Protocol of the Session on December 12, 2013

Der Senat wird aufgefordert, den Weg der Nachnutzung der für den Einheitlichen Ansprechpartner entwickelten Komponenten wie bereits bei den Verfahren eBG und eABau konsequent fortzusetzen und diese Module zur maßgeblichen Grundlage für die weitere Entwicklung von Onlineangeboten des Landes Berlin zu machen.

Dem Abgeordnetenhaus ist dazu zum 31. Januar 2015 zu berichten.

9. Der Senat wird aufgefordert bis zu den Beratungen des Haushalts 2016/2017 ein Gesamtkonzept für – die Planung

die Finanzierung

die Einführung und

die Nutzung von IT-Systemen

und Lösungen

zu entwickeln.

Dabei ist unter Berücksichtigung des erfolgreich beschrittenen Weges der Budgetierung die verfahrensunabhängige IT-Infrastruktur weiter zu entwickeln. Das Ziel ist es, zu einem echten Budgetierungsmodell zu kommen. Der Bereich der Telekommunikation ist als Bestandteil der verfahrensunabhängigen ITInfrastruktur zu betrachten.

Bis zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2016/17 ist ein Konzept vorzulegen, wie der Einsatz von eigenem Personal gegenüber gekauften/gemieteten Serviceleistungen in die Kosten- und Leistungsrechnungen und das Budgetierungsmodell einbezogen werden kann. Ein zeitnahes Controlling der Ergebnisse ist sicherzustellen.

Die Bezirke werden aufgefordert, die Kosten der Telekommunikation zu buchen, damit diese Kosten in das Budgetierungsmodell für verfahrensunabhängige IT-Infrastruktur einfließen können.

10. Zur Weiterentwicklung der IT-Bestands- und Planungsübersicht wird der Senat aufgefordert, folgende Grundsätze zu beachten:

a) Die IT-Bestands- und Planungsübersicht ist unter Weiterentwicklung der bisherigen Grundsätze fortzuführen. Dabei ist Folgendes zu beachten: – Zur Konsolidierung der in der Berliner Verwaltung eingesetzten IT-Anwendungen ist zu gewährleisten, dass die Möglichkeiten der Verwendung von Standardsoftware umfassend genutzt werden und Eigenentwicklungen nur noch in besonders geprüften und begründeten Einzelfällen zum Einsatz kommen.

Für Maßnahmen ab einem Ausgabenvolumen von 100.000 Euro sind die Projektblätter inklusive der Ampelbewertung nach dem Vorbild von ServiceStadt Berlin zu verwenden.

Bei allen IT-Maßnahmen ist das bereits entwickelte System einer Balanced Score Card mit den Dimensionen Wirtschaftlichkeit einschl. personeller Auswirkungen, Kundenorientierung, Prozessorientierung, Beschäftigtenorientierung und Technologie einzusetzen.

Mit dem Abschluss einer Maßnahme wird dem Parlament zusammenfassend und standardisiert berichtet.

b) Vor der Entwicklung eines ITFachverfahrens sind durch die Verfahrensverantwortlichen folgende Aspekte zu prüfen und zu dokumentieren: – die Möglichkeiten des Einsatzes von Standardsoftware, die auf offenen Standards und offenen Schnittstellen basiert,

die Möglichkeiten einer Nachnutzung bereits neu vorhandener IT-Komponenten (z. B. eGovernmentdienste und Software),

Abschätzung von Synergiepotenzialen.

Der Senat wird aufgefordert sicherzustellen, dass eine solche Prüfung vorgenommen werden kann.

Bei IT-Maßnahmen mit einem Ausgabevolumen im Einzelfall von mehr als 100.000 Euro ist dem Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit und dem Hauptausschuss über das Ergebnis der Prüfungen zu berichten.

c) Die Bestandsübersichten zu ITAnwendungen müssen künftig Angaben zu folgenden Merkmalen enthalten: Verfügbarkeit und Offenheit des Quellcodes, offene Dokumentenformate, Plattformunabhängigkeit, standardisierte und offene Schnittstellen.

d) Die Fortschreibung der ITBestands- und Planungsübersicht ist – unabhängig von den Haushaltsberatungen – dem Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit jährlich jeweils bis zum 31. August vorzulegen.

