Protocol of the Session on September 18, 2014

mit allen Problemen und Finanzierungslasten, die zahlreiche nicht auf Rosen gebettete ost- und westdeutsche Kommunen gleichermaßen haben. Deswegen geht an einer stärkeren Beteiligung des Bundes an den Sozialkosten der Kommunen – Eingliederungshilfen, Kosten der Unterkunft, Wohngeld, Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, um nur einige zu nennen – einfach kein Weg mehr vorbei. Das Konnexitätsprinzip – also das Motto: Wer bestellt, bezahlt – muss wieder vernünftig zur Geltung kommen. Ich erwarte, dass Berlin das in den Verhandlungen vertritt.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Über alle weiteren Fragen wie die über Altschuldenregelungen, die wir teilen, Zinshilfen, die Einspeisung des Soli und die stärkere Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft muss man und wird man in diesen Verhandlungen reden.

Wir sind allerdings überzeugt davon, dass es die Position Berlins stärkt, wenn sich das Abgeordnetenhaus trotz politischer Farbunterschiede in den oben genannten wesentlichen Punkten für Berlin einig ist und dies auch zeigt. Deswegen freue ich mich, dass unser Antrag – mit kleinen Änderungen – eine Mehrheit gefunden hat. Darauf lässt sich aufbauen, darauf müssen wir aufbauen, um das Beste für Berlin herauszuholen und die Zukunftsfähigkeit unser Stadt gemeinsam zu sichern.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Kollege Graf das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs ab 2019 ist für die Zukunft Berlins von existenzieller Bedeutung. Keine andere Entscheidung wird die Gestaltungskraft Berlins so nachhaltig beeinflussen wie diese.

Frau Kollegin Pop! Ich habe mich gewundert: Sie mahnen Transparenz, mahnen eine Debatte im Parlament an. Heute beantragt die Koalition das als Thema der Aktuellen Stunde an prominenter Stelle, und Ihre Fraktion stimmt dagegen.

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Seit Anfang September laufen die Verhandlungen beim Bundesfinanzminister, und genau deshalb ist es richtig, dass wir heute, zu diesem Zeitpunkt, die Debatte führen, dass wir auf eine Einbeziehung der Landesparlamente frühzeitig drängen und dass wir dem Senat Eckpunkte mit auf den Weg geben, die aus Sicht des Parlaments für die Verhandlungen bedeutsam sind. Dass wir in dieser wirklich bedeutsamen Frage einen Schulterschluss über alle Fraktionen bei dem nachher zu beschließenden Antrag haben, empfinde ich als außerordentlich wohltuend. Ich glaube, das ist ein starkes und wichtiges Signal für den Senat, in die Verhandlungen mit dem Bund und den Ländern zu gehen.

Frau Kollegin Pop! Sie haben erneut von der Hängepartie gesprochen – das hört sich für mich immer so nach Hängematte an –; der Finanzsenator und der Regierende liegen doch nicht in der Hängematte, sondern die gehen ihrer Aufgabe nach. Der Finanzsenator ist in den Gesprächen beim Bund beteiligt. Aber Ihre Argumentation ist auch in der Sache widersprüchlich. Sie sagen, das ist jetzt eine Hängepartie, das Land ist nicht handlungsfähig – schlagen aber gleichzeitig Neuwahlen vor. Dass Sie als Opposition Neuwahlen wollen, kann ich politisch verstehen, aber bitte missbrauchen Sie doch nicht den Länderfinanzausgleich dafür. Denn wenn es Neuwahlen gäbe,

(Ramona Pop)

wäre doch die Hängepartie viel größer, als sie jetzt jemals sein könnte. Dann nutzen Sie doch nicht den Länderfinanzausgleich für solche Argumente!

