Änderung der Rechtsform der Berlinwasser Holding Aktiengesellschaft (BWH AG) in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BWH GmbH)
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 9. Oktober 2014 Drucksache 17/1902
In den kommenden Jahren besteht in Berlin weiter ein großer Bedarf an einzustellenden Lehrerinnen und Lehrern. Ziel ist es, möglichst alle Stellen mit Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerbern zu besetzen. Entsprechend den Erfahrungen im laufenden Schuljahr muss jedoch damit gerechnet werden, dass auch für das Schuljahr 2015/2016 zahlreiche Stellen mit Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern besetzt werden müssen. Um sicherzustellen, dass die Quereinsteiger den hohen Anforderungen ihrer beiden Fächer an den Lehrerberuf gerecht werden können, wird der Senat aufgefordert, folgende Maßnahmen zu prüfen, mit denen die Auswahl, die Qualifikation und der Berufseinstieg der Quereinsteiger unterstützt werden können:
Einrichtung einer Informations- und Beratungsstelle in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft für Interessierte und potenzielle Bewerberinnen und Bewerber am Quereinstieg in den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers.
Es soll darauf geachtet werden, dass es an einzelnen Schulen zu keiner unangemessenen Konzentration von Quereinsteigenden unter den neu eingestellten Lehrerinnen und Lehrern kommt.
Ausdehnung der Einführungswoche für eine intensivere Vorbereitung aller Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger vor ihrem Unterrichtsbeginn. Durchführung eines verpflichtenden Beratungsgesprächs und Schaffung eines Praktikumsangebots für Bewerberinnen und Bewerber für den Quereinstieg, die nicht zuvor als Vertretungslehrer gearbeitet haben. Reduktion der eigenständig zu erteilenden Unterrichtsstunden für Quereinsteiger von 19 auf 17 Stunden.
Stärkere Begleitung der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger an ihrer Schule durch Tutoren, die da
Verpflichtende Fortbildung für alle Quereinsteiger in den ersten fünf Jahren ihrer Lehrtätigkeit (nach Abschluss des berufsbegleitenden Referendariats), die auf einem gemeinsam zwischen der Schulleitung und Lehrkraft vereinbarten individuellen Fortbildungsplan basiert.
Dem Verkauf des Grundstücks Spichernstraße 1 / Schaperstraße 37 in 10777 Berlin-Wilmersdorf zu den von der GEWOBAG Wohnungsbau AG im Kaufvertrag vom 04.03.2014 zur UR-Nr. 42/2014 und den Änderungsurkunden vom 06.06.2014 UR.-Nr. 131/2014 und vom 19.09.2014 UR.-Nr. 207/2014 jeweils des Notars Günter Sarembe in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.
Dem Verkauf von insgesamt 605 868 m² großen Grundstücken, alle geführt beim Amtsgericht Zossen, Grundbuch von Großbeeren Blatt 1805, Gemarkung Großbeeren, Flur 2, Flurstücke 562, 563, 566, 567, 570, 571, 573, 574, 577/2, 578, 579, 580, 581, 582, 583, 584, 585, 586, 587, 588, 589, 590, 591, 592, 1568, 1570, 1572, 1574, 1576, 1578, Flur 3, Flurstück 397/2 sowie Grundbuch von Großbeeren Blatt 2343, Gemarkung Großbeeren, Flur 2, Flurstück 37 und 1580 zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 27.05.2013 (UR-Nr.: B 165/2013 des Notars Frieder Buchmann, Berlin) wird zugestimmt.
Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz des Sport-Grundstücks mit Bürogebäude und Bolzplatz Arcostr. 11, Ortsteil Charlottenburg, zwecks Wohnbebauung
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 17. Oktober 2014 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. November 2014 Drucksache 17/1940
Der Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz des Sport-Grundstücks mit Bürogebäude und Bolzplatz Arcostr. 11, Ortsteil Charlottenburg, zwecks Wohnbebauung wird zugestimmt.
Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz des Sportraums Driesener Str. 22 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, zugunsten einer Schulmensa
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 17. Oktober 2014 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. November 2014 Drucksache 17/1941
Der Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz des Sportraums Driesener Str. 22 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, zugunsten einer Schulmensa wird zugestimmt.
Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der innen liegenden Sporthalle Pasteurstr. 7-11 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, zugunsten von Schulmensa/Cafeteria und Foyer
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 17. Oktober 2014 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. November 2014 Drucksache 17/1942
Der Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der innen liegenden Sporthalle Pasteurstr. 7-11 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, zugunsten von Schulmensa/Cafeteria und Foyer wird zugestimmt.