15. Der Senat wird aufgefordert, im Bereich der ITTechnik folgende Maßnahmen zu ergreifen: – die Aussagekraft des IT-Sicherheitsberichts zu verbessern und darüber im vorzulegenden IT-Sicherheitsbericht zu berichten.

den IT-Sicherheitsbericht in Zukunft auch dem Abgeordnetenhaus vorzulegen.

zum Haushaltsplanentwurf 2016/17 zu berichten, welche Mittel im Haushalt für Maßnahmen zur Verbesserung der ITSicherheit vorgesehen sind.

Rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2016/17 einen Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, welcher Investitionsbedarf für eine flächendeckende Umsetzung der IT-Sicherheitsgrundsätze in der Verwaltung (Erstellung von aktuellen Sicherheitskonzepten, Umsetzung von notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit) bestünde.

bei der Konzeption des standardisierten IT-Arbeitsplatzes das Ziel zu berücksichtigen, eine möglichst einfache und standardisierte Möglichkeit zur verschlüsselten Kommunikation in und mit der Verwaltung zu schaffen. Die vorhandenen

Möglichkeiten des ITDZ sind dabei zu berücksichtigen.

bei zukünftigen Betriebssystembeschaffungen bei der Entscheidung zwischen offenen und proprietären Systemen neben wirtschaftlichen auch sicherheitstechnische Erwägungen zu berücksichtigen und aufzuzeigen, wie mittel- bis langfristig die entgegenstehenden Abhängigkeiten möglichst bereits im Vorfeld einer Neubeschaffung abzubauen sind.

16. Der Senat wird aufgefordert, regelmäßig zu den Haushaltsberatungen einen Bericht zu den aktuellen hauptstadtbedingten Ausgaben des Landes Berlin vorzulegen. Dort, wo eine Mitfinanzierung des Bundes besteht, ist diese auszuweisen. Der Bericht soll einen aktualisierten Überblick über die Entwicklung und den Inhalt des rechtlichen Regelwerkes zur Hauptstadtfinanzierung enthalten.

17. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, jährlich – nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres – über die Entwicklung der Personalkosten und der Vollzeit-Äquivalente in den Jahren 2012 bis 2015 in der Hauptverwaltung und den Bezirken zu berichten.

18. Die pauschalen Minderausgaben im Personalbereich im Haushalt 2014 sind bis zum 31. März 2015 und im Haushalt 2015 bis zum 31. März 2016 aufzulösen und dem Hauptausschuss titel- und stellenscharf vorzulegen.

19. Die Auflösung der in den Einzelplänen zur Gegenfinanzierung der Haushaltsbeschlüsse des Hauptausschusses eingestellten Pauschalen Minderausgaben (PMA) kann im Verlaufe des Haushaltsjahres auch in wechselnden Titel nachgewiesen werden.

20. Haushaltstitel, die im Zuge der Haushaltsberatungen vom Parlament erhöht worden sind, sind nicht zur Auflösung der jeweiligen vom Parlament beschlossenen Pauschalen Minderausgaben heranzuziehen.

21. Das Abgeordnetenhaus erwartet von der Senatsverwaltung für Finanzen jährlich zum Stichtag 31. Dezember einen Bericht über die vorgenommenen Außeneinstellungen in den Senatsverwaltungen und den Bezirken.

22. Der Senat wird aufgefordert zum 30. Juni 2014 auf der Basis der Fortschreibung des Personalbedarfskonzepts des Senats vom 25. Juni 2013 für jedes Ressort einschl. nachgeordneter Ein

richtungen ein Konzept über den Sollstellenbestand für die einzelnen Abteilungen unter Berücksichtigung der Sparvorgaben vorzulegen. Dabei sind auch die Ausscheidenszahlen in den einzelnen Bereichen sowie die beabsichtigten Nachbesetzungen bis 2020 darzustellen.

In den heute bereits erkennbaren „Mangelberufen“ (z. B. ärztliche Dienste, Ingenieure etc.) ist der Senat aufgefordert, spätestens bis zu den Haushaltsberatungen 2016/17 ein Konzept zur verstärkten Einwerbung von Personal zu entwickeln.

