Änderung der Rechtsform der Berlinwasser Holding Aktiengesellschaft (BWH AG) in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BWH GmbH)
I. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt gemäß § 65 Abs. 6 Nr. 3 LHO der Umwandlung der Berlinwasser Holding AG (BWH) in eine Berlinwasser Holding GmbH zu.
II. Das Abgeordnetenhaus von Berlin nimmt die Verkleinerung des Aufsichtsrates der BWH AG von 20 auf nunmehr drei Aufsichtsratsmitglieder und die damit verbundenen Änderungen des Konsortialvertrages und des Vertrages über zwei Stille Gesellschaften (StGV II) und der Aufhebung des Interessenwahrungsvertrages zur Kenntnis.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung des nachfolgend genannten Grundstückes zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) zum 01.01.2015 zu: