50. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich, erstmalig zum 31. Dezember 2014 über die Umsetzung der Maßnahmen für die Brennpunktschulen zu berichten.
51. Der Senat wird aufgefordert die Jugendsozialarbeit an Schulen im bisherigen Umfang zu erhalten und dafür zu sorgen, dass über BundLänderprogramme ein Ausbau ermöglicht wird.
52. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich, zum 31. Dezember, über die Umsetzung des Kindertagesstättenausbauprogramms zu berichten. Darin soll ausgehend vom Bestand (Anzahl der Kitaplätze, Versor
gungsgrad, Mangelbereiche/-regionen, Prognosen für die Folgejahre) die Bedarfsentwicklung und der voraussichtliche Fachkräftebedarf dargestellt werden.
53. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich, erstmalig zum 31. Dezember 2014 über die Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP) zu berichten.
54. Der Senat wird aufgefordert, bei der Einführung des neuen ISBJ-Verfahrens Folgendes zu beachten: a) Der technische Transfer bestehender Datenbestände bei der Migration auf das neue Verfahren ist möglichst einfach und ohne händische Vorgänge sicherzustellen.
c) Die Schnittstellen zu Fachverfahren innerhalb des Projekts „egovernment@school“ sind zu beachten.
d) Die Angleichung der Workflows in den bezirklichen Jugendämtern ist dringend zu beschleunigen, um eine Abbildung über das zu entwickelnde Fachverfahren zu erleichtern und damit auch unnötige Kosten zu vermeiden.
55. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses jeweils zum 30. Juni, über den Stand der Entwicklung und Einführung der Integrierten Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ-Jugendhilfe) zu berichten und den damit verbundenen Finanzierungsaufwand darzulegen.
56. Der Senat wird aufgefordert, einen Bericht über die personelle Ausstattung der Berliner Schulen zu Beginn jedes Schuljahres (aufgeschlüsselt nach Schulstufen und Bezirken) jeweils dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und dem Hauptausschuss vorzulegen.
57. Der Senat wird aufgefordert bis zum 31. Dezember 2014 einen Bericht über die Fortsetzung und den Ausbau eines einheitlichen IT-Systems für die Berliner Schulen vorzulegen. Der Bericht ist dem Ausschuss für Bildung, Jugend und
58. Der Senat wird beauftragt zum 31. Dezember 2014 einen Bericht über die Fortführung der Kooperation der Schulen mit Sportvereinen, einschließlich der Weiterführung des Kooperationsprojekts „Profivereine machen Schule“ vorzulegen.
59. Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken als Träger der Kita-Eigenbetriebe eine laufende Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Eigenbetriebe im Hinblick auf die Auskömmlichkeit der zugewiesenen und eingestellten Mittel vorzunehmen und dem zuständigen Fachausschuss und dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses regelmäßig zum Ende des Jahres zu berichten.
60. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. März 2015 zu berichten, wie sich der Bedarf an sonderpädagogischer Förderung von Schülerinnen und Schülern seit dem Schuljahr 2012/13 entwickelt hat und sich voraussichtlich bis 2017/2018 entwickeln wird und welche personellen Ressourcen für die Förderung zur Verfügung standen (aufgegliedert nach integrativen Maßnahmen/gemeinsamer Unterricht von Schüler/innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf und Förderung an sonderpädagogischen Förderzentren sowie nach Förderschwerpunkten).
61. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport werden aufgefordert, in Verbindung mit den jeweils zuständigen Senatsverwaltungen die beabsichtigten Maßnahmen des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms mit Maßnahmen, die aus anderen Programmmitteln finanziert werden, aufeinander abzustimmen und dabei den möglichen Einsatz dieser Programmmittel, zu prüfen.
Zudem ist unterjährig dafür Sorge zu tragen, dass durch die Mittel für das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm keine baulichen Mittel der Bezirke substituiert werden. Dem Hauptausschuss ist ggf. unverzüglich zu berichten.