Der Senat wird gebeten, zu den Haushaltsberatungen 2016/17 für die Ressorts und Bezirke eine auf den Auswertungen der Statistikstelle Personal basierende tätigkeitsbezogene Ausscheidensprognose (Fluktuationsprognosen für die Hauptverwaltung und die Bezirke) zu erstellen (und den Nachbesetzungsbedarf – unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und Evaluationsergebnisse – in Zusammenarbeit mit den Senats- und Bezirksverwaltungen darzustellen).

Der Senat wird aufgefordert, ungeachtet eines zukünftigen Gesamtkonzepts zu „Shared Services“, umgehend damit zu beginnen, die Personalaktenführung der gesamten Hauptverwaltung zu bündeln und dort anzusiedeln, wo die Aufgabe am preiswertesten und effektivsten erledigt werden kann. Als Orientierung dienen die bisherigen Benchmarks. Das Abgeordnetenhaus erwartet hier eine deutliche Personaleinsparung.

23. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jeweils zum Stichtag 31. März darzustellen, in welchem Umfang die für den öffentlichen Dienst zur Verfügung gestellten Ausbildungsmittel für eine Ausbildung in zukunftsträchtigen Ausbildungsberufen ausgeschöpft wurden.

Darüber hinaus ist dem Hauptausschuss zum Stichtag 31. März Bericht über die dem „Solidarfonds“ zugeflossenen nicht verausgabten Ausbildungsmittel und ihre Verwendung im Rahmen des solidarischen Finanzausgleichs zu erstatten.

In diesem Zusammenhang ist auch über die befristeten sowie unbefristeten Übernahmen von Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung zu berichten.

Die Übernahme soll für alle Verwaltungsfachangestellten mit einem Prüfungsergebnis bis

3,49 vorgesehen werden und auch für alle anderen ausgebildeten Verwaltungsfachangestellten, die aufgrund ihres Ausbildungsschwerpunktes für eine Einstellung geeignet wären, möglich sein. Zur Überprüfung der Eignung soll in einer 18-monatigen Probezeit beurteilt werden, ob die dauerhafte Einstellung erfolgen kann.

24. Der Senat wird aufgefordert einen Personalmanagementbericht vorzulegen, in dem das Erreichen der Ziele des Gesundheitsberichtes, des Fortbildungsberichtes sowie des Berichtes zum Benchmarking Personalmanagement zusammenfassend dargestellt und bewertet wird. Dem Abgeordnetenhaus soll der Personalmanagementbericht 2013 erstmals zum 30. Juni 2014 und in der Folge jährlich vorgelegt werden.

25. Der Senat wird aufgefordert, das Instrument der Leistungsprämien als wichtigen Baustein von Personalförderungskonzepten auszubauen und die Verordnung für Beamtinnen und Beamte für alle Verwaltungen des Landes verbindlich zu regeln und die Finanzierbarkeit von Leistungsprämien in den zukünftigen Haushalten abzubilden. Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, im Rahmen des Berliner Beamtenneuregelungsgesetzes leistungsbezogene Besoldungselemente und in den zukünftigen Verhandlungen von Tarifverträgen eine Rechtsgrundlage für die Zahlung von Leistungsprämien aufzunehmen.

26. Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, dem Hauptausschuss und dem zuständigen Fachausschuss des Abgeordnetenhauses einmal jährlich zum 31. August, beginnend mit dem Jahr 2014, über den Stand der Kosten- und Mengenentwicklung in den verschiedenen Leistungsbereichen der Hilfen zur Erziehung in den Bezirken – im Vergleich zu den jährlichen Zumessungen – sowie über den Stand des gesamtstädtischen Fach- und Finanzcontrollings und der Fortschreibung der Zielvereinbarung für 2014 – 2016 zu berichten.

Der Senat wird aufgefordert, zusätzlich jeweils zum 30. Juni und zum 31. Dezember über den Stand der Realisierung der zwischen der Senatsverwaltung und den Bezirken am 16. Oktober 2009 geschlossenen Zielvereinbarung über die Einführung eines standardisierten Fachcontrollings Hilfe zur Erziehung nach SGB VIII in den bezirklichen Geschäftsbereichen Jugend und auf gesamtstädtischer Ebene in der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung zu berichten.