enthalten hat, weil das doch auch heißt, dass ein gewisser Rückhalt auch bei der Opposition für diese Vorhaben vorhanden ist.
Sehr hilfreich ist der Änderungsantrag zum Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes, wonach die SIWA-Investitionen möglichst beschleunigt werden. Kurz gesagt, wir tun alles, damit die Implementierung, damit die Bau
maßnahmen nun so rasch wie möglich beginnen, wenn Sie so wollen: damit die Spaten möglichst rasch zum Einsatz kommen. Wir haben die Projekte geprüft und nach Bedarf ausgewählt. Die SIWA-Mittel sollen zügig und unbürokratisch fließen. Es wird so ähnlich abgewickelt werden, wie wir das bei dem erfolgreichen K II, dem Konjunkturprogramm, in den vergangenen Jahren gemacht haben.
Wir werden dann auf die Erfahrungen dieses Jahres auch in den Prozessen, den geschäftlichen und den Verwaltungsprozessen, aufbauen. Die Befassung in Bezirksverordnetenversammlungen und Bezirksämtern wird dann auch ein Regelprozess werden können.
Wir im Senat, das gilt für alle meine Kolleginnen und Kollegen, freuen uns über diese Investitionen. Wir sind auch ein bisschen stolz darauf, dass wir das hinbekommen haben. Gleichzeitig wiederhole ich, was ich bei der Einbringung des Nachtragshaushalts sagte: Die Haushaltspolitik folgt den Prioritäten Konsolidieren – erste Priorität – und zweite Priorität Investieren. Berlin ist Sanierungs- und Konsolidierungsland. Wir stehen dabei unter besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit. Wir werden nichts vorlegen, was den Pfad, der uns durch die Schuldenbremse vorgegeben ist, infrage stellt. Ich füge bei dieser Gelegenheit hinzu: Wir werden das auch bei den Haushaltsberatungen für 2016/2017 in den kommenden Monaten streng im Auge behalten.
Jetzt komme ich noch zu einem Punkt, der im Haushalt eine Rolle spielt, der auch in der Presse bereits ein bisschen diskutiert worden ist: Wir müssen versuchen, das finanziell Machbare auch bei den Großprojekten im Blick zu behalten und nicht zu vergessen: Das wichtigste Großprojekt, das nun endlich zu einem Ende geführt werden muss, ist sicherlich der Flughafen. Mit dem Nachtragshaushalt 2015 weisen wir der Rücklage bekanntlich weitere 72 Millionen Euro zu.
42 Millionen Euro, Entschuldigung! – Ich will die Gelegenheit nutzen, Sie über den Stand der Absprachen im Kreis der Gesellschafter zu informieren. Berlin, Brandenburg und der Bund haben sich am 17. April in der Gesellschafterversammlung darauf geeinigt, die Liquidität der FBB mit bedarfsgerechten Kapitalzuführungen aus den Haushalten in Höhe von bis zu 1,1 Milliarden Euro zu unterstützen. Es ist wichtig, diese Summe nicht aus dem Auge zu verlieren. Sie werden jeweils die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Kapitalzuführung schaffen, damit die Bauarbeiten wie geplant mit dem Ziel einer termingerechten Eröffnung des Flughafens Ende 2017 fortgesetzt werden können. Die reinen Baukosten für eine
Flughafenstartkapazität von 27 Millionen Passagieren liegen damit bei 5,4 Milliarden Euro. So hat es auch die Flughafengesellschaft nach außen kommuniziert. Alle Gesellschafter werden diese Mittel – das ist für Sie in den Haushaltsberatungen wichtig – als Darlehen leisten. Dadurch soll ein Signal zur Kostendisziplin gegeben werden. Auch wenn diese Darlehen erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt zurückgeführt werden sollen, ist es wichtig, dass dies stattfindet.
Getrennt von den Kosten für die Fertigstellung sind die für die von der Geschäftsführung der FBB geplante Kapazitätserweiterung und auch der Schuldendienst sowie die Bedienung der bereits bestehenden Darlehen zu betrachten.
Hier haben die Gesellschafter die Geschäftsführung aufgefordert, für die veranschlagten Kosten von bis zu 1,1 Milliarden Euro Vorschläge für eine externe Finanzierung zu entwickeln. Die Gesellschafter haben sich bereiterklärt, bei externen Krediten ggf. im Rahmen der gesetzlichen Regelungen mit Bürgschaften Unterstützung zu leisten. Die dahinterliegende Logik ist mir wichtig, und dafür will ich auch hier im Parlament um Unterstützung werben. Erstens: Gegenwärtig ist der Flughafen kaum kreditfähig. Zweitens: Das wird nach der Eröffnung anders sein. Selbst wenn nach der Eröffnung noch nicht schwarze Zahlen geschrieben werden, ist der Flughafen dann voraussichtlich kreditfähig. Wenn er kreditfähig ist, erlaubt dies die Finanzierung des Ausbaus des Flughafens aus Kreditmitteln, die dann verbürgt werden können, und somit eine Finanzierung ohne den Einsatz von Haushaltsmitteln.
Somit erfolgt eine deutliche Trennung von den Fertigstellungskosten, zu denen sich die Gesellschafter immer bekannt haben, und die Kapazitätserweiterungskosten werden davon getrennt behandelt. All das unterliegt einer klaren Haushaltstransparenz, sowohl durch die Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 als auch aufgrund der Tatsache, dass durch die Aufstockung der Rücklage dieses Mal vorgesehen ist – das haben Sie auch den Unterlagen entnommen –, dass vor jeder beantragten Gesellschaftermittelleistung Berlins der Antrag der Flughafengesellschaft und die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Finanzen hinsichtlich der Bedarfsprüfung dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vorgelegt werden. Erst nach der Genehmigung durch den Hauptausschuss wird ausgezahlt. Das Abgeordnetenhaus ist somit eingebunden – und zwar an einer wesentlichen Stelle.
Ich fasse zusammen: Investieren und Konsolidieren bleibt der Zweiklang, der das Handeln dieses Senats untermalt. Wir erweitern und erneuern in finanziell solider Form die physische und auch die soziale Infrastruktur des Landes Berlin. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt werden
Vielen Dank, Herr Senator! – Meine Damen und Herren Kollegen! Für die Besprechung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von grundsätzlich zehn Minuten zur Verfügung. Die Auswirkung der Redezeitüberschreitung und Anrechnung auf das Kontingent der jeweiligen Fraktion sind Ihnen ja bekannt. – Es beginnt nunmehr die Fraktion der CDU, und ich erteile dem Kollegen Goiny hiermit das Wort. – Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das hier vorliegende Gesetz mit dem Nachtragshaushalt und der SIWA-Liste ist schon etwas, worauf wir als Koalition, aber auch als Land Berlin ein Stück stolz sein können. Das Land Berlin ist meines Wissens das einzige Bundesland, das sich gesetzlich verpflichtet hat, Haushaltsüberschüsse hälftig zur Schuldentilgung und für Investitionen in Infrastruktur zu verwenden. Ich glaube, deutlicher kann man gar nicht machen, dass sich diese Koalition die Haushaltssanierung und die Investitionen in die Zukunft dieser Stadt als einen Markenkern gewählt hat.
