Protocol of the Session on January 16, 2014

Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin 17/1384

an BildJugFam

Lfd. Nr. 36:

Technologie- und Gründungszentrum (TGZ) an der FU Berlin realisieren

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/1366

an WiFoTech (f) und Wiss

Lfd. Nr. 37:

Kinderschutz für schwierige Kinder und Jugendliche gewährleisten – intensivpädagogische Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung qualifizieren

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/1367

an BildJugFam

Anlage 2

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Zu lfd. Nr. 4.2:

Priorität der Fraktion der SPD

Tagesordnungspunkt 17

Alle Berliner Kinder müssen die Schule besuchen – die Prävention gegen Schulschwänzen stärken, die Schulpflicht konsequent durchsetzen!

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 14. November 2013 Drucksache 17/1337

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/1004

Alle schulpflichtigen Kinder in Berlin müssen die Schule besuchen. Nur die kontinuierliche Teilnahme am Unterricht schafft die Voraussetzungen dafür, einen Schulabschluss zu erreichen. Aus diesem Grund besitzen die Vorbeugung von Schuldistanz und die konsequente Reaktion auf Schulschwänzen weiterhin politische Priorität. Der Senat wird aufgefordert, alle in diesem Kontext in Berlin laufenden Maßnahmen und Programme zu evaluieren und in einem „Berliner Programm zur Vorbeugung und Bekämpfung der Schuldistanz“ zu bündeln.

Dabei sind folgende Aspekte und Zielvorgaben zu berücksichtigen:

1. Die Sozial- und Elternarbeit an Schulen und der schulpsychologische Dienst sollen gezielt dafür genutzt werden, präventiv auf das Problem einzuwirken.

2. Es ist zu prüfen, inwieweit das Duale Lernen und insbesondere das Produktive Lernen in Schulen so weiterentwickelt werden können, dass sie schuldistanzierte Jugendliche bei der Reintegration in den Schulalltag unterstützen können.

3. Die Weiterbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer am LISUM zur Vorbeugung von Schuldistanz und zum Umgang mit Schulschwänzern sollen verstärkt werden.

4. Die Handreichung „Schuldistanz“ aus dem Jahr 2003 soll zu einem Leitfaden „Aktiv gegen Schulschwänzen“ weiterentwickelt werden. Inhaltliche Schwerpunkte sollen Informationen über Ursachen und Folgen von Schulschwänzen, verpflichtende Schritte zur Hilfestellung und Durchsetzung der Schulpflicht sowie eine Darstellung bestehender Präventionsprogramme bilden.

5. Es ist zu prüfen, ob in den Bezirken zur Stärkung der Vernetzung der beteiligten Akteure jeweils eine AG Schulpflicht unter Beteiligung der Schulen, der Schulaufsicht, des Jugendamts, der Jugendhilfe, der Schulsozialarbeit, der Polizei und der zuständigen Familienrichter eingeführt werden kann.

6. Es ist sicherzustellen, dass alle Lehrerinnen und Lehrer die Eltern und Erziehungsberechtigten am ersten unentschuldigten Fehltag über das Fernbleiben ihrer Kinder vom Unterricht informieren.

7. Das Pilotprojekt des Elektronischen Klassenbuches wird evaluiert. Dabei soll auch die Möglichkeit einer Ausweitung auf alle Schulen untersucht werden. Zudem ist eine Elterninformation über ihre Mitwirkungspflichten einzuführen.

8. Schulversäumnisanzeigen werden nach fünf nicht zusammenhängenden unentschuldigten Fehltagen innerhalb eines Schulhalbjahres von den Schulen beim zuständigen Schulamt gestellt. Mit jeder Schulversäumnisanzeige informiert das Schulamt die zuständige Schulpsychologie bzw. den zuständigen schulpsychologischen Dienst und das zuständige Jugendamt. Ziel muss es sein, dass alle Bezirke diese Vorgaben einheitlich umsetzen und es ein koordiniertes Vorgehen gibt.

9. Es ist ein verpflichtendes Eltern-KlassenlehrerGespräch einzuführen, wenn die Schule eine Schulversäumnisanzeige beim zuständigen Schulamt stellt.

10. Zur Unterstützung des „Berliner Programms zur Vorbeugung und Bekämpfung der Schuldistanz“ wird die Statistik über Schulschwänzen verbessert und vereinheitlicht, indem der Senat relevante Informationen für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulformen in allen Berliner Bezirken schulhalbjährlich und zentral erfasst sowie dem Abgeordnetenhaus halbjährlich Bericht erstattet.

11. Die Arbeit mit schuldistanzierten Kindern und Jugendlichen ab dem 12. Lebensjahr wird weiter gefördert. Hierzu soll gegenüber der Bundesregierung darauf hingewirkt werden, dass auch ab 2014 Bundesmittel, etwa aus dem Programm „JUGEND STÄRKEN plus“, zu diesem Zweck eingesetzt werden können.

12. Der Senat wird aufgefordert, in einem Rundschreiben an die Schulen die Schulleitungen und Lehrkräfte anzuregen, an jeder Schule Schülerinnen- und Schülerpatenschaften zu realisieren. Ziel dieser Maßnahme soll die Unterstützung der Schüler/-innen untereinander sein. Insbesondere soll darauf hingewirkt werden, dass die Paten untereinander Netzwerke über die Schule hinaus bilden sollen, sodass z. B. Kinder und Jugendliche sich untereinander vor dem Schulbesuch treffen und gemeinsam die Schule besuchen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2014 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 31:

Berlin setzt sich ein für mehr Transparenz im Bundesrat

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien vom 11. Dezember 2013 Drucksache 17/1371

zum Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/0881

Der Senat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Arbeit des Bundesrates und das Abstimmungsverhalten des Landes Berlin transparenter darzustellen, und zu prüfen, an welcher Stelle die Schaffung größerer Transparenz möglich und sinnvoll ist.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2014 zu berichten.