Zum § 22 hat Frau Schillhaneck schon etwas gesagt. Darauf würde ich noch einmal anders eingehen. Die Verordneritis des Senats lehnen wir klar ab, und das steht auch in unserem Änderungsantrag. Es ist ja okay, wenn Sie beispielsweise die Farbe der Hausmeisteruniform an der Uni festschreiben, aber doch nicht den Inhalt, den Ablauf und die Vergleichbarkeit von einzelnen Studiengängen! Dafür haben wir Gremienstrukturen an der Uni. Da kämpfen Studierende, Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um jeden Satz – und das nicht ohne Grund.
Danke, lieber Kollege! – Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Oppositionsfraktionen Drucksache 17/1219-1 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Linke, Grüne und Piraten. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen der Koalition. Wer enthält sich? – Dann war Letzteres die Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Zum Gesetzesantrag Drucksache 17/1219 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen Grüne, Linke und Piraten – die Annahme mit den Änderungen. Wer dem Antrag mit den Änderungen der Beschlussempfehlung des
Bildungsausschusses Drucksache 17/1429 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer enthält sich? – Ersteres war die Mehrheit. Damit ist das Gesetz angenommen.
Frühzeitige Unterrichtung des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes)
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/1401
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung wird nicht mehr gewünscht. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit empfohlen. Widerspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an den Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen empfohlen und mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Widerspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so.
Für eine neue politische Kultur (II): Karenzzeit für Senatoren/Senatorinnen und Staatssekretäre/Staatssekretärinnen (Gesetz zur Änderung des Senatorengesetzes und des Landesbeamtengesetzes)
Ich eröffne die erste Lesung – wieder fünf Minuten Redezeit pro Fraktion. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Kollege Dr. Behrendt hat das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Bündnisgrüne wollen mit diesem Antrag eine gesetzliche Karenzzeit für Staatssekretäre und Senatoren auch im Land Berlin einführen.
Herr von Klaeden, der eigentlich das bessere Beispiel als Herr Pofalla in dieser Debatte ist, hat wieder einmal deutlich gemacht, dass es für Regierungsmitglieder ausgesprochen attraktiv sein kann, sich nach der Tätigkeit von der Privatwirtschaft einkaufen zu lassen. Dort werden die Kenntnisse, die sie mitbringen aus der Verwaltungstätigkeit, die Netzwerke, in der Regel fürstlich entlohnt. Dieser Einkauf stimmt aber durchaus nicht immer mit öffentlichen Interessen überein – ganz im Gegenteil. Deswegen gibt es auf europäischer Ebene – immerhin der Haupttummelplatz von Lobbyisten und Politikberater – seit vielen Jahren Regelungen zur Karenzzeit, zur Abkühlphase von Kommissarinnen und Kommissaren. Es gilt eben, in diesem Bereich den Anschein der Käuflichkeit, also den bösen Schein, zu verhindern.
Wir haben ein hoffnungsfroh stimmendes Zeichen im Koalitionsvertrag der großen Koalition auf Bundesebene – der wurde heute in anderem Zusammenhang schon zitiert –, denn dort ist vorgesehen:
Um den Anschein von Interessenkonflikten zu vermeiden, streben wir für ausscheidende Kabinettsmitglieder, … und Staatssekretäre … eine angemessene Regelung an.
Das lässt zumindest Problembewusstsein erkennen. Das ist schon mal sehr viel wert. In der Debatte im Bundestag in der letzten Woche wurde das von Seiten der CDU schon wieder eher in Richtung unverbindliche Selbstverpflichtung diskutiert, wie es seit vielen Jahren diskutiert wird.
Wir sind der Meinung: Die Diskussion über unverbindliche Selbstverpflichtungen sollte der Vergangenheit angehören. Wir wollen hier klare, deutliche Regelungen, wie mit der Anschlussverwendung von Politikerinnen und Politikern aus der Exekutive umzugehen ist. Dafür brauchen wir ein Gesetz und nicht unwirksame Selbstverpflichtungen.
Zur Situation in Berlin: Wir haben nach dem Beamtenstatusgesetz für Staatssekretäre Regelungen, die entsprechende Kollisionen vermeiden sollen. Aber man muss auf Grund eines konkreten Einzelfalles feststellen: Diese Regelung funktioniert nicht. Herr Henkel prüft mit seinem Haus bereits seit 16 Monaten, ob die Anschlussverwendung des Staatssekretärs Freise bei der PIN AG öffentliche Interessen tangiert oder nicht. Ich muss sagen: Mir fehlt zwischenzeitlich jedes Verständnis dafür, warum diese Prüfung eigentlich so ewig dauert und warum
dieses Verfahren nicht endlich zum Abschluss gebracht werden kann. Und der Abschluss dieses Verfahrens kann nur die Untersagung der Tätigkeit für Herrn Freise bei der PIN AG sein, denn die Interessenkollision liegt in dem Fall offen zutage. Herr Freise war in der Innenverwaltung für die Vergabe des Auftrags des Landes Berlin an die PIN AG zuständig – das zum einen. Und das Land Berlin ist der größte Auftragnehmer der PIN AG. Dass es hier offenkundige Interessenkollisionen gibt, sollte man nach ein paar Wochen feststellen und nicht 16 Monate für die Prüfung brauchen.
