81. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jeweils zur ersten Lesung der Haushalte die Finanzierungen und Folgelasten aller aus den Kapiteln 1240 und 1295 zu finanzierenden Förderprogramme in einer „Programmfibel“ darzustellen.
Hinsichtlich der bereits abgeschlossenen Wohnungsbauprogramme sind – soweit hieraus noch Ausgaben zu leisten sind – die Leistungen nach Förderungswegen und Förderungsarten (z. B. Aufwendungsdarlehen, Aufwendungszuschüsse, Baudarlehen) kumuliert und differenziert darzustellen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird aufgefordert, jeweils vor Beginn der Haushaltsberatungen über die Entwicklung der Sozialwohnungsbestände (Bestand im Vorjahr, Zugänge, Abgänge, Bestand am Ende des Vorjahres) in den Bezirken zu berichten.
Für die in den vergangenen drei Jahren abgeschlossenen Baumaßnahmen soll die in den Kostenschätzungen und -berechnungen sowie sonstigen Finanzierungsvorlagen ausgewiesene Position „Unvorhergesehenes“ ausgewertet und dem Hauptausschuss bis zum 1. April 2015 ein Bericht vorgelegt werden.
den ursprünglich geschätzten Kosten – bei der Position „Unvorhergesehenes“ zu häufigen Überschreitungen des angesetzten Kostenrahmens gekommen ist, soll bei allen künftigen Planungen die Position „Unvorhergesehenes“ generell höher als bisher üblich angesetzt werden. Darüber hinaus ist zukünftig bei der Vorlage der Bauplanungsunterlagen und sonstigen Vorlagen zur Finanzierung von Baumaßnahmen eine Erklärung vorzusehen, die die Kosten im Zusammenhang mit baupolizeilichen und brandschutzrechtlichen Anforderungen abschließend benennt.
82. Der Senat wird aufgefordert dem Hauptausschuss halbjährlich einen Bericht über den Planungs- und Baufortschritt der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) vorzulegen, erstmals zum 30. Juni 2014.
83. Der Senat wird aufgefordert, die Arbeit der Stiftung Naturschutz mit dem Ziel der Überprüfung des Stiftungszwecks zu modernisieren und die Stiftungsgremien zu professionalisieren. Dabei sind Vorschläge zur Aktualisierung der Tätigkeitsfelder der Stiftungsarbeit, der Optimierung der Organisationsstruktur und der Stiftungsgremien zu prüfen. Der Senat wird aufgefordert, ein Konzept für einen nachhaltigen Stiftungshaushalt vorzulegen. Hierbei sind die Instrumente der Einwerbung von Drittmitteln zur Sicherstellung der Erreichung des Stiftungszwecks einzuschließen. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. April 2014 zu berichten.
84. Der Senat wird aufgefordert, eine Evaluierung der Aufgabenwahrnehmung der Verkehrslenkung durchzuführen und bis zum Ende des Jahres 2014 ein Konzept für eine effektivere Umsetzung vorzulegen.
85. Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass der landeseigene Berliner Bewerber für die Netzkonzessionen zuschlagsfähig ausgestattet und ausgestaltet ist und wird.
86. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. August zu berichten, – mit welchen geeigneten Maßnahmen sichergestellt wird, dass die dem Land Berlin zustehenden GRW-Mittel möglichst vollständig genutzt werden können. Dazu
sind alle für das laufende Jahr geplanten Projekte des Landes auf ihre Finanzierungsfähigkeit durch EFRE- bzw. GRWMittel zu überprüfen
87. Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit visitBerlin sowie den Bezirken ein abgestimmtes Konzept und Handlungsempfehlungen zum Akzeptanzerhalt des Tourismus zu erarbeiten und dem Hauptausschuss bis 31. Oktober 2014 darüber zu berichten.
88. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich per 30. Juni einen ressortbezogenen Statusbericht über die Haushaltslage und per 31. Oktober (spätestens bis zum 30. November vorzulegen), unter Berücksichtigung einer aktuellen Steuerschätzung, eine zusammenfassende Prognose für den Jahresabschluss des Gesamthaushalts vorzulegen.
89. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss künftig im Rahmen des Liquiditätsberichts auch den aktuellen Stand der Verbindlichkeiten des Landes Berlin am Kreditmarkt (einschließlich der Verbindlichkeiten aus Kassenverstärkungskrediten), unterteilt in – Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit unter einem Jahr,
90. a) Der Senat und die Bezirke werden ersucht, dem Hauptausschuss in jedem Einzelfall davon Kenntnis zu geben, wenn die für ein Bauvorhaben bereits anerkannten Gesamtkosten um mehr als 10 v.H. oder 250.000 Euro überschritten werden müssen. Mit dem Bericht ist ein Deckungsvorschlag für die Mehrkosten vorzulegen. Eine zeitliche bzw. ausgabenmäßige Streckung anderer Investitionsmaßnahmen zum Zwecke der Finan
b) Der Senat und die Bezirke werden ersucht, für ausnahmsweise nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagte Maßnahmen dem Hauptausschuss vor Inangriffnahme der Maßnahme über die Ergebnisse der Prüfung der BPU zu berichten, sofern sich die bisher im Haushaltsplan ausgewiesenen Gesamtkosten um mehr als 10 v.H. oder 250.000 Euro erhöhen werden.
