Protocol of the Session on October 2, 2014

Lfd. Nr. 15:

Open311 – offene und standardisierte Schnittstellen für das Berliner OnlineOrdnungsamt

Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/1828

an ITDat

Lfd. Nr. 20:

Kein Rückschritt in Sachen Barrierefreiheit – zweite Rampe bei allen Eindeckerbussen wieder einführen

Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/1839

vertagt

Lfd. Nr. 22:

Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2013 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung und für die Bezirke

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/1814

an Haupt

Anlage 2

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Zu lfd. Nr. 4.5:

Priorität der Fraktion der SPD

Tagesordnungspunkt 19

Immobilien des Bundes zuerst den Kommunen zum Kauf anbieten

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/1837

Der Senat wird aufgefordert, in Gesprächen mit dem Bund darauf hinzuwirken, dass dieser die soziale Verantwortung für bundeseigene Wohnungen, die sich in Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt befinden, wahrnimmt.

Der Senat soll darauf hinwirken, dass bundeseigene Immobilien vor einem Verkauf zuerst den jeweiligen Städten und Gemeinden zum Kauf angeboten werden (Kommunale Vorkaufsmöglichkeit), soweit die Regelungen der §§ 24ff gemäß BauGB nicht durchgreifen. Grundlage für das Kaufangebot muss der von einem unabhängigen Grundstückssachverständigen ermittelte Verkehrswert gemäß § 194 Baugesetzbuch sein. Bis zu einer entsprechenden Regelung soll der Bund vorerst keine weiteren Wohnungsbestände in Berlin veräußern.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2014 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 8:

Wahl einer Person des öffentlichen Lebens durch das Abgeordnetenhaus als Mitglied des Beirates der Einstein-Stiftung Berlin

Wahl Drucksache 17/1789

Es wurde mit einer Amtszeit für die Dauer der 17. Wahlperiode gewählt:

Frau Abgeordnete Anja Schillhaneck (GRÜNE)

Zu lfd. Nr. 10:

Transparente Veröffentlichung im Internet aller Möglichkeiten für die Beantragung von Fördermitteln im Bereich Integration

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen vom 11. September 2014 Drucksache 17/1823

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/1606

Der Senat wird aufgefordert, auf der Internetseite der Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration alle Möglichkeiten für die Beantragung von Fördermitteln, Zuschüssen und Zuwendungen der Europäischen Union, des Bundes und aller Senatsverwaltungen des Landes Berlin im Bereich der Integration und Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund nebst Fördervoraussetzungen und Bewerbungsfristen in übersichtlicher Form gebündelt zu veröffentlichen, regelmäßig zu aktualisieren und mit den entsprechenden Internetseiten der die Fördermittel vergebenden Stellen zu verlinken.

Der Senat hat bis zum 31. März 2015 dem Abgeordnetenhaus Bericht zu erstatten.

Zu lfd. Nr. 11:

Offene Infrastruktur statt Zwei-Klassen-Internet: Berlin setzt sich ein für die Verteidigung der Netzneutralität

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 15. September 2014 Drucksache 17/1829

zum Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/0972

Der Senat wird aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative oder auf andere geeignete Weise auf Bundesebene für eine gesetzliche Regelung einzusetzen, die die Netzneutralität verbindlich festschreibt. Diese Regelung hat folgenden Grundsätzen zu folgen:

Eine Drosselung oder Blockade bestimmter Inhalte und Dienste ist grundsätzlich unzulässig.

Alle Inhalte und Anwendungen müssen grundsätzlich gleichbehandelt werden und nur klar geregelte Ausnahmen sollen gestattet sein. Für solche belegbaren notwendigen Ausnahmen, wie beispielsweise das legitime kurzfristige Überlastungs- und TrafficManagement, sind klare und transparente Regeln zu schaffen.

Innovation und Entwicklung von neuen Anwendungen dürfen durch die zu schaffenden bundesrechtlichen Regelungen nicht gebremst werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2015 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 12 A:

Nr. 2/2013 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 1. Oktober 2014 Drucksache 17/1852

Dem Verkauf von insgesamt 282 061 m² großen Grundstücken, alle geführt beim Amtsgericht Königs Wusterhausen, Grundbuch von Großziethen Blatt 2034, Gemarkung Großziethen, Flur 6, Flurstück 40/3, Flur 4, Flurstücke 1694, 1696, Flur 6, Flurstück 54, Flur 5, Flurstücke 443 und 446 sowie Grundbuch von Großziethen Blatt 3110, Gemarkung Großziethen, Flur 4, Flurstück 1692 und Grundbuch von Waßmannsdorf Blatt 228, Flur 4, Flurstücke 1/1, 1/3, 3/1, 14, 17 und 21 zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 19.12.2012 (URNr.: B 527/2012 des Notars Frieder Buchmann, Berlin) wird zugestimmt.