Es glaubt doch wohl keiner hier im Raum, dass die PIN AG Herrn Freise wegen seiner vorherigen Tätigkeit als Rechtsanwalt oder aber wegen seiner vorherigen Tätigkeit als Staatsanwalt oder auch als Richter am Amtsgericht eingekauft hat, sondern der ist natürlich eingekauft worden, weil er genau bei der Auftragsvergabe an die PIN AG eingebunden war. Das funktioniert also nicht. Das ist sehr unbefriedigend. Deswegen wollen wir als Gesetzgeber dort rangehen und sagen: Diese Verfahren sind zukünftig binnen acht Wochen abzuwickeln und nicht erst nach 16 Monaten.
Und bei Senatoren und Senatorinnen gibt es bisher überhaupt keine Regelungen über die Anschlussverwendungen. Da machen wir jetzt einen Gesetzesvorschlag, weil wir das nämlich ändern wollen. Das orientiert sich, wie gesagt, an der europäischen Regelung. Wir wollen dort eine Frist maximaler Untersagung der Anschlussverwendung von zwei Jahren bei problematischen Tätigkeiten einführen – zwei Jahre deshalb, weil es nach dem Senatorengesetz so lange maximal Übergangsgelder gibt. Und die Senatorinnen und Senatoren genießen ja auch Berufsfreiheit und sollen auch noch nach ihrer Tätigkeit für das Land Berlin einer erfreulichen und ausfüllenden Tätigkeit nachkommen. Sie sollen allerdings zunächst ein bisschen abkühlen, bevor sie diese Tätigkeit aufnehmen.
Lassen Sie uns das in den Ausschüssen vernünftig diskutieren. Wir können da gern auch über gesetzliche Formulierungen reden. Aber es bleibt das Ziel klar: Wir wollen hier Klarheit. Wir wollen hier Berechenbarkeit für alle, damit auch die Öffentlichkeit weiß, was in Ordnung ist und was nicht in Ordnung ist. Ich bin auf diese Debatte gespannt, ob wir hier zueinander kommen. – Ich danke Ihnen!
Danke schön, Kollege Dr. Behrendt! – Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Kollege Karge. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute wieder ein Thema – Herr Behrendt hat wieder einmal den idealtypischen Politikansatz herausgeholt, wie man sich ihn so vorstellt, den wir grundsätzlich nicht neu diskutieren. Es ist schon in der Vergangenheit des Öfteren in diesem Haus zu der Thematik diskutiert worden. Da ging es um die Frage der Besetzung von landeseigenen Betrieben und anderen. Heute wird wieder durch die Opposition, vor allem die Grünen, versucht, dieses Thema auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen.
Neben dem populistischen Versuch, hier ein Thema zu besetzen, müssen wir jedoch im Auge behalten, wie praktikabel die Vorschläge sind, die gemacht wurden. Natürlich – kein Thema: Auch uns geht der Fall Pofalla/Deutsche Bahn auf Bundesebene auf den Geist, hat uns nicht erfreut. Und ja: Das hat immer die Vermutung eines gewissen Geschmäckles. Auch wir Sozialdemokraten stehen natürlich für eine Abkühlphase zwischen einem politischen Amt und dem Übergang in die Privatwirtschaft oder einem Betrieb, der dem Land oder dem Bund gehört. Aber es ist auch klar: Wir wollen Interessenkollisionen verhindern. Aber es muss auch beachtet werden, wenn wir qualifizierte Frauen und Männer für administrative Aufgaben in den Regierungen gewinnen wollen: Das hauptamtliche Engagement ist oftmals nur ein zeitweiliger Abschnitt und daher auch ein Bruch in der Erwerbsbiografie. Daraus folgt: Eine Rückkehr in den Job darf hier nicht unverhältnismäßig erschwert werden.
Kleiner Nebenaspekt übrigens: Wie ist es denn mit freiberuflich tätigen Kollegen, die möglicherweise Mandat und berufliche Tätigkeit verquicken? Das soll ja schon mal vorkommen. Hier besteht ein ähnlicher Vorgang. Dazu wird jedoch im gesamten Themenkomplex nichts gesagt oder geschrieben.
Aber weiter im Kontext des Entwurfs! Natürlich kann man sich vorstellen, dass wir gemeinsam konstruktiv über den vor Ihnen vorgeschlagenen Weg diskutieren, jedoch muss berücksichtigt werden, dass es hier nicht zu einem verkappten Berufsverbot kommt.
Die grundgesetzliche Basis muss erfüllt sein. Für die Karenzzeit müsste geklärt sein, dass der Ausfall an Vergütung erstattet wird. Insofern ist klar: Je früher eine neue Beschäftigung aufgenommen wird, desto mehr werden auch die Haushalte entlastet, da es zu einer Reduzierung der Versorgungsansprüche kommt.
Um noch einmal auf das eingangs Gesagte zurückzukommen: Je länger ein Karenzzeitraum gewählt wird, desto unattraktiver scheint die Übernahme eines Regierungsamtes, aber wir wollen ja eigentlich die Besten für Politik und Verwaltung gewinnen.
Und es sei auch hier erwähnt: Eine Prüfung hinsichtlich des Grundrechts auf Berufsfreiheit ist schwierig. Ich möchte jedoch – mit Erlaubnis des Präsidenten – kurz noch etwas zitieren, es ist ein Zitat des politischen Geschäftsführers der Piratenpartei Deutschland,