62. Die Gliedkörperschaft Charité – Universitätsmedizin Berlin – wird aufgefordert, ihren Wirtschaftsplan jährlich vorzulegen. In Jahren ohne Haushaltsberatungen ist der Wirtschaftsplan so rechtzeitig vorzulegen, dass er spätestens zur ersten Sitzung des Hauptausschusses nach der
Der Senat wird beauftragt bis zum 31. Dezember 2014 dem Hauptausschuss eine aktualisierte Gesamtentwicklungsplanung der Charité vorzulegen, die Basis für ein nachhaltig wirtschaftliches Betreiben der bettenführenden Standorte unter Berücksichtigung einer engen Kooperation mit der Vivantes GmbH ist und die zukünftige Zusammenarbeit mit dem MDC berücksichtigt.“
63. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis zum 30. September 2014 zu berichten, ob eine Zusammenführung der im FacilityManagement der Universitäten Beschäftigten im Wege eines Shared-Service-Projekts angestrebt werden sollte. Hierbei sollten die FacilityManagement-Bereiche der Universitäten und Fachhochschulen dort gebündelt und angesiedelt werden, wo die Leistungen am kostengünstigsten erledigt werden. Als Orientierung sollen Benchmarks mit anderen Hochschuleinrichtungen, SenStadtUm und der BIM dienen. Es sollen die jeweiligen Baukostenvolumina mit der vorhandenen Personalausstattung (Ist-Kosten) für Baumaßnahmen abgeglichen werden.
Die Kostenermittlung soll sich anhand der Kostengliederung in Anlehnung an DIN 276 aufbauen und folgende Kostengruppen wiedergeben. 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließen 300 Bauwerk – Baukonstruktionen 400 Bauwerk – technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten Die Berechnungseinheiten sollen folgende Leistungsphasen abbilden: LPH 1 - Grundlagenermittlung: Kostenrahmen nach DIN 276 LPH 2 - Vorplanung: Kostenschätzung nach DIN 276 LPH 3 - Entwurfsplanung: Kostenberechnung nach DIN 276 LPH 6 - Vorbereitung der Vergabe: Kostenanschlag nach DIN 276 LPH 7 - Mitwirkung bei der Vergabe: Kostenanschlag nach DIN 276 LPH 8 - Objektüberwachung: Kostenfeststellung nach DIN 276
64. Der Senat wird aufgefordert, in der Zielvereinbarung mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales eine Bearbeitungszeit im Schwerbehindertenbereich zu vereinbaren, die sicherstellt, dass bei maximal 10 v.H. der Anträge eine Bearbeitungszeit von mehr als sechs Monaten auftritt. Die Initiativen zur Vereinfachung des Bundesrechts (Reduzierung der Zahl der Abstufungen) sind fortzusetzen. Über die weiteren notwendigen Verfahrensänderungen und Ausstattungsveränderungen zur Erreichung dieses Zieles ist dem Hauptausschuss ein Fortschrittsbericht bis zum 30. Juni 2015 vorzulegen.
65. Der Senat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass für den Teilansatz Stadtteilzentren im Rahmen der Förderung für die Zukunftsinitiative Stadtteil auch zukünftig ausreichend EUMittel zur Verfügung stehen.
66. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis zum 30. Juni 2014 zu berichten, welcher Zuwendungsempfänger mit der Konzeption und Entwicklung des Aktionsprogramms Gesundheit beauftragt worden ist und wie das Konzept aussehen soll.
67. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis zum 30. Juni 2014 zu berichten, welche Einrichtung mit der Konzeption und Entwicklung der Umsetzung des Beschlusses zur assistierten Reproduktion beauftragt worden ist, und wie das Konzept aussehen soll.
68. Der Senat wird aufgefordert, für die städtischen Sanierungsgebiete jährlich zum 30. September eine Kosten- und Finanzierungsübersicht – analog zur Kosten- und Finanzierungsübersicht der Entwicklungsgebiete – zu erstellen und dem Hauptausschuss vorzulegen.
Der Senat und die Bezirke werden darüber hinaus aufgefordert sicherzustellen, dass bei der Aufhebung von Sanierungsgebieten die volle Abrechnung und Einziehung von Ausgleichsbeträgen gewährleistet wird. Dazu ist dem Hauptausschuss jährlich zum 30. September zu berichten und das abgestimmte und vorgelegte Konzept fortzuschreiben.
69. Der Senat wird aufgefordert, über die Arbeitsergebnisse der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe jeweils zum Februar zu berichten.
70. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss nachträglich einmal jährlich nach Abschluss der Beratungen der Quartiersräte in der zweiten Jahreshälfte über die konkreten Maßnahmen und Projekte ab einer Größenordnung von 50.000 Euro zu berichten. Soweit sich daraus Erkenntnisse ergeben, die Korrekturen erforderlich machen, können die Förderbedingungen des Programms im darauf folgenden Jahr entsprechend angepasst werden.
Die Bezirke werden aufgefordert einmal jährlich darzustellen, in welcher Weise die jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) in die Auftragsvergabe des Quartiersmanagements einbezogen wurden. Die Stellungnahmen der jeweiligen BVV sind ggf. beizufügen.
71. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss fortlaufend und regelmäßig, mindestens jedoch jährlich zum 1. April, über die Entwicklungsmaßnahme Parlaments- und Regierungsviertel zu berichten. Dabei sollen die jährlich neu zu beginnenden Maßnahmen und deren Planrechtfertigung, der Sachstand der im Bau befindlichen Maßnahmen und ggf. Gründe für relevante Kostenüberschreitungen dargestellt werden.
72. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird aufgefordert, dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zur 1. Lesung des Einzelplans 12 der Haushaltsberatungen 2016/2017 eine Übersicht über die konkreten Planungsvorhaben und ihren jeweiligen Stand vorzulegen.
73. Über den Entwicklungsstand der baulichen Umsetzung der Baumaßnahme für die Hochschule für Schauspielkunst ist dem Abgeordnetenhaus in 2014 und 2015 halbjährlich qualifiziert zu berichten.
74. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis 30. Juni 2014 das Konzept zur Einrichtung und Bewirtschaftung eines Treuhandvermögens im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Tempelhofer Feldes vorzulegen.
Des Weiteren ist das Entwicklungskonzept für das Tempelhofer Feld, einschließlich der Planung von Neu- bzw. Ergänzungsbauten der Schul- und Kita-Infrastruktur, dem Ausschuss
75. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Oktober dem Hauptausschuss einen Bericht über die Ausgaben aus Kapitel 12 70 Titel 54080 – Leistungen des Regionalbahnverkehrs und Titel 54081 Leistungen des S-Bahnverkehrs – des jeweiligen Vorjahres vorzulegen. Der Bericht soll die tatsächlich erbrachten Verkehrsleistungen aus den jeweiligen Verkehrsverträgen, Veränderungen des Linien- und Haltestellennetzes mit Begründung der Entscheidungen, Veränderungen der Takt- bzw. Betriebszeiten, die Ergebnisse des Qualitätsmonitorings, eventuell vorgenommene Abschläge wegen Minderleistungen und die Entwicklung der Fahrgastzahlen sowie die geleisteten Zahlungen des Landes an die jeweiligen Vertragspartner enthalten.
76. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Oktober dem Hauptausschuss einen Bericht über die Erfüllung des Verkehrsvertrages mit der BVG sowie die Entwicklung des landeseigenen Unternehmens BVG ähnlich dem bisherigen Monitoring zu geben. Der Bericht soll Angaben zur erbrachten Verkehrs- und Betriebsleistung bei Bus, U- und Straßenbahn, Veränderungen des Linien- und Haltestellennetzes, Veränderungen der Betriebs- bzw. Taktzeiten, Entwicklung der Fahrgastzahlen, Entwicklung der Fahrpreise, Verwendungsnachweis für Leistungen zur Unterhaltung der Infrastruktur nach Unternehmensvertrag, Dar-stellung des Qualitätsmonitorings, Entwicklung der Verbindlichkeiten des Unternehmens, Entwicklung der Sach- und Personalkosten, Darstellung der Investitionen und Sanierungsmaßnahmen enthalten.
77. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zu Kapitel 1270, Titel 68365 „Zuschuss zur Deckung des Betriebsverlustes des Verkehrsbundes Berlin-Brandenburg GmbH“ (VBB GmbH) über das Ergebnis der aufgabenkritischen Evaluation zur Arbeit der VBB GmbH zum 1. Oktober 2014 zu berichten.
78. Der Senat wird aufgefordert, für die traditionsreiche Ruderfähre in Rahnsdorf, nach dem Entfallen der ÖPNV-Bestellung, ein nutzerfinanziertes Betriebskonzept gemeinsam mit Trägern vor Ort, zu entwickeln.
79. Der Senat wird aufgefordert, im Benehmen mit der BVG sicherzustellen, dass die Maßnahmen für einen behindertengerechten bzw. familienfreundlichen Ausbau von U-Bahnhöfen fort
gesetzt werden und die vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenen Vorgaben zum behindertengerechten Buseinstieg umzusetzen. Dies ist ggf. im Rahmen des Verkehrsvertrages zu vereinbaren. Dem Hauptausschuss ist regelmäßig im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berichten.
80. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss halbjährlich einen Bericht über den voraussichtlichen Mittelabfluss und die Einnahmeerwartung in den Kapiteln 12 40 und 12 95 (Programmmittel Wohnungsbauförderung) vorzulegen. Darin soll dargestellt werden, bei welchem Titel voraussichtlich mehr als 500.000 Euro nicht benötigt werden. Verlagerungen von mehr als 500.000 Euro aus einzelnen Titeln sind dem Hauptausschuss grundsätzlich vorab vorzulegen. Der Hauptausschuss kann nachträglich unterrichtet werden, wenn dieser Sach-verhalt lediglich durch die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Bund oder gegenüber der IBB aufgrund bestehender Deckungsmitteilungen bedingt ist.