Der Antrag auf Drucksache 17/2019 soll heute vertagt werden. Die dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, die auf der heutigen Dringlichkeitsliste steht, soll keinen Eingang mehr auf die Tagesordnung finden. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.
Tagesordnungspunkt 14 war Priorität der Fraktion Die Linke unter Nummer 3.3. Tagesordnungspunkt 15 steht auf der Konsensliste.
Meine Damen und Herren! Das war unsere heutige Tagesordnung. Die nächste, das ist dann die 59. Sitzung findet am Donnerstag, dem 29. Januar 2015 um 11.00 Uhr statt.
Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln:
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 4. Dezember 2014 Drucksache 17/2007
Berlin für den atomaren Notfall fit machen – Konsequenzen aus BMU-Länder-Kommunikationsübung umsetzen
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 10. Dezember 2014 Drucksache 17/2020
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, unverzüglich die gemeinsame Landesplanungskonferenz von Berlin und Brandenburg einzuberufen. Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, all seine rechtlichen und politischen Möglichkeiten zu nutzen, die Erschließung des Braunkohletagebaugebiets Welzow-Süd II zu hinterfragen.
Initiative für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt weiterentwickeln (II) – Geschichtsdokumentation und Forschung
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen vom 20. November 2014 Drucksache 17/1991
a) Der Senat strebt in Kooperation mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld die Wiedereinrichtung eines Magnus-Hirschfeld-Instituts an. Das Abgeordnetenhaus unterstützt hierzu die Entwicklung und Umsetzung eines engen Verbunds der diversen in Berlin vorhandenen Archive mit Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen (LSBTI)-Bezug. Hierbei soll mit der Gesellschaft, Universitäten und anderen Institutionen kooperiert werden. Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, Unterstützungsmöglichkeiten für die berlinbezogene LSBTI-Geschichtsforschung zu prüfen und zu initiieren, z. B. bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie für den angestrebten Archivverbund.
b) Der Senat fördert die Verstetigung der Arbeit des Gremiums für die historische Aufarbeitung juristischer Verfolgung Homosexueller und Diskriminierung nicht-heterosexueller Lebensweisen. Gleichzeitig sollte Forschung Facetten von LSBTI-Kultur aufzeigen. Das im August 2012 eingerichtete „Koordinierungsgremium zur Geschichte von Lesben, Schwulen und transgeschlechtlichen Menschen“ ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Das Land wirkt darauf hin, dass die Forschenden unbürokratisch Akteneinsicht bei den betroffenen Institutionen erhalten und unterstützt die Forscher/Forscherinnen bei der Sichtung der Akten.
c) Auf Bundesebene setzt sich der Senat weiterhin für die Rehabilitierung der zwischen 1945 und 1994 nach § 175 StGB Verurteilten ein.
d) Der Senat setzt sich dafür ein, dass das Koordinierungsgremium die Lebensverhältnisse und Diskriminierung lesbischer/bisexueller Frauen in der historischen Aufarbeitung gleichermaßen berücksichtigt.
e) Angesichts des zunehmenden Alters der Zeitzeugen/Zeitzeuginnen hat ein Forschungsprojekt zur Zeitzeugen-/Zeitzeuginnenbefragung hohe Priorität. Die Ergebnisse aus Forschungsarbeit und Befragung von Zeitzeugen müssen gesichert und systematisiert werden.
f) Zur Pflege von Stelen und Denkmälern von Persönlichkeiten aus der LSBTI-Community ist bei den im Bündnis gegen Homophobie engagierten Unternehmen anzufragen, inwieweit sie sich an den Kosten beteiligen werden.
g) Der Senat gibt eine Studie zur aktuellen Lebenssituation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Jugendlichen in Berlin in Auftrag, die zudem die verschiedenen Dimensionen der Mehrfachdiskriminierung berücksichtigt. Dabei sind auch die Ergebnisse der bundesweiten Studie zu LSB-Jugendlichen, die die Bundesregierung beim Deutschen Jugendinstitut in Auftrag gegeben hat, zu evaluieren und einzubeziehen.
h) Der Senat verstärkt seine konzeptionelle und finanzielle Unterstützung für die Koordinierung und Realisierung von Forschungs-, Dokumentations- und Bildungsmaßnahmen, u. a. für weitere Interviews im Rahmen des Zeitzeugen/-Zeitzeuginnen-Projekts „Ar
i) Zur geschichtswissenschaftlichen „Beweissicherung“ ist alles zu unternehmen, um alle noch nicht vernichteten Justiz- und anderen diesbezüglichen Akten im Bestand des Landes Berlin umfassend zu sichten, zu sichern und für die Forschung zu erschließen, u. a. im Berliner Landesarchiv, im Polizeiarchiv, im Psychiatriearchiv des Instituts für Geschichte der Medizin in der Charité sowie in Archiven und Museen der Frauen-, Lesben- und Schwulenbewegung.