91. Die Maßnahmen zur Umsetzung des Masterplanprozesses Tierpark sind in die Investitionsplanung 2014-2018 aufzunehmen.
92. Die Grundstücke der Berliner Stadtgüter GmbH einschließlich der in treuhänderischer Verwaltung befindlichen Flächen in einer Größe über 10 000 qm oder mit einem unbereinigten Verkehrswert von über 500.000 Euro, können nur nach Zustimmung des Abgeordnetenhauses Dritten zugewiesen oder veräußert werden.
93. Der Senat wird aufgefordert, dem Unterausschuss Vermögensverwaltung bzw. (je nach Zuständigkeit) dem Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling des Hauptausschusses jeweils zum Beginn der Haushaltsberatungen zu berichten über: a) die Höhe der Bürgschaften, Garantien und sonstiger Gewährleistungen unterteilt nach Unternehmen,
c) die zur Minimierung einer möglichen Inanspruchnahme eingeleiteten Maßnahmen auf Unternehmensebene,
94 Der Senat wird aufgefordert, jeweils zur ersten Sitzung des Hauptausschusses nach der Sommerpause einen Gesamtbericht zum Zins- und Schuldenmanagement des Landes Berlin vorzulegen.
95. Der Senat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass in Unternehmen privaten Rechts, an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist, bzw. bei mittelbaren Beteiligungen solcher Unternehmen, an denen das Land Berlin mehrheitlich beteiligt ist, bzw. bei Anstalten öffentlichen Rechts mindes
tens die Löhne, Gehälter, Entgelte der jeweils gültigen Branchentarifverträge Anwendung finden. Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, bei den o.a. Beteiligungen darauf hinzuwirken, dass bei den Löhnen, Gehältern, Entgelten für die Beschäftigten der Unternehmen ein „Mindestlohn“ von 8,50 Euro vertraglich vereinbart wird.
96. Wird von der Senatsverwaltung für Finanzen ein bestehender Erbbaurechtsvertrag, dessen Zinseinnahmen dem Bezirk zuflossen, in einen Grundstücksverkauf umgewandelt, wird dem Bezirk der entstehende Einnahmeausfall zeitnah ausgeglichen sowie der Wegfall der Einnahme bei der Fortschreibung der bezirklichen Globalsumme berücksichtigt.
Im Falle des Heimfalls wird der Bezirk, der bisher von Zinseinnahmen profitiert hat, in gleicher Weise an ggf. entstehenden Kosten beteiligt.
97. Bei der Zuweisung des Produktsummenbudgets der Bezirke ist der Hauptausschuss vorab zu informieren: – bei Änderungen der Budgetierungskriterien, die innerhalb des Budgets für ein Produkt zu Veränderungen von mehr als 1 Mio. Euro zwischen den Bezirken führen.
bei Ausdehnung des Wertausgleichs innerhalb eines Produktes bzw. auf weitere Produkte oder Produktgruppen.
98. a) Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bezirken für das Forderungsmanagement des Landes Berlin ein Konzept zu entwickeln, das die Veräußerung von Forderungen, die Hinzuziehung Privater als Verwaltungshelfer auch bei der Verfolgung öffentlichrechtlicher Forderungen berücksichtigt. Soweit sich Einschränkungen aus gesetzlichen Vorschriften ergeben, sind diese in der Konzeption darzustellen und Möglichkeiten der rechtlichen Fortentwicklung darzustellen. Dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist jährlich, zum Anfang des ersten Quartals, zu berichten.
b) Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, sicherzustellen, dass ausnahmslos alle Forderungen, einschließlich der Forderungen aus steuerlichen Sachverhalten, aus Abtretungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz usw. und einschließlich aller niedergeschlagener Forderungen im Rechnungswesen Berlins
bzw. in der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin ausgewiesen werden. Dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist jährlich, zum Anfang des ersten Quartals, zu berichten.
99. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ermächtigt, bei der Herstellung des Druckstücks der Haushaltspläne (einschließlich der beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entsprechend anzupassen.
Anmerkung: Mit * versehen sind die – z. T. leicht veränderten – Beschlüsse zu früheren Haushaltsgesetzen, die entweder von fortdauernder Bedeutung oder vom Senat bisher nicht abschließend bearbeitet sind.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 13. November 2013 Drucksache 17/1314
Der Senat wird aufgefordert, sich für die Errichtung von weiteren Fahrradabstellplätzen in Berlin einzusetzen. Der Senat wird ferner aufgefordert zu prüfen, an welchen Bahnhöfen im Berliner Stadtgebiet weitere Fahrradstationen errichtet werden können, um eine stärkere Verknüpfung des Radverkehrs mit dem ÖPNV zu erreichen.