Gemäß Artikel 44 Absatz 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 20 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin benennen die Fraktionen die auf sie entfallenden Mitglieder der Ausschüsse.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin richtet gemäß Artikel 44 Abs. 1 und 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 20 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einen Sonderausschuss ein, der die Umsetzung des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vom 4. März 2011 begleiten und vorantreiben soll. Insbesondere soll der Ausschuss die Prüfungen nach § 3 Satz 2 des Gesetzes durchführen.
Der Ausschuss besteht aus 9 Mitgliedern (3 Mitglieder der Fraktion der SPD, 2 Mitglieder der Fraktion der CDU, 2 Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Mitglied der Fraktion Die Linke, 1 Mitglied der Piratenfraktion) sowie deren Stellvertretern und Stellvertreterinnen.