[Beifall bei der CDU und der SPD – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Wer jetzt ernsthaft Neuwahlen will, der schwächt eher die Position für den Länderfinanzausgleich; denn Berlin profitiert enorm vom Länderfinanzausgleich. Es ist gesagt worden: Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungsleistungen – rund 6 Milliarden Euro flossen 2013 im Haushalt. Ja, wir sind dankbar für die Solidarität und Unterstützung. Ich betone aber auch: Ja, diese Solidarität und Unterstützung hat ihre Berechtigung, denn der Länderfinanzausgleich ist in seiner bestehenden Form das wichtigste Instrument, annähernd die Lebensverhältnisse in den Bundesländern anzugleichen. Und alle Länder sollen nun einmal möglichst unabhängig von der Wirtschaftskraft die gleiche Möglichkeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge gewährleisten können. Und kein anderes Land hat mehr unter der deutschen Teilung gelitten als Berlin. Berlin hat trotz inzwischen bundesweit hervorragender Wachstumsraten immer noch gegenüber dem Bundesdurchschnitt eine strukturell geringere Wirtschaftskraft. Uns drückt natürlich die Schuldenlast von über 60 Milliarden Euro. Genau deshalb benötigt Berlin die Unterstützung der Zuweisung durch den Länderfinanzausgleich, genau deshalb sind wir auf diese Solidarität der anderen Länder des Bundes angewiesen. Ich betone aber auch: Solidarität darf keine Einbahnstraße sein. Deshalb werden wir ganz klar auch die Botschaft vermitteln: Diese Koalition wird bei der Konsolidierung des Haushalts nicht wackeln!

[Joachim Esser (GRÜNE): Das tun Sie doch! – Beifall bei der CDU und der SPD]

Herr Kollege Esser! Wir haben ja in dieser Legislaturperiode schon mehrere Haushalte beschlossen. Und jedes Mal waren am Ende der Haushaltsberatungen Sie diejenigen, die gesagt haben: Ihr müsst da noch mehr drauflegen, ihr müsst hier noch mehr drauflegen. – Nein, wir haben Kurs gehalten. Wir haben die Schulden reduziert, wir haben den Haushalt ausgeglichen, und wir haben die richtige Balance gefunden, z. B. bei der Beamtenbesoldung etwas zu machen, aber gleichzeitig Schulden zu tilgen. Das ist verantwortliche Finanzpolitik, lieber Kollege Esser!

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Diese Philosophie „Sparen und Investieren“ werden wir auch fortsetzen. Natürlich war es ein wichtiges Signal, knapp 1 Milliarde Euro Schulden getilgt zu haben für die nachfolgende Generation. Kollege Saleh hat völlig recht; wir beide haben uns vorgenommen, und wir haben das auch schon auf den Tisch gelegt: Wir werden diese Philosophie auch gesetzlich absichern, dass gleichzeitig aus den Haushaltsüberschüssen Schulden getilgt, aber auch mehr investiert werden soll.

[Joachim Esser (GRÜNE): Ach nee!]

Denn die andere Seite der Medaille ist doch, dass wir das Wachstum stärken wollen, dass wir Investitionen brauchen, dass wir unsere Einnahmen steigern wollen.

[Ramona Pop (GRÜNE): Genau das haben wir beantragt letztes Mal!]

Da greift Ihre Kritik zu kurz. Da müssen Sie auch konsequent beim Haushalt sagen, wo gespart werden soll, wenn Sie uns das heute vorwerfen. Aber Sie haben das Gegenteil getan. Das können wir in den Protokollen nachlesen.

Ich möchte die Debatte auch nutzen, kurz die Prämissen anzusprechen, die aus meiner Sicht für die Bund-LänderFinanzierung wichtig sind. Von Kollegin Pop und dem Kollegen Saleh sind einige Punkte genannt worden; ich glaube, wir haben hier einen großen Schulterschluss. Natürlich ist der Erhalt des Stadtstaatenprivilegs von entscheidender Bedeutung für Berlin. Die Einwohnerwertung ist das Kernelement dessen, was uns am Ende hier die Zuweisung bringt. Das liegt daran, dass wir als Großstadt auch für das Umland Aufgaben wahrnehmen, dass wir hier deutlich höhere Kosten haben bei der Erfüllung unserer Aufgaben. Deshalb ist es richtig, dass wir uns dafür einsetzen, es in vollem Umfang von 135 Prozent zu erhalten.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Zillich?

Nein, danke schön! – Der zweite Punkt ist auch angesprochen worden: ja, die auskömmliche Finanzierung von Berlin als Hauptstadt. Ich weiß, das ist ein Herzensanliegen des Senators für Inneres, des Finanzsenators. Herr Nußbaum, wir werden hier gemeinsam versuchen, über die Ebene des Bundes – da ist ja Bewegung, übrigens in allen Fraktionen, nicht nur bei den Regierungsfraktionen im Bund –, dass das mit Leben erfüllt wird, dass es als nationale Verpflichtung angesehen wird, eine gerechte Lastenverteilung Berlins bei der Finanzierung der Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben als Hauptstadt zu haben.