Wir haben seit Beginn dieser Wahlperiode knapp 1,3 Milliarden Euro Schulden getilgt. Wir haben jetzt noch einen Haushaltsschuldenstand in Höhe von knapp 58,8 Milliarden Euro – plus Kassenverstärkungskredite. Das heißt, auch hier ist die Tendenz eindeutig. Uns kommen natürlich eine gute wirtschaftliche Situation in Deutschland, eine gute Konjunktur und die beispiellos niedrigen Zinsen zugute. Auf der anderen Seite haben wir aber auch – der Finanzsenator hat eben bereits darauf hingewiesen – eine Reihe von Risiken und unerwarteter Ausgaben zu verkraften gehabt, zum einen die Reduzierung im Länderfinanzausgleich durch den Zensus, zum anderen die Mehrkosten für den Flughafen. Wir werden sicherlich auch – der Herausforderung wollen und werden wir uns stellen – die Kosten für eine menschenwürdige und angemessene Unterbringung von Flüchtlingen bewältigen. Gleichwohl ist es gelungen, in den Haushalten seit Beginn der Wahlperiode einen Überschuss zu erzielen. Darauf, denke ich, kann die Koalition ein Stück weit stolz sein, und das sind auch wir als CDU.
Es war deshalb eine gute Idee der beiden Fraktionsvorsitzenden im letzten Jahr, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Ich darf mich auch beim Senat und bei den Bezirken für die Umsetzung bedanken, mit der wir diese Maßnahmen zügig und gut sortiert mit entsprechender Priorität beraten haben und heute auch beschließen können.
Ich bin dem Finanzsenator für den Hinweis dankbar, dass der Nachtragshaushalt aus einer Reihe von Punkten besteht, die er aufgelistet hat. Die Aussage zum Thema City-Tax ist eine, die hier mit Interesse zur Kenntnis genommen wird, weil wir eine entsprechende Erwartung in der Stadt haben.
Zum Thema Flughafen will ich betonen, dass uns das in der Tat als wichtigstes Infrastrukturvorhaben in der Region von besonderer Bedeutung ist und wir gleichwohl natürlich zum einen die Mittel zur Verfügung stellen wollen und müssen, auf der anderen Seite aber auch sicherstellen, dass über die entsprechende Veranschlagung in den Haushalt in künftigen Jahren eine parlamentarische Beteiligung erfolgt. Ich finde es auch gut, Herr Finanzsenator, dass Sie noch einmal klargestellt haben, dass auch bei weiteren Auszahlungen das Parlament zu beteiligen ist. Das ist noch einmal ein wichtiger Punkt für uns.
Berlin gehört zu den Bundesländern, die die Zusage umgesetzt haben, die freigewordenen Mittel aufgrund der Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund im Bereich Bildung, im Bereich Hochschule einzusetzen. Wir glauben, dass durch die Verteilung, die wir gerade im Wissenschaftsbereich vorgenommen haben, eine Reihe wichtiger Maßnahmen in der Berliner Wissenschafts- und Hochschullandschaft möglich sind. Die CDU-Fraktion freut sich insbesondere, dass mit den Maßnahmen, die durch das SIWA finanziert werden, mit wichtigen Investitionen ein deutlicher Akzent in Richtung Charité, in Richtung Stärkung aller Standorte gesetzt wird, insbesondere auch im Hinblick auf den lange vernachlässigten Standort Benjamin Franklin.
Wir haben uns darüber hinaus bemüht, die Maßnahmen so zu verteilen, dass wir dringende Projekte in wichtigen Bereichen der Berliner Infrastruktur fördern. Wir haben den Bildungsbereich – ich habe eben schon die Hochschulen erwähnt –, den Schulbereich, die Kitas, Wohnungsbau und Flüchtlingsunterkünfte besonders gefördert. Wir sind aber auch der Meinung, dass auch in den Bereichen Polizei, Feuerwehr und Justiz die Infrastruktur verbessert werden kann. Es ist erst jüngst wieder durch die Presse gegangen, in welch desolater Situation sich insbesondere die Schießausbildungsplätze der Polizei befinden. Wir freuen uns, dass wir hier einen Beitrag leisten können, den Sanierungsstau ein Stück abzuarbeiten.
Im Bereich der Krankenhausförderung haben wir nicht nur in die Charité investiert, sondern auch in Vivantes und bei anderen Krankenhausträgern. Das macht deutlich, dass der Koalition die Gesundheitsversorgung der Berliner Bevölkerung von besonderer Bedeutung ist.