Zu den Haushaltsberatungen sind die Wirtschaftspläne der Zuschussempfänger ab einer Höhe des Zuschusses von 50.000 Euro (ggf. als Entwurf) rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen des Abgeordnetenhauses vorzulegen. Die Fraktionen können bis zu fünf Finanzierungspläne von Zuschussempfängern im Rahmen von Projektförderungen zur Vorlage anfordern. Die Wirtschaftspläne der Betriebe nach § 26 LHO sind über den Hauptausschuss spätestens bis zur 2. Lesung des jeweiligen Einzelplans im Fachausschuss vorzulegen. Der Wirtschaftsplan des IT-Dienstleistungszentrums (ITDZ) ist rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen dem Hauptausschuss vertraulich vorzulegen.
In Jahren ohne Haushaltsberatungen haben alle Einrichtungen, die Zuschüsse ab einer Höhe von 50.000 Euro aus dem Landeshaushalt erhalten, ihre beschlossenen und ausgeglichenen Haushalts- oder Wirtschaftspläne so rechtzeitig vorzulegen, dass sie spätestens zur letzten Sitzung des Hauptausschusses vor der Weihnachtspause und damit vor Beginn des nächsten Haushaltsjahres dem Hauptausschuss übermittelt werden können. Die Wirtschaftspläne enthalten mindestens – die geplante Bilanzsumme unter Darstellung des Anlagevermögens mit der Summe der Sach- und Finanzanlagen, des Umlaufvermögens mit der Darstellung der kurzfristigen Forderungen, der langfristigen Forderungen und der liquiden Mittel, des Eigenkapitals, der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten unterteilt in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten und der Kapitalzuführungen und
das geplante Geschäftsergebnis unter Darstellung der Erlöse, des Personalaufwands, des Sachaufwands, der Abschreibungen, der Entnahme aus Rücklagen und der ge
währten Zuschüsse unterteilt nach Zuschüssen aus dem Landeshaushalt und Zuschüssen Dritter. Die Zuschüsse aus dem Haushalt sind zu gliedern in institutionelle Förderung und Projektförderung.
9. Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, dem Hauptausschuss bei allen Vorlagen zu Investitionsmaßnahmen mitzuteilen, ob die vorhandenen Richtwerte für Hochbau, Tiefbau oder Grünbaumaßnahmen eingehalten werden und, falls dies nicht der Fall sein sollte, eventuelle Überschreitungen zu begründen.
10. Bei der energetischen Sanierung von Gebäuden der öffentlichen Infrastruktur des Landes Berlin ist nachzuweisen, dass entsprechende Maßnahmen hinsichtlich technischer Machbarkeit und Amortisationszeiträumen geprüft worden sind.
11. Der Senat wird aufgefordert, die im § 31 LHO und AV § 31 LHO vorgeschriebenen Angaben zu den Folgekosten von Investitionsmaßnahmen künftig in den Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen im Haushaltsplan abzudrucken. Sollte die BPU und die Folgekostenabschätzung zum Termin der Drucklegung im Ausnahmefall noch nicht vorliegen, so sind die entsprechenden Angaben dem Hauptausschuss in geeigneter Form in einer gesonderten Vorlage vorzulegen.
12. Die Senatsverwaltungen und die Bezirke haben im Rahmen der Haushaltsaufstellung darzustellen, wie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern sowie die Förderung von Frauen gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen bei der Haushaltsplanaufstellung gemäß Artikel 10 Abs. 3 der Verfassung von Berlin gesichert wird. Dies soll weiterhin in der bewährten Form geschehen. Darauf aufbauend sind die konzeptionellen Weiterentwicklungen aus der AG Gender Budgeting zugrunde zu legen. Hierzu gehören insbesondere – die quantitative Ausweitung der GenderAnalyse auf weitere Ausgabefelder und Produkte (Analyse des Ist-Zustandes nach Maßgabe der Verabredungen in der AG Gender Budgeting),
Dem Hauptausschuss ist zu den Haushaltsberatungen (1. Lesung) hierzu zu berichten und insbesondere darzustellen, inwiefern in diesem Zusammenhang finanzwirksame Entscheidungen getroffen wurden.
13. Alle Senatsverwaltungen werden aufgefordert, den jeweils geltenden Frauenförderplan vorzulegen und nachzuweisen, inwieweit die Zielvorgaben der Förderpläne durch Personalmaßnahmen in den Haushaltsjahren 2014/2015 erreicht wurden. Abweichungen von den Förderplänen sind zu begründen.
Die Verwaltung ist Dienstleister für Bürger und Wirtschaft. Sie stellt ihre Leistungen mit Hilfe effizienter und zukunftsfähiger Verwaltungsstrukturen und prozesse bereit („eGovernment“).
Der Senat wird hinsichtlich der Entwicklung und Bereitstellung von eGovernment-Diensten aufgefordert, qualitativ und quantitativ für eine entsprechende Ausgestaltung der Leistungserbringung Sorge zu tragen.
Dies gilt gegenüber Bürgern und Wirtschaft wie auch im Hinblick auf die internen Geschäftsprozesse gleichermaßen.