Der dritte Punkt, Tilgung der Altschulden. Da sind wir völlig einig: Wenn es die Möglichkeit gibt, das zu erreichen, dann sollten wir es erwägen. Es ist notwendig für Berlin, dass wir von dem Schuldenberg herunterkommen. Aber ich betone auch: Die Schuldenbremse gilt. Sie gilt ab 2020. Es war aus meiner Sicht eine der erfolgreichsten und weitreichendsten Entscheidungen, die Einführung der Schuldenbremse ins Grundgesetz, auch wenn das – –

[Joachim Esser (GRÜNE): Dann schaffen Sie das mal hier in die Verfassung!]

Ja, Herr Esser, gerne! Herr Esser! Sie wissen, dass wir das in der letzten Legislaturperiode beantragt haben. Sie

wissen, dass wir das in die Koalitionsvereinbarungen eingebracht hatten. Wenn sich mein Koalitionspartner bewegt, können wir es sofort machen. Ich bin sehr dafür, eine Schuldenbremse in die Landesverfassung zu schreiben, das können wir gerne machen.

[Beifall bei der CDU]

Man braucht manchmal Mut, liebe Kollegen!

Der vierte Punkt, weitere Entlastungen der Länder durch den Bund – da muss man alles zusammen sehen: Kosten der Unterkunft, Eingliederungshilfe. Herr Nußbaum! Da müssen wir sehen, dass die Papiere des Bundesfinanzministers und des Bürgermeisters von Hamburg uns nachher nicht Wege aufzeigen, wo uns am Ende Geld beim Stadtstaatenprivileg abgezweigt wird. Wir müssen das sehr seriös im Auge behalten und alles in einem Gesamtzusammenhang sehen.

Abschließend: Die Neuordnung der Länder- und Bundesfinanzbeziehungen ist eine Herkulesaufgabe. Sie ist von entscheidender Bedeutung für unsere Handlungsfähigkeit als Berlin. Deshalb ist die Botschaft der heutigen Debatte klar: Das Berliner Abgeordnetenhaus und der Senat setzen sich dafür ein, dass Berlin im Ergebnis dieser Reform nicht schlechter gestellt werden soll als jetzt. Denn Berlin braucht – auch als Hauptstadt – weiter die Unterstützung und die Solidarität des Bundes und der Länder. Berlin muss und wird aber auch weiterhin seine Hausarbeiten machen. Die Koalition aus SPD und CDU wird ihren Weg der nachhaltigen und wachstumsorientierten Finanzpolitik konsequent und entschlossen fortsetzen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke jetzt Frau Dr. Schmidt. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Finanzverfassung des Grundgesetzes ist eine wichtige Voraussetzung für die föderale Verfasstheit der Bundesrepublik und konstituiert ausdrücklich den Typus des kooperativen Föderalismus. Das ist hier mehrfach gesagt worden. Wichtig ist, dass damit ein angemessener Ausgleich zwischen den Ländern zur Sicherung gleicher Lebensweisen geschaffen wird. Über die Frage der Angemessenheit gibt es jedoch seit Jahren einen heftigen Streit zwischen den sogenannten armen und reichen Ländern, insbesondere – das ist auch hier mehrfach gesagt worden – um die Sonderrolle der Stadtstaaten. Nochmals befördert durch die nunmehr grundgesetzlich geregelte Schuldenbremse ab 2019, hat sich die Bundesregierung vorgenommen, bis Ende dieses Jahres einen Vorschlag zur Reform des Länderfinanzausgleichs

den Regierungschefs der Länder vorzulegen, und zwar am 11. Dezember. Wer wird denn an diesem Tag das Land Berlin vertreten? – Frau Pop hat auf die Schwierigkeiten hingewiesen, hier haben Sie Hausaufgaben zu machen!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Insgesamt ist das schon ein ambitionierter Zeitplan. Vor allem lässt er Zweifel aufkommen, ob eine breite Beteiligung der Parlamente möglich oder gar gewollt ist. Immerhin wird hier ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit langer Laufzeit und erheblichen Auswirkungen auf die Länder und Kommunen. Es geht hier um eine richtig große Menge Geld. Nur schade, dass Sie sich in Ihrem Antrag, verehrte Damen und Herren der SPD und der CDU, an dieser Stelle mit einer regelmäßigen Information zufriedengeben und keine unmittelbare Beteiligung als Haushaltsgesetzgeber fordern.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN]

