Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 26. Juni 2014 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 2. Juli 2014 Drucksache 17/1756
sofort die im April 2013 beendete Möglichkeit der finanziellen Abgeltung von Arbeitszeitkonten rechtlich zu regeln,
vor Erlass der Änderung der Arbeitszeitverordnung und der Änderung der Erholungsurlaubsverordnung die Beschäftigtenvertretungen zu beteiligen und anzuhören.
Wahl der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten sowie von fünf Richterinnen/Richtern des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin
Das Abgeordnetenhaus hat gemäß § 1 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof vom 08. November 1990 (GVBl. S. 2246), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2011 (GVBl. S. 336), für die Dauer von sieben Jahren einen Vizepräsidenten sowie fünf Richterinnen und Richter als neue Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs gewählt:
Berlin braucht endlich eine Gewaltschutzambulanz und Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle zur Versorgung von kindlichen und erwachsenen Gewaltopfern – Voraussetzungen für eine anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten schaffen
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 11. Juni 2014 Drucksache 17/1715
Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, wie die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Gewaltschutzambulanz geschaffen werden können, die allen Betroffenen von sexualisierter Gewalt, von häuslicher Gewalt und von Kindesmisshandlung als zentrale Anlaufstelle zur Verfügung steht und ihnen eine medizinische Abklärung und Dokumentation der erlittenen Gewalt und ihrer Folgen bietet.
Dafür ist ein Konzept zu entwickeln, das eine Verknüpfung mit psychosozialen Betreuungs- und Beratungsangeboten vorsieht sowie – insbesondere den Betroffenen von sexualisierter Gewalt – eine anonyme Spurensicherung nach der Tat ermöglicht. Dafür sind die notwendigen Rahmenbedingungen und Mindeststandards abzuklären und in das Konzept einzuarbeiten.
Die Erfahrungen des im Haushaltsplan 2014/2015 vorgesehenen Pilotprojekts der Opferschutzambulanz sind von der federführenden Senatsverwaltung auszuwerten und in das Konzept einzubeziehen. Miteinzubeziehen sind auch die Ergebnisse der Unterarbeitsgruppe „Erarbeitung eines Konzepts zur Etablierung von Kinderschutzambulanzen im Land Berlin“ der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.
Öffentlich-rechtliches Telemedienangebot für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler verbessern – Sieben-Tage-Frist abschaffen, barrierefreien Zugang ausbauen
Beschlussempfehlung Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien vom 18. Juni 2014 Drucksache 17/1728
zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/1566
Der Senat wird aufgefordert, unter Berücksichtigung der Interessen der privaten Rundfunkanbieter, Verlage, Urheber und Produzenten darauf hinzuwirken, dass die Beschränkungen für das öffentlich-rechtliche Telemedienangebot weitest möglich abgebaut werden. Hierzu muss insbesondere die Sieben-Tage-Frist für Mediatheken kritisch geprüft und ggf. gestrichen werden. Die Rundfunkkommission der Länder soll dazu unabhängig evaluieren, wie die Sender bisher damit umgehen.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 26. Juni 2014 Drucksache 17/1751
zum Antrag der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Piratenfraktion Drucksache 17/1705
1. das Konzept des deutsch-griechischen Zweiges der SESB zu überprüfen. Bei der Prüfung sind neben den schulorganisatorischen Kriterien auch die Belange der Kinder und ihrer Eltern zu berücksichtigen. Dabei sind die Schulleitungen und Elternvertretungen der Standorte der deutsch-griechischen SESB bei der Werbung für den deutsch-griechischen SESB-Zweig mit dem Ziel, stabile Anmeldezahlen zu erreichen, zu beraten und zu unterstützen,
2. die Rahmenvorgaben zur Einrichtung von SESBStandorten zu überprüfen, insbesondere die Festlegung, dass an jedem SESB-Grundschulstandort mindestens zwei Züge eingerichtet werden sollen,
3. im Einvernehmen mit dem Schulträger für das nächste Schuljahr ein Griechisch-Angebot an der HomerGrundschule zu machen. Ziel muss es sein, an der Homer-Grundschule bei ausreichender Steigerung des Interesses perspektivisch wieder einen regulären deutsch-griechischen SESB-Zweig einzurichten.