Von besonderer Bedeutung sind dabei bereits jetzt und in der weiteren Zukunft – die Einbeziehung von Bürgern und Wirtschaft in neu zu gestaltende Verwaltungs-, Beteiligungs- und Informationsprozesse („Open Government“, „Open Data“). Damit verbunden ist auch der freie Zugang zu und die freie Nutzung von Netzen.
die Effizienzsteigerung bei den internen Leistungsprozessen. Die entsprechenden Maßnahmen sind sowohl an strukturellen wie an kostenorientierten Rahmenbedingungen auszurichten (Neue Dienste, Demographie, Qualifikation, Einsparungen),
die Unterstützung von Prozessgestaltung und Leistungserbringung durch innovative IT-Verfahren und Arbeitsweisen. Dazu gehören auch
Der Steuerung des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung kommt angesichts der erforderlichen Rationalisierungs- und Innovationsprozesse sowie der besonderen Verwaltungsstruktur (HV, Bezirke) eine besondere Bedeutung zu. Im Hinblick auf die o.a. grundsätzlichen Feststellungen zur weiteren Entwicklung von IT-Infrastruktur und -anwendungen und deren Bedeutung für die Leistungsfähigkeit der Verwaltung ist es erforderlich, die vorhandenen Steuerungs- und Dienstleistungsstrukturen umfassend zu nutzen sowie ggf. anzupassen und weiterzuentwickeln. Damit verbunden sind auch besondere Anforderungen an das ITDZ als IT-Dienstleister der Berliner Verwaltung.
Das ITDZ spielt im Hinblick auf die grundsätzliche weitere Ausrichtung des IT-Einsatzes in mehrfacher Hinsicht eine besondere Rolle. Die umfassende Ertüchtigung des Hauses – ggf. mit Kooperationspartnern – ist im Hinblick auf den Betrieb und die weitere Entwicklung von Infrastrukturdiensten sowie insbesondere auch im Hinblick auf den Bereich der Anwendungsdienste und -verfahren sofort einzuleiten.
Der Senat wird aufgefordert, zu den o. a. Bereichen der IT-Steuerung unverzüglich einen entsprechenden Zeit- und Maßnahmenplan zu entwickeln und dem Parlament vorzulegen.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Januar 2015 ein Konzept zur strategischen Ausrichtung und zum Aufgabenportfolio des ITDZ als IT-Dienstleister des Landes Berlin vorzulegen.
Gegenüber Bürgern und Wirtschaft sind die Möglichkeiten der Steigerung von Effektivität und Effizienz der Leistungserbringung durch eine umfassende Nutzung von Informationstechnik auszuschöpfen.
Dazu gehören u. a. – die Stärkung der Funktion des „einheitlichen Ansprechpartners“ und des „StarterCenters“,
die Verbesserung des Antrags-, Akten- und Vorgangsmanagements durch eine „Track & Tracing“Lösung, die den Stand der Bearbeitung transparent macht.
Das Prinzip der „StarterCenter“ ist auf weitere Fachgebiete und Behörde auf zentraler und fachbehördlicher Ebene auszuweiten.
Der Senat wird aufgefordert darzustellen, in welchem Zeitraum und mit welchem finanziellen und personellen Aufwand diese Ziele zu erreichen sind.
Der Senat wird beauftragt, einen standardisierten IT-Arbeitsplatz zu entwickeln und stufenweise für eine flächendeckende Nutzung in der Berliner Verwaltung zu sorgen.
Der standardisierte IT-Arbeitsplatz soll nicht nur die gleiche Hardware umfassen, sondern auch mit einem identischen Satz von Basisanwendungen (z. B. Bürokommunikationsprogrammen einschl. des dazugehörigen Lizenzmanagements) ausgestattet sein und mit den gleichen SupportProzessen (Betrieb) unterstützt werden. Die IT-(Fach)verfahren haben sich an diesem IT-Arbeitsplatz auszurichten. Bei der Konzeption des standardisierten ITArbeitsplatzes ist u. a. auf eine hohe
Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit (Green-IT) sowie die Nutzung von offenen Standards und von OSSProgrammen zu achten. Der Entscheidungsprozess zur Softwareauswahl ist gemäß Kriterienkatalog zur dezentralen Softwarebeschaffung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nachvollziehbar zu dokumentieren. Dabei ist insbesondere der Kostenreduktion besondere Beachtung zu schenken.
Der Senat ist aufgefordert einen Zeit- und Finanzierungsplan zu erarbeiten und dem Abgeordnetenhaus darüber bis zum 31. Januar 2015 zu berichten.
5. Der Senat wird beauftragt, gemeinsam mit den Bezirken für die unmittelbare und die mittelbare Verwaltung und die nachgeordneten Behörden einheitliche und verbindliche Standards für das Dokumentenmanagement festzulegen.
Für den Haushalt 2014/15 sind nur Mittel für den Einsatz solcher DMS-Systeme bereitzustellen, die den gemeinsamen Standards entsprechen.
6. Der Senat wird aufgefordert, das zentrale Lizenzmanagement auszubauen. Dem Abgeordnetenhaus ist dazu jährlich zum 30. November zu berichten.
7. Auf der Basis eines einheitlichen und für die gesamte Verwaltung verbindlichen DMS ist das Projekt E-Akte zügig voranzutreiben. Der Senat wird aufgefordert, rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2016/17, ein Konzept – inkl. Kostenschätzung – vorzulegen, auf dessen Grundlage bis zum Ende des Jahres 2016 bis zu 50 Prozent der Aktenführung der Berliner Verwaltung (Hauptverwaltung, nachgeordnete Behörden und Bezirke) auf die elektronische Akte umgestellt werden kann. Für die Archivierung der elektronischen Akten ist ein Konzept mit entsprechenden Standards, Meilensteinen und den finanziellen Auswirkungen vorzulegen.
8. Der Senat wird beauftragt, Aufgaben und Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) für Dienstleistungen der Hauptverwaltung und der Bezirke Bürgern und Wirtschaft stärker bekannt zu machen und damit die Nutzung deutlich zu erhöhen.