Die Reform der Finanzverfassung unter dem Diktat der Schuldenbremse wird die finanziellen Rahmenbedingungen der Länder und Kommunen und damit eben auch die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger so nachhaltig beeinflussen, dass eine breite Beteiligung unbedingt erforderlich ist. Denn nur so kann Akzeptanz erreicht werden, nur so können die demokratischen Rechte der Volksvertretungen in Gemeinden, Ländern und auch im Bund gewahrt bleiben. Die Forderung nach einer transparenten und auch gerechten Gestaltung der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist hierbei nur folgerichtig. Nur: Transparenz allein, weil man es in der Aktuellen Stunde diskutiert, reicht dafür nicht.

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Neuverhandlungen bieten zugleich auch eine Chance, Bewährtes fortzusetzen und gleichzeitig die Unzulänglichkeiten des bisherigen Systems zu beseitigen. Aus unserer Sicht muss der Kern des Länderfinanzausgleichs ein sozialer und solidarischer Föderalismus sein. Die soziale Komponente wird durch das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsgebot sowie dem Anrecht der Bundesländer auf ausreichende Steuereinnahmen zur Deckung ihrer notwendigen Ausgaben repräsentiert. Den Bundesländern soll es hierdurch ermöglicht werden, ihre Ausgaben an den Bedürfnissen ihrer Bevölkerung auszurichten, ohne gleichzeitig einem permanenten Druck zu unterliegen, Leistungen abzubauen oder auszudünnen. Auch hier, meine Damen und Herren von SPD und CDU, haben Sie noch Hausaufgaben zu machen!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN]

(Florian Graf)

Mehrfach eingefordert wurde hier und heute schon die Solidarität der Bundesländer untereinander. Die Pflicht zum Ausgleich der Finanzkraftunterschiede sowie die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet müssen aber deutlich stärker als bisher berücksichtigt werden. Die derzeitige Situation, dass sich Bundesländer vor allem als Konkurrenten betrachten, muss beendet werden. Hierfür schlagen wir vor, neben der auskömmlichen zugleich eine aufgabengerechte Finanzausstattung sicherzustellen. Unter dem Begriff des Konnexitätsprinzips ist das angesprochen worden: Wir wollen, dass die Ausgaben für Kosten der Unterkunft, für Grundsicherung, für Asylsuchende, für Eingliederungshilfe und BAföG, aber auch für sozioökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche sowie für die Hochschulen vom Bund bezahlt werden – der, der es bestellt, soll es auch bezahlen.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Heiko Herberg (PIRATEN)]

Fakt ist: Schaut man sich diese Ausgaben an, verbleiben nach ihrem Abzug sehr unterschiedliche restliche Mittel zur Gestaltung der Politik, zur Reaktion auf Bedürfnisse der Bevölkerung in den einzelnen Bundesländern. Es ist daher folgerichtig, diese Strukturblindheit des Länderfinanzausgleichs aufzuheben, indem – erstens – Teile der bisher unter den Ländern aufgeteilten Umsatzsteueranteile an einen gemeinsamen Fonds aller Länder fließen, aus dem dann Ausgaben für sozioökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche und für die Hochschulen finanziert werden. Und, wir haben es gesagt: Der Bund soll künftig die Kosten übernehmen, bei denen die Länder und Kommunen Erfüllungsgehilfen bundesstaatlicher Sozialgesetzgebung sind und damit faktisch keine Gestaltungsspielräume haben. Das finanzielle Engagement des Bundes bei Bildungsausgaben und bei BAföG kommt ja nicht ganz freiwillig, sondern weil der Druck von Ländern und Kommunen hier schon sehr groß ist.

Thema Altschulden: Natürlich sind die Altschulden eine große Belastung für Länder und Kommunen. Die Schaffung von gleichen Voraussetzungen in den Bundesländern unter den Bedingungen der Schuldenbremse bedeutet eben zugleich eine klare Entlastung der Länder und Kommunen bei den Altschulden und den damit verbundenen Zinszahlungen. Ein Altschuldenfonds ist dafür unerlässlich. Falsch ist aber, einen Altschuldenfonds gegen den Solidaritätszuschlag auszuspielen. Richtig ist: Sowohl der Solidaritätszuschlag als auch ein Altschuldenfonds sind entscheidende Bestandteile eines solidarischen und aufgabengerechten Länderfinanzausgleichs.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN]