Kein Rückschritt in Sachen Barrierefreiheit – zweite Rampe bei allen Eindeckerbussen wieder einführen
Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2013 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung und für die Bezirke
Der Senat wird aufgefordert, in Gesprächen mit dem Bund darauf hinzuwirken, dass dieser die soziale Verantwortung für bundeseigene Wohnungen, die sich in Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt befinden, wahrnimmt.
Der Senat soll darauf hinwirken, dass bundeseigene Immobilien vor einem Verkauf zuerst den jeweiligen Städten und Gemeinden zum Kauf angeboten werden (Kommunale Vorkaufsmöglichkeit), soweit die Regelungen der §§ 24ff gemäß BauGB nicht durchgreifen. Grundlage für das Kaufangebot muss der von einem unabhängigen Grundstückssachverständigen ermittelte Verkehrswert gemäß § 194 Baugesetzbuch sein. Bis zu einer entsprechenden Regelung soll der Bund vorerst keine weiteren Wohnungsbestände in Berlin veräußern.
Wahl einer Person des öffentlichen Lebens durch das Abgeordnetenhaus als Mitglied des Beirates der Einstein-Stiftung Berlin
Transparente Veröffentlichung im Internet aller Möglichkeiten für die Beantragung von Fördermitteln im Bereich Integration
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen vom 11. September 2014 Drucksache 17/1823
Der Senat wird aufgefordert, auf der Internetseite der Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration alle Möglichkeiten für die Beantragung von Fördermitteln, Zuschüssen und Zuwendungen der Europäischen Union, des Bundes und aller Senatsverwaltungen des Landes Berlin im Bereich der Integration und Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund nebst Fördervoraussetzungen und Bewerbungsfristen in übersichtlicher Form gebündelt zu veröffentlichen, regelmäßig zu aktualisieren und mit den entsprechenden Internetseiten der die Fördermittel vergebenden Stellen zu verlinken.
Offene Infrastruktur statt Zwei-Klassen-Internet: Berlin setzt sich ein für die Verteidigung der Netzneutralität
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 15. September 2014 Drucksache 17/1829
Der Senat wird aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative oder auf andere geeignete Weise auf Bundesebene für eine gesetzliche Regelung einzusetzen, die die Netzneutralität verbindlich festschreibt. Diese Regelung hat folgenden Grundsätzen zu folgen:
Alle Inhalte und Anwendungen müssen grundsätzlich gleichbehandelt werden und nur klar geregelte Ausnahmen sollen gestattet sein. Für solche belegbaren notwendigen Ausnahmen, wie beispielsweise das legitime kurzfristige Überlastungs- und TrafficManagement, sind klare und transparente Regeln zu schaffen.
Innovation und Entwicklung von neuen Anwendungen dürfen durch die zu schaffenden bundesrechtlichen Regelungen nicht gebremst werden.
Dem Verkauf von insgesamt 282 061 m² großen Grundstücken, alle geführt beim Amtsgericht Königs Wusterhausen, Grundbuch von Großziethen Blatt 2034, Gemarkung Großziethen, Flur 6, Flurstück 40/3, Flur 4, Flurstücke 1694, 1696, Flur 6, Flurstück 54, Flur 5, Flurstücke 443 und 446 sowie Grundbuch von Großziethen Blatt 3110, Gemarkung Großziethen, Flur 4, Flurstück 1692 und Grundbuch von Waßmannsdorf Blatt 228, Flur 4, Flurstücke 1/1, 1/3, 3/1, 14, 17 und 21 zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 19.12.2012 (URNr.: B 527/2012 des Notars Frieder Buchmann, Berlin) wird zugestimmt.